Strassenverkehrsüberwachung

01.05.2023

…zum Vorteil Aller, kluge Köpfe haben es längst begriffen und argumnentiertkluge Köpfe, wohlgemerkt!

15.07.2020

…aha, Stephan Weil, SPD, Ministerpräsident in Niedersachsen, hat es kapiert, generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, Obergrenze 130 Stundenkilometer, ist zeitgemäß und der Wille der überwiegenden Mehrheit des Volkes. Gewählte Politiker haben einzig und allein im Auftrage der Bürger unterwegs zu sein, auch wenn Lobbyisten und Lernunfähige gern der Demokratie Steine in den Weg legen! Die lobbygeführte CDU dominierte Regierung unter Angela Merkel, CDU, protestiert heftig gegen diesen Sinneswandel eines Ministerpräsidenten. Naja, dass dort die Lernfähigkeit eher begrenzt ist, ist kein Geheimnis.

21.02.2020 (Ergänzung)

Bundesrat verweigert dem Umweltausschuss mit der Ländermehrheit der dort vorgeschlagegen Geschwindigkeitsobergrenze auf Autobahnen und ähnlichen Strassen zu folgen.

Jede Revidierung einer Fehlentscheidung aus den Reihen der CDU/CSU wird von stoischer Hypochondrie als Gefahr erkannt und ohne Wenn und Aber abgelehnt. Das Machtpotential Partei und Regierungsmacht aus einer Hand führen zu solchem tragischen Fehlverhalten. Lernprozess systematisch ausgeschlossen!

Zukunft des individuellen Straßenverkehrs.

Eine gefahrmindernde Organisation des Straßenverkehrs ist wichtig um größtmögliche Sicherheit für alle Menschen in der Rangfolge Fußgänger – besonders Kinder -, Fahrradfahrer, Kleinkrad und Motorradfahrer, Pkw und Lkw in ihren Mobilitätsbedürfnissen zu gewährleisten. Eine Anforderung, die auch aus unserem Grundgesetz resultiert. Zu einer gefahrmindernde Organisation des Straßenverkehrs gehört auch die Kontrolle negativer Folgen des Einsatzes fossiler Energie erkenntnisbasiert, zukunftorientierten Entscheidungen im Sinne einer humanen Gesellschaft zuzuordnen. In einem, für alle Bürger so wichtigem Bereich unseres alltäglichen Lebens, hat Parteipolitik, geschweige denn Lobbyismus, der sich gegen die Mehrheit der Bürger richtet, in den Regierungsapparaten nichts zu suchen.

…ist das nicht schön, wenn Kinder sich auf unseren Straßen sicher bewegen können, Kinder in der Nähe?– runter vom Gas und Bremsbereitschaft!

…nein, wirklich, die „Radfahrkarte“ brauchen Sie heute nicht mehr um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, nein nein – glauben Sie mir, auch nicht in Bayern. Sogar die Bayern selbst brauchen keine Radahrkarte mehr. Ja, selbst Poliker wie der Dobrindt, CSU, und der Scheuer, CSU, brauchen eigentlich auch keine Radfahrkarte mehr, besser wäre es allerdings, vielleicht…

…Radfahren entspannt und macht Spass,  auf der Wiese kann man sogar auch so entspannen und verkehren…

Allgemeine Geschwindigkeitsregelungen gehören zu einer, auf Vernunft basierten, humanen Verkehrspolitik. Den Rasern auf den Straßen und Autobahnen muss politisch endgültig ein Ende bereitet und ein wirksamer Riegel vorgeschoben werden. Der wirksame Riegel kann nicht Geldbusse für Verstöße sein, also ein Freikaufen für Menschen die über die notwendigen Mittel verfügen und die allgemeine Straßeninfrastruktur für ihre persönliche, krankhafte Sucht nach „Siegen“ zum Nachteil Anderer Verkehrsteilnehmer glauben nutzen zu dürfen. Wer glaubt sich so im Strassenverkehr bewegen zu dürfen, beweist, dass sie/er nicht über die geistige Reife verfügt, die notwendig ist um sich vernunftgesteuert in unserem Mobilitätsangebot zu bewegen, also Fahrerlaubnis weg – sofort! Politiker*innen die sich weigern auf unseren öffentlichen Strassen und Wegen für vernunftgesteuerte Ordnung zu sorgen, sollten wir nicht bezahlen und diese Poliker*innen sollten keinen Anspruch auf Alterssicherung durch den Bürger haben.

…das ist das Land in dem die Poliker*innen regieren, die glauben schlauer zu sein als alle anderen Politiker*innen auf der Welt, in Wirklichkeit sind es nur lobbygesteuerte, bescheuerte und daher  höchst gefährliche Dumpfbacken…

Lobby gesteuerte Parteipolitik ist nur etwas für die ewig Gestrigen und diejenigen, die eine gleichberechtigte, sichere Zukunft für Alle nicht wollen.

…lobbyistenbefreite Verkehrsregelung mit Verstand…

…Alexander Dobrindt, CSU, läßt grüßen, sein Motto „freie Fahrt – für freie Raser“, so will es die Autolobby – „Sehr zu Diensten Euer Hoheit“, Ihre sehr ergebenen Alexander Dobrindt, CSU, und Andreas Scheuer, CSU,..

Nicht nur wegen der nicht zu verantwortenden Luftverschmutzung durch Autoverkehr, insbesondere überproportional durch rasende Idioten, sondern wegen des Gesundheitsschutzes anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Kinder, die in Auspuffhöhe atmen, benötigen wir ein modernes, wertegesteuertes Verkehrsrecht, Menschenrechte vor lobbygesteuerter Gewinnmaximierung.

Ja zum Tempolimit, Change.org, werden sie Förderer!

Im individualen Autoverkehr  sich, durch steigende Teilnehmerzahlen, immer mehr verdichtenden Straßenverkehr, bedarf es dringend der allgemein gültigen Anpassungen der Teilnahmebedingungen. Dem Rahmen unserer Gesetze ist übergreifend die gegenseitige Rücksichtname, nicht nur, aber auch im Strassenverkehr gefordert. Auch in Situationen, in denen ein Verkehrsteilnehmer, rein juristisch gesehen, sich „im Recht“ befindet, darf er dieses „Recht“ nicht unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer durchsezten. Wer dies nicht beachtet, muss bestraft werden. Wer grob vorsätzlich, trotz erkennbarer Gefahr für andere, sein „vermeintliches Recht“ durchsetzt, und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder verletzt, muss zwingend mit Gefängnis bestraft werden.

Die größte Gefahr im Straßenverkehr ist neben allgemeiner Unaufmerksamkeit und Ablenkung, das Fahren unter Stress. Unfälle haben einen Vorboten in Form von ewig Gestrigen, die durch Rasen, Drangsalieren und Rücksichtslosigkeit ihr fehlendes Selbstbewusstsein aufpolieren müssen. Ein solches Verhalten erzeugt bei den Betroffenen, aktiven wie passiven Verkehrsteilnehmern Stress. Das Fahren unter Stress beeinflusst das allgemeine Fahrverhalten und verlängert die Reaktionszeit in Situationen, in denen eben diese Sekunden dann fehlen um Unfälle zu vermeiden.  Stressvermeidung ist das oberste Gebot im Straßenverkehr um Unfälle, Verletzte und Verkehrstote zu vermeiden.

Wer andere Verkehrsteilnehmer drangsaliert, aktiv wie passiv, verursacht Stress und erhöht damit das Unfallrisiko zu Lasten der allgemeinen Sicherheit. Stress ist also neben der jeweils aktuellen Verkehrssituation unterschwellig wesentlicher Unfallbeteiligter.

Welche wissenschaftlichen Fakten für ein Tempolimit sprechen / Süddeutsche Zeitung – 27.12.2019 ? Auszug: Als Unfallursache Nummer eins nennt das Statistische Bundesamt „nicht angepasste Geschwindigkeit“.

Das Fahren unter Stress vermindert die notwendige Aufmerksamkeit und die beeinflusst die Reaktionszeit negativ um in möglichen Gefahrensituationen noch rechtzeitig, unfallvermeidend und lebensrettend zu agieren oder zu reagieren. Hier kommt es in erster Linie nicht darauf an, wer im Recht ist, sondern darauf, jenseits von vermeintlichen Rechten Unfälle und Schäden bedingungslos  zu verhindern. Mal kann es sein, dass ich vom rücksichtsvollen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer profitiere und einem Unfallrisiko entgehe, mal kann es ein, dass ich durch mein rücksichtsvolles Verhalten, Schäden von anderen und von mir abwenden kann. Von rücksichtsvoller Verkehrsteilnahme profitiert immer die Allgemeinheit, wir alle. Jeder verhütete Unfall bedeutet Stärkung der sozialen Sicherheit für alle. Wir sind auf der Straße eine, wenn man so will, Zwangsgemeinschaft deren oberstes Gebot sein muss durch gegenseitige Rücksichtnahme Unfälle, Verletzte oder gar Tote zu vermeiden. Da haben adrenalingesteuerte Egomane nichts zu suchen und müssen zu Gunsten des Allgemeinwohls mit Einschränkungen im wahrsten Sinne des Wortes gebremst werden. Stresserzeugung ist die Unfallursache Nummer 1 auf unseren Straßen. Das haben verantwortungsbewusste Politiker*innen anderer Länder längst erkannt und als erste Maßnahme die Verkehrsströme beruhigt durch allgemeingültige Geschwindigkeitsobergrenzen und damit den aggressiven Verkehrsteilnehmern einen gesetzlichen Widerstand entgegengesetzt.

Die öffentlichen Straßen sind keine Arena für vermeintliche Markenüberlegenheit unter Inkaufnahme von Gefährdung und Schäden für anderer zu demonstrieren. Politiker sollten sich nicht vor den Karren einer Industrie, die solche Verhaltensmuster als Gütesiegel und Kaufargument beanspruchen, spannen lassen, sondern im Sinne aller Bürger mit einem größeren Horizont agieren. Parteipolitisches Kalkül darf nicht zu Lasten der Sicherheit für alle Bürger gehen. Parteibuchpolitik hat in der Regierungsverantwortung nichts zu suchen.

Jeder einzelne Verkehrstote ist einer zu viel!

Vorschläge

allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung

Allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf, zum Beispiel, 130 Stundenkilometer begrenzen. Dies dient der Bereinigung des Schilderwaldes und damit der Übersichtlichkeit im Verkehrsraum, damit Minderung der Unfallträchtigkeit und Minderung der Folgen von Unfällen.

…Alexander Dobrindt, CSU, und in seiner Nachfolge Andreas Scheuer, CSU, haben ja Recht, für ihre, ihren Fähigkeiten angepassten Dienstfahrzeugen, benötigen sie keine Geschwindigkeitsbeschränkung, sie dürfen damit so schnell fahren wie sie können, sie sollten sich aber mal fragen, ob sie die Zeit verpennt haben…

Wie kann man nur so bescheuert sein und eine verstandgesteuerte allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung ablehnen – wie? was sagten sie? ach so, sie meinen da gibt es Bildungshindernisse in Bayern, wie die CSU – na denn!

Der Sicherheitsabstand des einzelnen Verkehrsteilnehmers darf bei Überholmanövern durch den Überholenden nicht verkürzt werden. Eindringen in den Sicherheitsabstand anderer Verkehrsteilnehmer ist eine grobe Verkehrsgefährdung und muss als solche geahndet werden.

Insbesondere bei Überholmanövern bei Regen und auf nasser Straße ist zu beachten, dass durch zu kurzes Wiedereinscheren vor dem Überholten dieser Überholte nicht „blind“ gemacht wird.

Drängeln auf Straßen und Autobahnen muss eine Straftat sein. Wer gar unerlaubte Mittel, wie Blinker, Hupe oder Fernlichtblinken einsetzt muss zwingend die Fahrerlaubnis entzogen werden, ohne Wenn und Aber.

Blakbox inklusive Dash Cameras in jedes Auto um die jeweilige Verhaltensweise eines Verkehrsteilnehmers unleugbar nachweisen zu können. Daten, wie Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Zeit und Ort (GPS Daten), Geschwindigkeit, positive wie negative Beschleunigung, Zustand der Licht- und Signalanlage, Abstand zum Voraus- und Nachfahrenden der letzten 30 Minuten sind aufzuzeichnen.

Einfügung 08.08.2023: Blackbox in Autos ab 2024 Pflicht – einfach nachträglich einbauen? (msn.com)

das ist der Streitschlichter par exellence, es ist beruhigend, wenn man immer einen neutralen Zeugen dabei hat, streiten ist blöde und kostet nur Zeit und Geld…

Ja, da fällt das Wort Geld. Ein wohl entscheidender Punkt, wenn man berücksichtigt, dass ca. 50% der mit der Regierung beauftragten Personen Juristen*innen sind. Es geht also auch um die Pfründe der Kaste der Juristen. Schon an anderer Stelle habe ich darauf hingewiesen, dass die asymmetrische, personelle Ausgestaltung der Regierungen , gemessen am Bevölkerungsprofil, eine Gefahr für unsere Demokratie darstellt. Aber auch hier gilt, wie auch bei der Parteibuchpolitik, Kastenpolitik hat in der Regierungsverantwortung nichts zu suchen. Klar, dass die Juristen*innen da nicht jubeln, wenn es an ihre Pfründe geht. Die Frage ist aber, ob wir uns langfristig solche Verbiegungen in unserem Staatsapparat leisten können und sollen?

Die Auslesung der Datenträger, der BlackBox,  durch dazu befugte Personen, wie zum Beispiel der Polizei, ist jederzeit zu gewähren. In diesem Sinne befugte Personen sind entsprechend auszurüsten. Die aufgezeichneten Daten dürfen auch gegen den Aufzeichnungspflichtigen verwendet werden. Diese Anforderung darf nicht unter das Zeugnisverweigerungsrecht, StPO § 52 fallen, sondern ist als eine unumgehbare Bedingung zur Teilnahme am Straßenverkehr gesetzmäßig zu verankern. In Abwägung des Individualrechtes auf Zeugnisverweigerung und des Allgemeinrechtes auf ein sicheres und unverletztes Leben, Artikel 2 GG,  aller Bürger hat das Individualrecht hinter dem Allgemeinrecht zurückzustehen. Hierbei ist zu erkennen, dass Personen, die eine solche Regelung ablehnen, zu recht wegen ihres persönlichen Verhaltenschemas befürchten müssen, dass ihre Straftaten aufgedeckt werden und zu einer Bestrafung führen. Datenschutz darf nicht zum Schutz für Kriminelle und Gefährder mutieren. Nur klare Beweislagen können unsere Rechtsstaatlichkeit vor den demokratiezerstörenden Machenschaften einer an sich wertelosen Justiz schützen.

Diese Anforderung gilt für alle Teilnehmer am Straßenverkehr in der Bundesrepublik Deutschland, also auch für ausländische Fahrzeuge, respektive Fahrer.

Nichtbefolgung hat die sofortige Unterbindung der Teilnahme des betreffenden Fahrzeuges, oder des Fahrers desselben, am Straßenverkehr in unserem Land zur Folge. Kosten zu Lasten des Fahrzeugeigentümers.

Dies dient, nicht nur, aber in erster Linie der Disziplinierung einzelner Verkehrsteilnehmer und damit der allgemeinen Verkehrssicherheit. Weiter vereinfacht es drastisch eine faire, weil neutrale Beweissicherung von Vorgängen im Strassenverkehr und damit auch Verkürzung möglicherweise nachfolgender gerichtliche Auseinandersetzungen und damit Entlastung der Gerichte. Die Möglichkeit des Versicherungsbetruges wird eingeschränkt, Versicherungsprämien fallen für alle Beteiligten. Das ist der richtige Weg!

...der Blitzer macht schlechte Fotos und wenig Spass, jedes Selfie mit einem smartphone bringt eine unvergleichlich bessere Foto-Qualität und ist zudem viiiiiiel billiger, dein Freund und Helfer ist der Aufmerksamkeitserreger, der zur rechten Zeit auf eine mögliche Gefahrenquelle und Anforderungslage hinweist, Sie sollten ihn schätzen, achten und beachten…

Die eingesetzten Mittel der Verkehrsüberwachung müssen angepasst werden. Gerade im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung, die zur Risikovermeidung absolut sinnvoll ist, zeigt die derzeitige Praxis Mutationen, die nur noch als „Abzocke“ erkannt werden können. Heckenschützenmethoden gehören nicht zu einer modernen, offenen Demokratie, sondern zeigt eher Züge von Fehlleitungen durch Lobbyeinfluss.

Hier muss unterschieden werden zwischen einer durch menschliche Schwäche, die wir ja alle haben, oder aggressivem Vorsatz zustande gekommenen Geschwindigkeitsübertretung. 

In angemessenem Abstand vor einem „Blitzer“ muss eine aktive Geschwindigkeitswarnung erfolgen um so risikomindernde Aufmerksamkeit, die ja angeblich der alleinige Hintergrund der Geschwindigkeitsüberwachung ist, zu stärken und damit Gefahrenquellen zu begegnen. Wer danach noch vom „Blitzer“ wegen Geschwindigkeitsübertretung erwischt wird muss mit einer „spürbaren“ Strafe aufmerksam gemacht werden.

Komunale Politiker*innen, die sich von monetären Beweggründen leiten lassen Blitzer aufzustellen, haben die falsche Motivation für ihren Job. Es reicht nicht ein geschwindigkeitsbegrenzendes Verkehrsschild aufzustellen, welches automatisch als Auslöser zur Amtskassenaufbesserung genutzt wird. Ein „Übersehen“ eines solchen Verkehrsschildes, was bei unserem Schilderwald möglich ist, (Ortseingangschilder ausgenommen) bedeutet aktuelle Risikoerhöung, die es aktuell abzuwenden gilt. In diesem Sinne ist ein später ins Haus flatternder Busgeldbescheid wenig hilfreich, weil die damit die unmittelbare Gefahrenerhöhung nicht mehr abgewendet werden kann.

Wenn es Politikern wirklich nur um die Verkehrssicherheit gehen sollte, ist hier die Gelegenheit dies unter Beweis zu stellen.

Ein durch individuelle Geschwindigkeitsmessung und Anzeige auf einer gut sichtbaren Tafel wird Betroffene motivieren durch Anpassung ihrer Geschwindigkeit eine drohende Gefahr zu erkennen und abzuwenden. Es hilft nicht, wenn ein Verkehrsschild übersehen wird und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu schaden kommen oder getötet werden. Dies billigend, den Mamon vorziehend, in Kauf zu nehmen und zu sagen „…aber er war unerlaubterweise zu schnell“ wäre ein unbeschreibarer Zynismus, den ich selbst bescheuerten Menschen nicht zutrauen möchte!

Einfügung 28.03.2022

…wohin Klientelpolitik, jenseits jeder Vernunft führt, sehen wir in der Ukraine. Blind vor Geldgier, dem Raubkapitalismus war jedes Mittel recht, wurde in den letzten 16 Jahren, weil es angeblich keine Alternativen gab, die Zukunft von Generationen verspielt. Eine Kette ist nur so stark, wie das schwächste Glied. Die FDP war zur Machtergreifung durch die SPD notwendig. Diese Kröte wurde von der SPD geschluckt, wohlwissend, dass eine fundamentale Erneuerung des Grundgedankens einer, zukunftsorientierten, die Menschrechte achtenden Demokratie mit der FDP nicht möglich sein wird. So wird die Zukunft weiter verspielt nur weil alles besser war als die Fortzetzung der Politik der letzten 16 Jahre. Das ist wohl wahr, aber rechtfertigt es sich weiterhin vom Lobbyismus treiben gu lassen? Auch und gerade angesichts der zu erwartenden Folgeerscheinungen, nämlich Erpresung durch mörderrische Despoten, sollte eine Demokratie zur grundgesetzlichen Kehrtwende entschlossen sein. Wenn die FDP dabei im Wege ist, muss eine Regierung im Allgemeininteresse dieses schwächste Glied aus der Regierung entfernen. Lieber eine starke Minderheitenregierung, als eine vom Lobbyismus in Unverantwortbarkeiten getriebene Regierung, die gegen den gesunden Menschenverstand handelt und sich damit in ihrer Körperschaft mitschuldig macht.
w-t-p.eu

Einfügung 03.10.2022

…ich habe eine Standartstrecke von gut 300 Km, die ich des öfteren fahre, davon sind ca 250 Km Autobahn. Meine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen liegt seid Jahren bei 130 km.

Seid der „Energiekrise habe ich meine Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen auf 120 km reduziert und spare 7% Benzin.

Meine Fahrzeit erhöht sich durch meine geminderte Höchstgeschwindigkeit um ca. 10 Minuten und ich schone meine und die Nerven anderer Verkehrsteilnehmer. Durch diese Stressreduzierung auf der Autobahn erhöhe ich die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer und kann eher Gefahrsituationen erkennen und abwenden.

Ja aber, 10 Minuten? …ich fahre einfach 10 Minuten früher los, spare Benzin, schone die Umwelt und komme ganz entspannt an.

Soweit die Vernunft.

Es zeigt sich hier, dass die politische Entscheidung kein allgemeines Tempolimit auf Straßen einzuführen, nicht von Vernunft, sondern einzig und allein lobbygesteuerte, politische Macht ist. Warum ist das so? Was glauben Sie was passiert wäre, wenn der die Absicht des Börsengang von Porsche (VW) publiziert worden wäre und gleichzeitig die Politik vernunftgesteuerte, allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzungen auf unseren Straßen eingeführt hätte? Eine Entspannungspolitik auf unseren Straßen hätte die umweltschädlichen PS-Monster dahin gebracht wo sie hingehören, auf den Müllhaufen der Vergangenheit, der Börsengang wäre ein Desaster geworden und hätte damit ein deutliches Zeichen gesetzt. Lobbygesteuerte Politiker betreiben lobbygesteuerte Politik. In der Folge von Alexander Dobrindt, CSU, Christian Schmidt, CSU, und Andreas Scheuer, CSU heißt der heutige Lobbyist eben Volker Wissing, FDP. Hatten Alexander Dobrindt, CSU, Christian Schmidt, CSU, und Andreas Scheuer, CSU, bei Ihrem Bundesmandat die Landespolitik im Visier, so hat Volker Wissing, FDP, seinen Parteifreund Christian Lindner, FDP und Porschefahrer im Visier, ein Geschenk unter Freunden wird doch wohl noch erlaubt sein, oder? Geht doch in Deutschland!

PS erweitert am die möglichen Folgen der FDP Politik in der Straßenverkehrskontrolle, auf die Auswirkung auf unser Klima, ist die FDP nicht nur für die Gefahren auf unseren Strassen verantwortlich, sondern wird zu einer allgemeinen Gefahr für Alle.

Einfügung 13.10.2022

…gut, dass die 1,1€-Cent Kampagne als Gewinnoptimierungsinstrument für Shell erkannt wurden! Die beste Reaktion ist, wenn tanken notwendig ist, dann bitte nicht bei Shell!

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Subventionen – Dumping – Korruption – Lobbyismus

Einer von den „NachMirDieSintfluttypen !“ 

Subvention – Dumping – Korruption – Lobbyismus – Tod der Demokratie!

Unter diesen Begriffen versteht man interessengesteuerte Einflussnahmen durch allein gewinnorientierte Lobby auf inländische und ausländische Märkte, also auf Märkte weltweit, die wettbewerbsverzerrend sind, also die Kräfte der Marktwirtschaft interessengeleitet, illegal verbiegen. Betroffen sind sowohl Warenmärkte als auch Dienstleistungen. Diese Kräfte hebeln Demokratie aus, weil die Beeinflussungen direkt über die politischen Schaltstellen laufen. Lobbyisten haben jederzeit freien Zutritt zu den, vom Volk gewählten Personen um sie eigeninteressengeleitet zu beeinflussen, man nennt das dann „Beratung“. Dies alles natürlich vor dem Bürger verborgen, der sich wundert und sich nicht wehren kann. Dem Bürger, dem eigentlichen Souverän, wird ein solcher Zutritt verweigert. Obendrein wird die Bezahlung solcher Beratungen, und da geht es um hundertausende von €, die sich gegen die Interessen des Bürgers richten, auch noch aus Steuermitteln, also vom Bürger zwangsweise selbst bezahlt – geht es noch? Ein Dolchstoss für die Demokratie!

Wikipedia definiert Subventionen so.

Subventionen können sinnvoll sein, wenn sie in der Größenordnung vertretbar und zeitlich begrenzt sind. Ergebnisorientierung muss im Interesse der Allgemeinheit sein und muss daher öffentlich und verständlich sein.

Dumping definiert das Wirtschaftslexikon Gabler so: Dumping

Dumping ist auf allgemeine Wettbewerbszerstörung ausgerichtet und ein nur auf Kapitalmacht, die sich im Endeffekt gegen den Bürger richtet, aufgebaut. Dumping zerstört den freien Markt und hat in einer funktionierenden Marktwirtschaft nichts zu suchen.

Korruption definiert Wikipedia so: Korruption

Korruption ist schlicht kriminell und gehört strafrechtlich verfolgt, Strafe kann nur Gefängnis sein ohne Bewährung. Korrupte Politiker*innen müssen sofort aus dem Dienst des Volkes entlassen werden, verlieren sofort alle Bezüge und ihre komplette Alterssicherung, auch solche, die von Drittenanbietern mit Steuergeldern finanzierten. Schluss mit der Mentalität dieser Verbrecher, geht es gut, stecke ich mit die Taschen voll, geht es schief lege ich mich, vom Steuerzahler finanziert in die Sonne.

Korruption ist kriminell…

Lobbyismus definiert Wikipedia so: Lobbyismus

Diese Einflussnahme ist interessengeleitet im Sinne der Einflussnehmer, es geht um Interessen und meistens auch um Geld, sehr viel Geld. Beeinflusst werden die Entscheidungsträger, überwiegend Politiker*innen, die dabei ihre neutrale Rolle zwischen den unterschiedlichen Interessen nicht verlieren dürfen. Da Lobbying aber abhänging von zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln ist, Zugang und Werbung in öffentlichen Medien, Zugang zu Entscheidern in den Parlamenten muss finanziert werden, gewinnt meistens das Kapital und dies zu Lasten der Neutralität. Das Kapital macht Gewinne, der Bürger bezahlt mit Geld, mit Gesundheit, auch mit dem vorzeitigem Tod. Die lobbybeeinflussten Politiker*innen werden vom Volk zwangsweise fürstlich bezahlt und abgesichert und haben zwar ein Recht Politikern*innen gestellte Fragen beantwortet zu bekommen, was aber faktisch an der praktischen Durchsetzbarkeit scheitert. Demokratie lebt von Offenheit, Lobbying findet in Diffusität statt.

So werden Wahlen, die mit unrealistischen, nicht einklagbaren Versprechungen und Andeutungen gestaltet wurden und daher schon als Lenkungselement für politische Orientierungen der Bürger nahezu wertlos sind, endgültig ad absurdum geführt, die Säule der Demokratie wird zerstört.

Alle diese Einflussnahmen sind eigeninteressengeleitet, also von Interessen nur bestimmter Marktteilnehmer.

Subvention ist eine zielgerichtete, egoistsiche Einflussnahme auf unsere und weltweite Märkte und Entwicklungen. Auch wenn in den meisten Fällen der Subventionierung keine direkte Gegenleistung erwartet wird, so entsteht doch eine Zuneigung vom Subventionsnehmer zum Subventionsgeber.

Handelt es sich um Subvention aus öffentlichen Haushalten, geht meistens das Bewusstsein, dass es sich bei diesen Mitteln um Mittel handelt, die vom allgemeinen Steuerzahler erbracht werden, verloren und die Subvention erhält so eine, wohl auch gewollte, parteipolitische Färbung der Subventionsgeber, der Politiker*innen. Die jeweilige Subvention wurde von der Regierung XY oder von der Institution XY gegeben. Subventionen beeinflussen also nicht nur das Marktgeschehen oder Entwicklungen allgemein, sondern der Subventionsnehmer fühlt sich dem Subventionsgeber, Regierung XY oder Institution XY, gegenüber verpflichtet bis hin, im schlechtesten Fall, bis zur Abhängigkeit vom Subventionsgeber,siehe Agrarpolitik.

Subventionen sind also auch politisch nicht neutral, sondern stellen sehr wohl ein Instrument in der politischen Einflussnahme dar, sind also, unter Berücksichtigung der parteiabhängigen Regierungsbildungen, nicht nur politisch, sondern parteipolitisch geprägt. Subventionen schaffen also eine parteipolitisch gefärbte Neigung beim Subventionsnehmer, obwohl die Subventionswerte von allen Steuerbürgern, die den Staat solidarisch finanzieren, erbracht werden, gleich welcher parteilichen oder politischen Orientierung. So werden durch Subventionen nicht nur Märkte und Entwicklungen beeinflusst, sondern auch die Parteienstruktur, indem die jeweilige Subvention der Partei zugute kommt, die die politische Verantwortung für eine Subvention trägt. Wenn es also einer Regierung gelingt mit Subventionen genügend „Abhängigkeiten“ zu schaffen, kann das ein Baustein für den Machterhalt sein. Diese Gefahr der Beeinflussung der politischen Meinungsbildung ist um so gefährlicher, als Subventionen wenig bis gar nicht öffentlich sind, sind also nicht im Bewusstsein der Bevölkerung verankert. Hinzu kommt, dass das finanzielle Ausmaß von Subventionen der überwiegenden Anzahl der Bürger auch ein Geheimnis ist und, geht es nach den verantwortlichen Politikern*innen, geheim bleiben soll. Denn, wäre dem Bürger die Einflussnahme durch Subventionen bewusst, würde so manchem Bürger zu Recht die Haare zu Berge stehen. Hier habe ich nur die aktiven Subventionen angesprochen, jedoch das Feld der Vorteilvergabe durch Politiker*innen ist weit. Da werden die steuerlichen Vorteile an Golfclubs vergeben u.s.w.. Ein weites Feld der Versiffung der Politik.

Bestes Beispiel lieferte die CDU mit dem “ kommissarischen Landwirtschaftsminister“ Christian Schmidt, CSU, im November 2017. Selbst die einschränkende Bezeichnung “ kommissarisch“, hindern Christian Schmidt, CSU, nicht daran so zu handeln, als wenn es diesen Titelzusatz nicht gäbe oder keine Bedeutung hat. Rechtlich gesehen kann er so handeln, ob es demokratisch, klug oder verantwortlich ist, ist für Herrn Schmidt, CSU,  wohl keine Frage. Er handelt damit nicht nur gegen gute und berechtigte Gepflogenheiten, sondern gibt den Unternehmensgewinnen und den Unternehmensinteressen der Fa. Bayer eine eindeutige Priorität vor dem Recht der Bürger auf eine unbedenkliche, gesunde Natur. Nicht Bayer muss nachweisen, dass Glyphosat jetzt und für die Zukunft der Gesundheit der Bürger keinen Schaden anrichten kann, nein hier wird das Verursacherprinzip von seiner Hoheit, Herrn Schmidt, CSU, umgekehrt. Der Bürger muss nachweisen, dass Glyphosat, siehe auch Newsletter/27.12.2018, ihn umgebracht hat, ein schier unmögliches Unterfangen. Politiker haben aus dem traurigen Kapitel „Contergan“ nicht gelernt. Es wäre ja auch ganz neu, wenn die CDU geführte, amtierende Bundesregierung plötzlich lernfähig würde. Herr Schmidt, CSU, handelt jedenfalls im Auftrag der amtierenden Bundesregierung unter Angela Merkel, CDU, – ach so, daher weht der Wind. Wer hier glaubt, dass Christian Schmidt, CSU, im Alleingang außerhalb der Regierungsverantwortung gehandelt hat muss sich Fragen stellen. Leidet diese, von Lobbyisten dominierte und blinde, CDU geführte Bundesregierung jetzt auch noch unter Kontrollverlust?

– ja wen krault er denn da, ist das etwa Christian Schmidt, CSU? Der Ring am kleinen Finger mit dem „M“ lässt Vermutungen zu, ist da Bayer im Spiel?…

Man denke an eine, FDP gesteuerte Steuerbefreiung für das Hotelgewerbe, die von der CDU/CSU mit durchgewinkt wurde, weil  die CDU/CSU den Fun-Partner FDP in der Regierung als Mehrheitsbeschaffer brauchte. Die Halbierung  des Mehrwertsteuersatzes war und ist, sachlich betrachtet, eine rein lobbygesteurte Subvention und ungerechtfertigt. So wurden mit Subvention, nicht anders ist diese steuerliche Besserstellung der Übernachtungsunternehmungen zu sehen, Wählerstimmen gewonnen. Verbiegung des Marktes durch steuerfinanzierte Parteipolitk deformiert die demokratische Willensbildung durch Wahlen. Welche Politiker*innen jukt das noch, ist er/sie erst einmal an der Macht.

Verschärft wird die Auswirkung der Subventionen von Lobbyisten, die in den Regierungen und bei den Politikern*innen, den eigenen Interessen dienenden, Einfluss nehmen bis hin zum Verfassung von ganzen Gesetzestexten, siehe Peer Steinbrück, SPD. So entsteht eine politische Diffusität, die es dem Wähler schwer macht mit seiner Stimmabgabe eine klare, faktenorientierte Meinung und einen zukunftsgerichteten Willen abzubilden. Es ist aber nicht nur diese Diffusität, sondern der Einfluss der Lobbyisten, die nach einer Wahl, den Volkeswillen „formatieren“ oder „transformieren“ verstärkt die Undurchsichtigkeit der politischen Handlungen. Dem/der Wähler*in wird durch Wahlplakate und vielen Worten, die alles bedeuten können aber nichts aussagen, schon garnicht einforderbar sind, geblendet. Einforderbare Festlegungen seitens der Politiker*innen im Wahlkampf, Fehlanzeige. Da heißt es dann „Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben.“ Atmosphärische Worte ohne greifbare Inhalte. So verkommt die Plattform „Wahlen“ zu einer Plattform, die nur noch formal den Regeln einer demokratischen Wahl folgen, nur noch Instrument des Machterhaltes oder der Machtergreifung sind. Die eigentliche Willensbildung geschieht nach den Wahlen unter dem Einfluss von Lobbyisten und Consaltens, in den, der Bevölkerung unzugänglichen, Kämmerchen der Politiker*innen. Für Nachwuchs sorgen die Parteien selbst in ihren JUngorganisationen.

Besonders gefährlich sind diese Einflussnahmen deswegen, weil damit das Fundament der Demokratie, nämlich durch öffentliche und freie Wahlen den Volkeswillen zu erfahren und in Staatsleistung umzusetzen, verbogen wird. Die allgemein beklagten, mangelhaften Wahlbeteiligungen haben genau hier ihre Wurzeln. Wenn Politiker*innen vor Wahlen nicht klar und demnach einforderbar sagen für was sie stehen, kommt die Stimmabgabe eines Bürgers dem Werfen einer Münze gleich. Zudem hat die Stimmabgabe eines Bürgers auf den finanziellen Erfolg einer Partei keinen Einfluss. Die einzelne Partei bekommt nicht Geld für eine, für sie explizit abgegebene Stimme, sondern proportional ihres Anteils aller Stimmen der Wahlberechtigten. Parteien bekommen also auch Geld, für nicht abgegebene Stimmen, 0,83€ pro Stimme, bedingt auch 1€, (Stand: 09.01.2017). Damit aber nicht genug, Parteien bekommen dann auch noch staatliche Gelder für Stimmen, egal ob abgegeben oder nicht, obendrauf, 0,45€. Dann kommen noch andere Einnahmen der Parteien dazu, die ebenfalls obendrauf subventioniert werden. Auf diese Weise werden rund 160 Millionen € verteilt. Weiter geht es mit „Parteispenden“ als Schmiermittel der Lobbyisten. Parteispenden sind, in der jetzigen Praxis, parteipolitisch geprägte Einflussnahmen und müssen diese Eigenschaft verlieren. Alles Geld was bisher unter diesem Begriff eingesammelt wird, gehört in einen Topf und darf nur parteiunabhängig zur Finanzierung des Staatsapparates eingesetzt werden, zum Beispiel zur Erhaltung von volkseigenen Gebäuden.

Bitte lesen: Artikel von Deutschlandfunk Kultur vom 09.01.2017

Die Verwendung dieser Parteienfinanzierung ist gesetzlich reglementiert, siehe GG Artikel 21/1

Hier wird es dann kompliziert. Es geht hier um Parteien aus gesetzlicher Perspektive, dort heißt es „…Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen…“. Politiker*innen erhalten allein durch die Stimmabgaben der Bürger Macht, das ist ein demokratischer Grundsatz. Dazu ist es erforderlich, dass Politiker*innen unbeeinflusst handeln können, handeln müssen und handeln, darauf muss sich der Bürger verlassen können. Neben der Einflussnahme durch Spenden, die den/die einzelnen Politiker*innen durch seine Parteizugehörigkeit beeinflussen, kommt dann auch noch der, allgemein als Fraktionszwang bekannte Druck, der auf einzelne Politiker*innen dergestalt ausgeübt wird, sein freies Mandat zugunsten einer Parteimeinung aufzugeben. Der Wille des Wählers wird dem Klubzwang geopfert. Dies wird von den Parteien mehr oder weniger öffentlich betrieben, obwohl es gesetzlich verboten ist. Da werden sogenannte Probeabstimmungen abgehalten und an den Ergebnissen solange gefeilt bis es passt, bis es im Sinne der Lobbyisten passt, auch durch Druckausübung auf einzelne Politiker*innen wird Konformität gepresst. Alles das vor den Augen der Justiz – ach so die ist ja blind und das Symbol, welches bedeutet „Recht ohne Ansehen der Person“, wird gebeugt.

…und die Staatsanwaltschaft versagt die Rechtspflege?, die Blindheit der Justitia ist als eine verfahrensrechtliche Eigenschaft allein den Richtern*innen vorbehalten, wenn Staatsanwälte den Richtern*innen keine Fakten zur Entscheidung vorlegen, erfolgt logischerweise auch kein Richterspruch, da wird nach dem Motto gehandelt „wo kein Kläger, da kein Richter„, blinde Staatsanwälte verhindern also Rechtssprechung indem sie nicht ermitteln, indem sie nicht anklagen…

Der Bürger merkt längst, dass er nicht mehr systemrelevant ist. Der Bürger merkt längst, dass er durch „wählen gehen“, eine wichtige Anforderung der Demokratie, kaum etwas ändern kann. Der Bürger merkt längst, dass die staatlichen Organe, die für die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit, einer der elementaren Bausteine einer Demokratie, eingerichtet wurden, von systemrelevanten, alternativlosen Wucherungen erstickt werden. Artikel 3 GG degeneriert zum schönen Schein für machtlose Bürger. Das sogenannte Juristenprivileg ist in Granit gehauene Verachtung der Demokratie. Regierungen, insbesondere die Bundesregierung, sollte in ihren Strukturen in etwa und soweit wie möglich das Volk abbilden. Eventuell benötigter, juristischer Rat kann von Fall zu Fall eingeholt werden und dieser juristische Rat sollte keinesfalls aus dem Regierungsapparaten selbst rekrutiert werden.

Erschöpfend kann ich hier dieses Kapitel nicht behandeln, es wäre mal einer wissenschaftlich fundierten Arbeit wert.

Es gibt Subventionen mit kommerziellem Hintergrund, also Subventionen, die direkt oder indirekt im Sinne Einzelner Markterfolge erzeugen sollen, sind also im Endeffekt gewinnorientierte Staatshilfen für Einzelne. Die Art der Subventionen sind ebenso vielfältig wie die Auswirkungen von Subventionen. Da kann es um Geld gehen, um Land, um Kenntnisse, um Verbindungen, um Gesetzestexte und vieles mehr.

Ich möchte hier mal die Subventionen aus öffentlicher Hand beleuchten, die nicht den Interessen Einzelner zu Gute kommen sondern neutral sein sollten, deren Auswirkungen also alle betreffen, allen zu Gute kommen soll.

In dem Artikel aus Wikipedia fällt im Zusammenhang mit Subventionen ein ganz wichtiger Begriff: „Dumping„.

Es gibt also eine graue Verwandtschaft zwischen Subvention und Dumping, oder genauer zwischen einer neutral orientierten Subvention oder einem markentorientierten Dumping. Human orientierte Subvention kann zum Vorteil aller sinnvoll sein, Dumping zerstört den Wettbewerb, der für eine Marktwirtschaft elementar ist. In diesem Sinne kann Subvention für alle vorteilhaft sein, Dumping nur zum Vorteil Einzelner. Jetzt wird auch klar, warum die Abgrenzung zwischen Subvention und Dumping noch immer nicht klar definiert ist. Diejenigen, die unter dem Mäntelchen Subvention Dumping betreiben, legen keinen besonderen Wert darauf, dass der wirkliche Hintergrund ihrer „Subvention“ aufgedeckt wird.

Ein Erkennungsmerkmal gibt es. Eine im Sinne der Entwicklung oder Weiterentwicklung einer humanen Gesellschaft getätigte Subvention muss sich nicht vor der Bevölkerung verstecken. Dumping hingegen versteckt sich gern, weil zu recht negativ belastet. Um einmal Größenordnungen darzustellen über die hier geschrieben wird, die Frankfurter Allgemeine, Wirtschaft stellt fest, dass der Staat im Jahre 2016 2104€ pro Einwohner oder 168,7 Milliarden € an Subventionen vergab. Dies ohne Öffentlichkeit bezüglich der Einzelheiten,also für den Bürger verdeckt.

Staatliche Angaben weichen erheblich von diesen Zahlen ab, laut Finanzministerium sollen es „nur“ 23 Milliarden € gewesen sein. Womit erklärt sich die Differenz von 143 Milliarden €? Da schleichen sich Begriffe wie „weiche Subventionen“, „Transfer“ oder andere ein. Siehe Wirtschaftslexikon24.

Das sagt das StGB  zu Subventionsbetrug.

Das Kapitel Subvention ist ein wohlangelegter Dschungel, die Politiker*innen sind die Herrscher der Subventionen. Es lohnt sich also sich diesen Personenkreis gewogen zu halten. Versteckt sich Dumping hinter dem Begriff Subvention? Darum geht es hier.

Nehmen wir mal den Schiffbau.

(siehe auch: https://w-t-p.eu/2017/12/10/aktuell-und-links/ vom 10.10.2020)

Im Schiffbau gibt es einen weltweiten Wettbewerb. China, sowieso schon auf einem viel geringerem Arbeitskostenniveau im Vergleich mit Deutschland operierend, wird verdächtigt zudem den Schiffsbau direkt zu subventionieren, ganz davon abgesehen, dass China in der Diskussion steht, durch seine Währungsmanipulation sich Vorteile am Weltmarkt zu verschaffen. Folge ist, dass der weltweite Wettbewerb verzerrt wird. Reaktion in Deutschland ist, wir subventionieren den Schiffbau ebenfalls, mit der Begründung Arbeitsplätze zu sichern. Ein Subventionswettlauf!

Ist es sinnvoll sich in einen Subventionswettlauf mit China einzulassen? Ein Subventionswettlauf, den wir nie gewinnen können. Ein solcher Wettlauf bedeutet im Ergebnis, dass wir unsere Standards auf das chinesische Niveau ausrichten, rauchende Kohlekraftwerke, Städte, die belastet vom Smog ohne Atemmasken kaum noch lebenswert sind, Löhne von denen keine Familie leben kann. Wollen wir das?

Oder wäre es sinnvoller den Chinesen den Schiffbau zu überlassen und wir stecken die Gelder in zukunftsorientierte, nachhaltige Bildung, Weiterbildung, Ausbildung und humane, zukunftsorientierte Techniken? Man sollte den Krieg des Kapitals nicht auf den Schultern der Menschen austragen, sondern den Weg zu einem fairen Wettbewerb finden, in dem nicht der Stärkere, sondern der, im Sinne aller Menschen Operiende, der Zukunftsorientierte.

Treibstoffherstellung aus Produkten des Ackerlandes?

Die in der Landwirtschaft eingerichteten Agrarsubventionen dienten früher im Grunde der regional, eigenständigen Sicherung der Lebensmittelproduktion für die Bevölkerung.

Die Verknüpfungen in diesem System sind, der Globalisierung geschuldet, inzwischen vielfältiger, unübersichtlicher und in Teilen zweckentfremdet . Zwar sind die Agrarsubvention in den OECD Staaten sinkend, aber in weiten Bereichen nicht mehr in dem Umfang oder überhaupt nicht mehr gerechtfertigt.

… politisch begangener Subventionsbetrug am Volk, da es sich um Beimischungen von 5% oder 10% handelt, kann von Klimaneutralität keine Rede sein.

Der Anbau von Pflanzen, die der Produktion von Energie dienen, fallen also nicht unter die eigentliche Sinngebung der Agrarsubvention. Die endlos sich ausbreitenden Maisfelder sind uns allen bekannt und tragen, nur nebenbei gesagt, auch nicht gerade zum positiven Landschaftsbild bei. Diese Entwicklung kann auch nicht als Ersatzeinkommensquelle für landwirtschaftliche Betriebe dienen, deren Existenz sonst bedroht wäre. Landwirte dürfen nicht komplett vom Betriebsrisiko befreit werden, es führt hier, wie in allen Fällen, in denen das Risiko vom Handelnden oder Nichthandelnden getrennt wird, zu Fehlentwicklungen. Hier zum Missbrauch von Subventionen.

Die sich gebildete, mächtige Agrarlobby presst so Gelder aus dem Steuerzahler welches der sinnvollen Zielrichtung entbehrt. Anspruch an eine lebenswerte Umwelt und an ein ethisches Tierwohl ade. Was bleibt ist die Gewinnsicherung und im überwiegenden Teil die Gewinnmaximierung für Agrarbetriebe jenseits jeglichen Risikos. Die Agrarwirtschaft ist wichtig und birgt Risiken, die vom einzelnen Betreiber schwer oder gar nicht beeinflussbar sind, wie zum Beispiel Wetter. Entsteht hier eine Existenzbedrohung, muss geprüft werden aus welchen Gründen der Betrieb gefährdet ist. Baut ein Agrarbetrieb in Deutschland Mangos an, trägt der Betreiber das alleinige Risiko. Was ich damit sagen will ist, dass Subventionen mit der Gießkanne grundsätzlich falsch sind, sie sind nicht ergebnisorientiert und fehlleitend weil sie Subventionsnehmer vom persönlichen Risiko befreien.

Wer also in seinem Agrarbetrieb Pflanzen zur Energiegewinnung anbaut, muss dies ausschließlich mit seinem eigenen Risiko tun. Zwangsläufig dürfen keine Agrarsubventionen, mindestens für die anteilige Fläche an Ackerfläche, die der Energiegewinnung dient, gezahlt werden. Zu diesem Anteil handelt es sich nicht mehr um Agrarbetriebe, sondern um Industriebetriebe oder deren Zulieferer. Ähnliches gilt für den Anbau von Getreide, welches zur Alkoholproduktion dient. Mindestens in Norddeutschland zählt Bier nicht zum Grundnahrungsmittel.

Die Politiker*innen weichen hier zukunftsorientierten Entscheidungen aus und machen aus der Agrarsubvention eine vollkommen sinnentstellende Flächensubvention. Sinnvoll währe Agrarsubvention nur da zu gewähren, wo aus der bewirtschafteten Agrarfläche die Ernährung der Bürger gesichert werden muss. Wo ist das noch in Deutschland? Sinnvoll währe den Kraftstoffhunger im Sinne des Schutzes unseres Klimas da zu regeln, zu reduzieren wo man den Verbrauch regeln kann. Das ist die Mobilität der Bürger mit ihrem berechtigten Anspruch an die Politik Infrastrukur und Herstellung von Mobilitätsprodukten Regeln aufzustellen, die im Sinne der Gewährleistung der Mobilität und dem Schutz des Klimas sind.

Zahlungen für brach liegendes, oder besser ausgedrückt willendlich brach liegen gelassenes Ackerland, sind ein Schlag ins Gesicht jeden Bürgers, der durch Arbeit sein Leben und das Leben seiner/ihrer Familie finanzieren muss.

Abwrackprämie als Belohnung für kriminelle Autohersteller!

Hier wird es schon kurios, wenn man dieses Wort in diesem Zusammenhang gebrauchen will. Da produzieren die Autohersteller jenseits der Marktanforderung, was jeden anderen Betrieb in einer Marktwirtschaft, die ausdrücklich als wesentlichen Regulierungsfaktor den Wettbewerb vorsieht, in den Bankrott getrieben hätte, und werden durch Entscheidungen von politisch Verantwortlichen mit Milliarden vor diesem Bankrott gerettet. Die Manager dieser Autohersteller geben sich nach wie vor selbstherrlich, bedienen sich fürstlich mit Geld und Provisionen und genehmigen sich, für den Bürger, der gezwungen wurde sie zu retten, unvorstellbare Risikoabfederungen und Alterssicherungen, geschützt von Politikern*innen. Zu allem Überfluss sollen diese Autohersteller, deren Manager die Zukunft verpennt haben, jetzt auch noch subventioniert werden um zukunftsorientierte Produkte zu entwickeln, natürlich wieder zu Lasten des Bürgers. 12 Milliarden Euro Marktverbiegung von Gnaden einer Angela Merkel, CDU!

Was unterscheidet uns da noch vom totalitären Staatsgebilden?

Zuzahlungen für prekäre Arbeitsverhältnisse.

Zuzahlungen für prekäre Arbeitsverhältnisse sind Subventionen als direkter Beitrag zur Gewinnmaximierung für große Unternehmungen. Es ist ein weiteres Mischmasch aus Lobbyismus und Politik. Wenn Unternehmungen Produkte an den Markt bringen, seien es Waren oder Dienstleistungen, die unter den Arbeitsbedingungen vor Ort nicht marktgerecht herstellbar oder lieferbar sind, ist das ein Zeichen von Fehlleistungen des Management, von zu großer Gewinnerwartung, fehlender Risikobereitschaft, falscher Markteinschätzung oder grenzüberschreitenden Wettbewerbs. Allein der zuletzt genannte Grund könnte eine politische Dimension haben. Es ist ein Irrtum, dass die Spannungen, auch auf dem Arbeitsmarkt, die durch unterschiedliche Lebenshaltungskosten und Standards in anderen Ländern, möglicherweise noch mit Dumping beflügelt, entstehen mit subventionierten Arbeitsplätzen hier eliminiert werden könnten. Es sind Folgen der Globalisierung, die regellos auf unseren Markt wirken und dafür sind Politiker*innen verantwortlich. Abgaben waren früher, zielorientiert und nachhaltig für alle eingesetzt, das richtige Instrument um allen Interessen ausgeglichen zu folgen und sind auch heute noch, vielleicht sogar gerade heute notwendig. Die Globalisierung, möglicherweise noch auf der Basis geheimer Verträge, überzustülpen ist undemokratisch und ein Zeichen alternativloser Versager*innen auf der politischen Bühne.

Genauso wie die Überstülpung der EURO-Währung viele Mitgliedsstaaten im EURO-Raum bankrott gemacht haben, weil die Währungsparität, die das volkswirtschaftliche Verhältnisse eines Staates zum Ausdruck bringt, von EU-Politikern*innen in ihrer Wirkung zu anderen Staaten geleugnet und ausgeschaltet wird. Aber eine Leugnung von Tatsachen, hat die Tatsachen noch nie beseitigt. Damit soll nicht gesagt werden, dass die in manchen Staaten vorherrschende Korruption und Vetternwirtschaft einer Demokratie besonders förderlich wären. Fest steht, dass a) der Wegfall der abfedernden Wirkung des Wechselkurses die Selbstheilungskräfte in den betroffenen Staaten nicht gefördert hat und b) diese Fehlentwicklung nicht durch Geld und schon gar nicht durch Schulden beseitigt werden kann. Ein „weiter so“ zeigt die ganze Abgehobenheit, Arroganz und Unfähigkeit der Politiker*innen, bei denen Fehlentscheidungen keinen Lernprozess auslösen, weil nicht sie, sondern die Völker es auszubaden haben.

Subventionierter Atomstrom

Subventionierter Atomstrom, der teuersten und gefährlichsten Energie der Welt, sind die milliardenschweren Pfründe von Betreibern und Aktionären, die sich die Taschen füllen und das Risiko auf die Völker abwälzen. Das Unternehmerrisiko, richtig eingeschätzt und als untragbar angesehen, wurde von den Betreibern außer acht gelassen, weil sie von Politikern*innen Freibriefe bekamen. Diese Freibriefe, mit Polizeigewalt durchgesetzt, verlagerten das Unternehmensrisiko, jenseits jeglichen Rechtsgrundes, auf die Bürger. Unmittelbare Folge waren Tumulte, die von der Staatsmacht, die Polizei mißbrauchend, niederknüppelt wurden. Es durfte nicht sein, dass Bürger intelligenter als lobbygesteuerte Politiker*innen sein durften, also draufhauen statt nachdenken. Erst als es auch die blindesten, von Lobbyisten eingelullten Politiker*innen unter dem Druck der Öffentichkeit nicht mehr leugnen konnten, dass das unternehmerische Risiko der Atomenergie jegliche, absicherbare Dimension sprengte, sowohl, was die Menschen insgesamt als auch was die wirtschaftlichen Folgen betraf, wurde eingelenkt. Logische Folge wäre gewesen, dass Politiker*innen von den Atomkraftwerksbetreibern den Nachweis hätten fordern müssen, dass die Betreiber das Betriebsrisiko zu tragen in der Lage sind. Es ist davon auszugehen, dass Betreiber von Atomkraftwerken nicht in der Lage gewesen wären belastbare Nachweise dafür zu erbringen, dass die Atomkraftwerksbetreibern das Betriebsrisiko abzudecken in der Lage sind. Keine Versicherung der Welt ist in der Lage dieses Risiko nachhaltig abzusichern. Dies hätte logischerweise die Entziehung der Betriebserlaubnis für Atomkraftwerke zur Folge haben müssen. Damit war klar, dass das ganze schöne Geld, welches Betreiber angehäuft hatten, inklusive Boni und Altersversorgung futsch gewesen wäre. Die sprudelnden Geldquellen der Aktionäre wären sofort versiegt, die Aktienkurse der Atombranche sinkt auf „null“. Bei der folgenden Abwicklung hätte das Konkursrecht gegriffen, wobei die Masse des Bankrotteurs, wie im Konkursrecht vorgesehen, zunächst zur Absicherung der Risiken hätte aufgebraucht werden müssen.

Es war klar, dass das bis dahin schon absehbare Betriebsrisiko danach in das Risiko von hunderte von Generationen von Bürgern übergehen würde. Menschen die keine Schuld trifft werden auf tausende von Jahren belastet, mit unausweichbarer, tödlicher Strahlung und Schulden weltweit und es werden weiter Atomkraftwerke gebaut. Schulden von mehreren Billionen € werden an die folgenden Generationen weitergereicht und die Atomkraftwerksbetreiber und ihre Aktionäre entlastet. Na wenn das kein Geschenk an die Atomlobby ist?

Da sind die 35 Milliarden €, die von den Atomkraftwerksbetreibern als Sicherheit bezahlt werden sollen geradezu eine lächerliche Summe. Interessant ist aber, wie es hier überhaupt zu dieser Vereinbarung zwischen Atomkraftwerksbetreibern und Politik kam. Der willkürliche Eingriff der verantwortlichen Politikerin Angela Merkel, CDU, in die unternehmerische Freiheit der Atomkraftwerksbetreiber, indem sie die Schließung von Atomkraftwerken per Dekret verfügte, führte dazu, dass die Betreiber sich durch diesen nicht sehr klugen, vielleicht auch von Lobbyisten herbeigeführten Eingriff, in ihrer unternehmerischen Freiheit zu recht beschnitten fühlten und diese Position nutzten um sich vor den Folgen einer Schließung und eines Konkurses zu retten, das Betriebskapital bleibt da wo es ist, nämlich bei den Atomkraftwerksbetreibern und die Atomkraftwerksbetreiber kaufen sich mit ein paar Milliarden vom Betriebsrisiko frei. Anstatt von den Atomkraftwerksbetreibern den Nachweis zu fordern, dass diese das Betriebsrisiko auch wirklich tragen können, macht Angela Merkel, CDU, den Weg zu den Portemonnaies der Bürger frei. Ein fehlender Nachweis seitens der Atomkraftwerksbetreibern das Betriebsrisiko und -restrisiko tragen zu können, hätte zum Entzug der Betriebserlaubnis führen müssen, damit zu Verlusten bei den Aktionären. Das wäre zwar gerecht gewesen, hätte aber zu Unruhen bei den kapitalen CDU Freunden geführt.

…wenn das kein Deal ist? Die Atomkraftwerksbetreiber und deren Aktionäre kassieren, der Bürger bezahlt…

Ein Deal, der das Betriebsrisiko der Atomkraftwerksbetreiber in der Größenordnung von einigen Billionen Euro vom eigentlichen Risikoverursacher, nämlich der Atomkraftwerksbetreiber, auf den Steuerbürger verlagert wurde bewirkte durch mehr als fragwürdige Agitation von Angela Merkel, CDU. Eine Politik ohne Alternative zu Gunsten des Raubkapitalismus?

Als Begleiterscheinung musste in diesem Zusammenhang die verantwortliche Politikerin Angela Merkel, CDU, sich ein weiteres mal vom Verfassungsgericht belehren lassen, was dazu führte, dass dann auch noch über 6 Milliarden € an die Atomkraftwerksbetreiber wieder herausgegeben werden mussten, die natürlich in der Steuerkasse fehlen und diese Politikerin wird mit ihrem Mantra „weiter so“ von lobbyistengesteurter, politischer Mehrheit gestützt. Da ensteht berechtigt Unmut in der Bevölkerung und bestensfalls Bewegung in der Parteienlandschaft, schlechtestens Radikalismus.

Eines ist doch inzwischen jedem klar, der nicht unter der Verblendung durch Lobbyisten leidet, Atomstrom ist die gefährlichste und teuerste Energieerzeugung weltweit. Es gibt keine sicheren Atomkraftwerke! Es gibt kein Endlager!

Das Betriebsrisiko und -restrisiko für Atomkraftwerke ist von Niemandem tragbar, auch von keiner Versicherung, darum gibt es auch keine Versicherung, die das Betriebsrisiko versichert. Der Fehler liegt in der Betriebserlaubnis, vielleicht steht ja schon darin, dass der Betreiber das Betriebsrisiko und -restrisiko nicht trägt. Geheimverträge sind zwar einer Demokratie unwürdig, aber bei uns gang und gäbe. Insofern könnte man sagen, was soll’s, der Bürger hätte so oder so bezahlt. Es gibt aber einen elementaren Unterschied, zuerst hätten die Betreiber und die Aktionäre bezahlt. So aber bringen Betreiber  und Aktionäre mit Unterstützung von Angela Merkel, CDU, ihr Geld vor einem möglichen Verlust in Sicherheit. Eine genauerer Überprüfung der Betriebserlaubnis, hätte Fehlentscheidungen zu Tage bringen können und die Fehlerquelle aufdecken können, mit der Folge aus Fehlern einen Lernprozess herzuleiten zu können.

Im Kleinklein der Risikobewertung können die zuständigen Behörden penetrant genau sein, wenn es sich um Eierschneider, Mopeds, Ökostrom, Heizungsanlagen etc. handelt. Es wäre interessant zu erfahren, wie die Risikobewetung im Genehmigunsverfahren für Atomkraftwerke aussieht?

-der Artikel bleibt in Bearbeitung –

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Haben wirklich alle Bürger ein Wahlrecht?

Haben wirklich alle Bürger  der Bundesrepublik Deutschland ein Wahlrecht, ein Stimmrecht, ein Mitbestimmungsrecht?

…Frankfurter Paulskirche 1848, geschmückt in Schwarz-Rot-Gold und dem Bildnis der Germania. Die Kirche war der Tagungsort der Frankfurter Nationalversammlung, des ersten gesamtdeutschen Parlamentes…

…“Mitbürger, das Vaterland ruft zur Wahl“, so stellte man es sich 1848 in etwa vor, heute schreiben wir 2021 – geändert hat sich wenig…es ist die Folge von vielschichtigen Wahltäuschungen!

1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Bundeswahlgesetz

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

(Teilauszug)

…dasParlament sollte die Bevölkerungstruktur spiegeln…Sollte !

Mein Anspruch: „die Kinderstimme“

…jede Bürgerin, jeder Bürger unseres Landes hat das Recht auf Teilnahme an der Staatsgestaltung ab Geburt bis zu ihrem/seinem Tod…

Minderjährigkeit darf nicht zur Minderwertigkeit führen.

Ich unterstütze die Plattform change.org. Ein weitestgehend lobbyfreies Meinungsbildungsinstrument, welches, mit staatlicher Unterstützung, als Demokratie stabilisierendes Element wahrgenommen und von staatswegen gefördert werden sollte um den Bürgern ein gewaltfreies Sprachrohr zu bieten und damit präventiv zu wirken.

„In der Zeit der tatsächlichen oder juristischen Stimmunmündigkeitbei Wahlen, das sind zunächst Neugeborene bis hin zum Erreichen der Wahlmündigkeit, erhält die Mutter bei jeder Wahl, egal auf welcher Ebene, neben der eigenen Stimme, für jedes wahlunmündige Kind, Begrenzung auf zwei Kinder, eine halbe Stimme mehr. Hat eine Mutter also zwei wahlunmündige Kinder, hat sie ein doppeltes Stimmrecht, bei jeder Wahl*. „Kinder sind ebenwürdig!““

* wird ein Kind wahlmündig und entfällt somit das erhöhte Stimmrecht einer halben Stimme für die Mutter und hat die Mutter ein oder mehrere weitere wahlunmündige Kinder, erhält sie weiter für jedes wahlunmündige Kind eine halbe Stimme mehr, Begrenzung auf zwei Kinder. Sind alle Kinder der Mutter wahlmündig, fällt die Mutter auf ihr eigenes Stimmrecht zurück.

Ein Anfang / 26.11.2019

Dieses bedingte Stimmrecht, die Kinderstimme, kann nur von der leiblichen Mutter ausgeübt werden, ist nicht splittbar (wenn die Muter also Partei XY wählt, dann zählt die „Kinderstimme“ ebenfalls zugunsten der Partei XY) und nur solange als sie über das Erziehungsrecht für die Person dessen Kinderstimme sie ausübt, verfügt. Die „Kinderstimme“ ist nicht übertragbar, auch nicht auf den Vater.

Die Art des in Deutschland angewendeten, egalitären Wahlrechts schließt Personen ab Geburt bis zur Wahlmündigkeit von der Wahrnehmung des Wahlrechts und damit von der Mitgestaltung des Staates und der Zukunft dieser Personen aus. Dies ist ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gemäß Artikel 3 Grundgesetz in unserer Demokratie welches über dem Wahlrecht stehen muss. Die Volkssouveränität muss gewahrt bleiben.

Sie sind hier gefordert, Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin (2020 seit 14.03.2018) für „Familie, Senioren, Frauen und Jugend“, helfen Sie, generations- und geschlechtsübergreifend fitt für die Zukunft zu sein

(Leider wird auch an anderer Stelle dem Volk das Wahlrecht verwehrt. Der Bundespräsident wird 2010 von, in der Bundesversammlung bekannten Mehrheit der CDU, bestimmt, Bundespräsident wird, per Dekret von Angela Merkel, CDU, Christian Wulff, CDU. Trotz erkennbarer Mehrheit bei den Bürgern gegen den Kandidaten Christian Wulff, CDU, wurde dieser also, Prozedere hin oder her, gegen den Willen des Volkes „bestimmt“. Ein Paradebeispiel der demokratiezerstörenden Parteibuchpolitik der Angela Merkel, CDU. Die Folgen, 2012 Rücktritt von Christian Wulf, CDU, die persönlichen Folgen für Christian Wulff sind selbstverschuldet. Das Handlungs- und Meinungsspektrum des Christian Wulff, CDU, zeigt wenig ausgeprägte, demokratische Strukturen. Seine Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland!“, werte ich als Ausdruck geistiger Verwirrtheit. Die finanziellen Folgen dieser willkürlichen Entscheidung durch Angela Merkel,  CDU, werden den Bürgern auferlegt, 236.000€ jährlich ein Leben lang, dafür braucht Christian Wulff, CDU, morgens nicht mal aufzustehen und er kann unbegrenzt weitere, finanzielle Quellen schöpfen, ohne Kürzungen des bürgerfinanzierten Jahressalärs befürchten zu müssen, anders als bei Hartz4 Empfängern. Hinzu kommen Kosten für das, Christian Wulff, CDU, auf Lebenszeit zustehende Büro im Bundespräsidialamt. Ich höre schon wie Politker reagieren „Es geht nicht anders, es ist so bestimmt!“. Von wem? Vom Souverän, dem Volk?

Die Wahrheit ist, dass Politiker*innen dieses System, welches sie ändern könnten, nicht ändern wollen, weil sie davon profitieren. Der Bürger zahlt also rund 500.000€ jährlich für ein, von Angela Merkel, CDU, inzeniertes Machtschauspiel. Über dieses Szenario ist mehr als genug geschrieben worden, erschreckend ist der fehlende Lernprozess in der Politik, zumal in der CDU. Am 25. Januar 2015 nahm Christian Wulff, CDU, im Auftrage von Angela Merkel, CDU, stellvertretend für den Bundespräsidenten, als offizieller Repräsentant Deutschlands an der Trauerfeier, des verstorbenen saudischen Königs Abdullah ibn Abd al-Aziz in Riad teil. Diese Beauftragung, Christian Wulffs, CDU, mit offizieller Mission für Deutschland zu betrauen, kann nur als ein Nachhaken seitens Angela Merkel, CDU, verstanden werden, nach dem Motto „…und ich, Angela Merkel, CDU, habe 2010 richtig entschieden“. Die Teilnahme an der Trauerfeier kann, unter Berücksichtigung der Menschenrechtsverstöße in dem saudischen Land, wohl nur als Lobbyarbeit für die deutsche Waffenindustrie verstanden werden.)

Verzeihen Sie mir diesen Exkurs in die Tagespolitik, es sollte nur ein Beispiel dafür sein, wie wichtig es ist sicher zu stellen, dass bei politischen Entscheidungen über den Parteienrand hinausgeschaut wird. Ich habe mehr und mehr das Gefühl, dass mit jeder erklommenen Sprosse auf der Leiter zur politischen Macht den Gewählten die Sensibiltität für das Regelwerk der Demokratie verloren geht und durch das Regelwerk der Macht ersetzt wird. Siehe auch „…rechtswidrige Strukturen in der Hamburger Justiz?“)

Mit der Zeit kommen wir durch Anpassung des Wahlrechts mit der Kinderstimme raus aus der allzu berechtigten Diskussion um Chancengleichheit zwischen Frau – Mutter und Mann, um Chancengleichheit von Jung und Alt, hin zur gleichberechtigten und gleichgwichtigten Teilhabe aller Generationen an der Staatsgestaltung. Das Wahlrecht ist die tragende Säule, der Demokratie. Wir, auch und gerade Träger politischer Mandate, sind in der Pflicht dieses Wahlrecht als kostbares Juwel der Menschenrechte zu achten, zu schützen und es dem gesamten Volk zugänglich zu machen und sich für das Wahlrecht für alle Völker und für alle Teile der Bevölkerung einzusetzen.

…in gut 100 Jahren hat sich die Demographie in Deutschland drastisch verändert, dies hat Folgen, nicht nur, dass die Lebenserwartung im Durchschnitt der Bevölkerung gestiegen ist, das mag ja noch erfreulich sein, wenn gesund ein hohes Lebensalter erreicht wird, es verändert aber auch den Anspruch der an die soziale Sicherheit für alle gestellt werden muss…

In Zeiten, da auch die Veränderung der Altersstruktur in der Bevölkerung deutliche Spuren im Zusammenleben und in der Versorgung hinterlassen, wird es Zeit um fundamental über, durch diesen Strukturwandel bedingte Anpassungen nachzudenken. Der Grundgedanke ist, dass jeder Bürger ein Recht, ja die Pflicht, welche nicht erzwingbar sein darf, auf Mitgestaltung des Staates hat. Dieses Recht und diese Pflicht bedingt die Teilhabe an fundamentaler Gestaltung unseres Staates. Das Walhrecht sehe ich als ein solches, fundamentales Recht an und zwar ab Geburt. Schließlich und endlich wollen und sollen alle, ob Frau oder Mann, ob jung oder alt, im Rahmen der Beachtung der Menschenrechte ein zufriedenes, ein glückliches Leben führen dürfen. Neben anderen, regulierungswürdigen Umständen, halte ich es für wichtig, dass die staatsbildenden Strukturen die Einbringung der Interessen und Fähigkeiten aller Bürger gewährleisten um eine weitestgehende Ausgewogenheit bei der, bei einer auf weltweiten Frieden abzielenden und ausgerichteten Staatsbildung  zu ermöglichen.

Alle Politiker*innen sprechen davon, dass Kinder unsere Zukunft sind, nur wenn es um die Beteiligung dieser, zukunftssichernden Kinder an der Zukunftsgestaltung geht, sind diese Politiker*innen ideen- und sprachlos.

Auch das neugeborene Leben muss ein Recht am Mitwirken der Zukunftsgestaltung haben von der Stunde der Geburt an, ab Geburt sind sie Staatsbürger. Die bedingte Wahrnehmung dieser Rechte ist, solange als die persönliche Wahrnehmung verhindert ist, in der Hand der Mutter am besten aufgehoben. Eine Mutter neigt eher im Sinne des neugeborenen Lebens dazu, eine nachhaltige, friedfertige und humane Zukunft für dieses neugeborene Leben zu ermöglichen. In einer humanen Welt gebären Mütter ihre Kinder nicht um sie in den Krieg zu schicken. Krieg ist zwar heute ein hochentwickeltes, modernes aber unverändert mörderisches Werk adrenalingesteuerter Staatsführer und deren Gehilfen ganz im Sinne der waffenproduzierender Industrie, bleibt aber ein Mittel aus der Steinzeit und des Faustrechtes. Die Mittel zur Kriegsführung wurden und werden modernisiert und immer perfider, die geistige Haltung der verantwortlichen Politiker*innen zum Krieg verharrt in der Steinzeit. Das Geld, dass für Waffen, explizit für Kriegswaffen, ausgegeben wird schafft keinen Frieden. Wann werden Politiker*innen dies begreifen. Das Geld währe in der Friedensforschung zukunftsorientierter und nachhaltiger angelegt im Sinne aller Vöker.

Kein Volk will Krieg, es sind immer nur deren „Führer“. Na kommt Ihnen das Wort bekannt vor?

…oder, oder, oder, es gibt weltweit massenweise von diesen Monstern

Mütter gebären ihre Kinder nicht um sie blutrünstigen Monstern, wie Recep Tayyip Erdoğan, Baschar Hafiz al-Assad, Bejamin Netanjahu, islamistischen Milizen wie Boko Haram und anderen Kriegsgewinnlern, dazu zählt auch die Waffenindustrie, in den Rachen zu werfen, damit diese dann diese Kinder und Heranwachsende benutzen um die Kinder und Heranwachsende anderer Mütter und Väter, anderer Völker zu töten.

auch und gerade für unsere Kinder, weil sie unsere Zukunft sind: Ein Stimmrecht für alle Bürger

Wenn ich dafür plädiere, dass Mütter in der Zeit der Wahlunmündigkeit ihrer Kinder, dieses modifizierte Stimmrecht für ihre Kinder wahrnehmen sollen, so beruht dies zunächst einmal darauf, dass auch, noch wahlunmündige Kinder, Bürger dieses Landes sind und Gestaltungsrechte haben. Die noch fehlende Artikulationsfähigkeit von Kindern darf nicht dazu führen, dass ihnen dieses Gestaltungsrecht vorenthalten wird.

Es gibt aber noch einen weiteren, wichtigen Grund unser Wahlrecht zu reformieren. Durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung verschiebt sich proportional auch das Interessenspektrum der Wähler zwischen jung und alt. Wähler wählen zunächst um ihren persönlichen Interessen und Meinungen Durchsetzung zu verschaffen.

Nun haben jüngere und ältere Bevölkerungsschichten, auch ganz natürlich, im Detail unterschiedliche Interessen, insbesondere, wenn es um die Zukunftsgestaltung geht.

Nur mal ein Beispiel. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 60 Jahren und wenn man die altersbedingten Interessentrennlinie der Wähler mal bei 30 Jahre setzt, ergibt sich ein ausgewogenes Interessenbild, 50% Interessen junger Wähler zu 50% Interessen ältere Wähler bilden schließlich den Willen des Volkes ab. Liegt die durchschnittliche Lebenserwartung bei 80 Jahren ergibt sich bei einer Trennlinie der Interessen bei 30 Jahren schon eine erhebliche Schieflage des Interessenbildes weil nur die Zahl älterer Wähler wächst, zugunsten der älteren Wähler, nämlich 37,5% Interessen junger Wähler zu 62,5% Interessen älterer Wähler. Die Interessen älterer Wähler sind also bei Wahlen fast doppelt so stark bei der Abbildung des Volkswillen vertreten als die Interessen junger Wähler.

Ist das noch Demokratie?

Berücksichtigt man dann auch noch, dass im Bereich der jüngeren Wähler, eine weitere, ganz natürliche Verhinderung der Staatsmitgestaltung vorhanden ist, nämlich Wahlmündigkeit, wenige Ausnahmen, erst ab 18 Jahren, verstärkt sich die Schieflage der Interessenvertretung bei Wahlen unerträglich. Die Trennlinie zwischen jung und alt verläuft dann, bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 60 Jahren, nämlich bei ca. 29% Interessen jüngerer Wähler zu 71% älterer Wähler. Legt man eine durchschnittliche Lebenserwartung von 80 Jahren zugrunde, verschiebt sich das Fenster noch drastischer, nämlich ca. 20% Interessen jüngerer Wähler und 80% Interessen älterer Wähler bilden Volkswillen ab.

Und genau hier liegt die Ursache der allzuberechtigten Proteste jüngerer Wähler gegen die Staatsführungen in den Ländern der Welt. Wir sollten etwas ändern und zwar schnell und überzeugend.

Dem möglichen Gedanken, dass eine, hier zur Diskusion gestellten Änderung des Wahlrechtes eine Benachteiligung der Bürger männlichen Geschlechtes darstellen könnte und damit ein Verstoss gegen Artikel 3 des GG, kann mit guten Argumenten entkräftet werden. Allgemein ist hierzu zu sagen, dass sinnvolle und wünschenswerte Weiterentwicklung, wenn wir uns die Welt heute ansehen gibt es mehr als genügend Anlass zur Veränderung, die nur durch Veränderungen in den politischen Systemen bewirkt werden können. Ich spreche hier von Demokratie und Menschenrechten. Wer keine Veränderung will, sollte mal prüfen, ob seine Einstellung zur Demokratie überhaupt und gerade in einer sich verändernden Welt tragbar ist. Die Welt verändert sich, wer Anpassungen, Veränderung in unseren Strukturen verweigert, verweigert auch nachfolgenden Generationen die Lebensqualität.

…enttäuschen wir sie nicht

Jegliche Art von herrschender Dominanz richtet sich gegen demokratische Regeln. Wenn mit dieser Veränderung unseres Wahlrechtes, mit der Kinderstimme die Dominanz der männlichen Wähler gebrochen werden könnte, ist dies nur zu begrüßen und zwar nicht um diese Dominanz durch eine andere zu ersetzen. Hier geht es um eine Integration von Bürgern, denen bisher, bis zu ihrer Wahlmündigkeit, jedes Gestaltungsrecht verweigert wird. Die angeregte Veränderung des Wahlrechtes stärkt zunächst die Familie insgesamt als Urzelle unserer Zivilisation. Also Mutter, Vater und Kinder, als wesentliche Träger unseres Sozialsystems, bekommen im Bereich der Staatsgestaltung den ihnen zustehenden Platz. Es stärkt also auch den Vater als Teil der Familie, die mit der Kinderstimme ein größeres Gewicht bekommt. Väter profitieren also auch von dieser Kinderstimme, vielleicht müssen die Väter dann irgendwann nicht mehr in Kriege ziehen um vaterlose oder mutterlose Familien zu schaffen und vaterlose Familien und Kinder zu hinterlassen, was ja wohl wünschenswert wäre, oder?

Auch Männer, die nur als sogenannte „Zeuger“ auftreten, sich aber dann der solidarischen Verantwortung entziehen,  sind ein Argument die Kinderstimme bei der Mutter zu belassen.

Die Anfänge des aktiven Wahlrechtes, wie wir es heute verstehen,  müssen wohl in der französischen Revolution, Ende des achtzehnten Jahrhunderts und in der deutschen  Revolutionen, Mitte des neunzehnten Jahrhunderts gesehen werden. Wahlberechtigt waren nur Männer, klar. Jahrhunderte der Ignorants und Unterdrückung? Über Jahrhunderte nichts dazu gelernt?

Jeder, der zu der Zeit verlangt hätte, dass Frauen das Wahlrecht haben sollten, wäre als Ketzer auf dem Scheiterhaufen gelandet. Ich hoffe, dass ich dieses Schicksal nicht teilen muss, wenn ich verlange, dass wahlunmündige Kinder an der Staatsbildung teilhaben müssen. Erst 1919 wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Wenn Politiker*innen keine Weiterentwicklung des Wahlrechtes wollen, so müssen sich diese Politiker*innen fragen lassen, wie sie es mit der Behauptung, dass Familie die Grundfeste unseres sozial, humanen Staatswesens ist, halten? Sind es nur schöne, Wählerstimmen heischende und bringende Worte auf Wahlpaketen die die Emotion ansprechen soll aber sonst keinen Inhalt haben? Worte ohne den Anspruch auf Umsetzung geschweige denn mit einklagbaren Inhalten? Wahl BlahBlah, nahe der Lüge, welches auch noch von den Bürgern finanziert wird. Wo das absehbar nicht zu einem, von Lobbyisten gewünschten Ergebnis führen könnte, helfen gefärbte Spenden nach. Machen wir Schluss mit dieser Heuchelei und diesem Unrecht!

…wer wissen will was Frauen, die die Männeregeln nicht einhalten, alles so passieren kann, sollte mal in das Jahr 1431 schauen. Jeanne d’Arc auf dem Scheiterhaufen, vom englischen Klerus entzündet…

Von Politikern*innen wird allenthalben verbal die Bedeutung der Familie und deren Kinder, als zukunftssicherndes Modell hervorgehoben. Die soziale Sicherheit für alle Bürger, ob jung oder alt, egal welchen Bildungsstandes ist ein Teil der staatlichen Gestaltungsverantwortung in einer demokratisch, human geprägten Gesellschaft. Die aktive Teilnahme aller Bürger, ob jung oder alt, egal welchen Bildungsstandes an der humanen Gesellschaft ist mindestens genauso wichtig für ein friedliches Miteinander.

Es hat sich längst gezeigt, dass Frauen, es gibt Ausnahmen, mit der Eigenschaft Mütter zu werden, im Allgemeinen eher auf Ausgleich und Frieden gepolt sind, auch wegen der Kinder, die sie unter Schmerzen gebären. Was hindert uns daran, dieses Friedenspotenzial weltweit zu nutzen, auch im Sinne unserer Kinder? Es wird Zeit, die männerdominierten, kriegproduzierenden Strukturen in der Welt fundamental zu ändern. Es wird Zeit die Neigungen und Interessen von Frauen, die Mütter unserer Gesellschaft das Gewicht zu verleihen, welches ihnen natürlich zukommt. Wir sind nicht auf dieser Welt um Krieg zu führen, um die Umwelt zu zerstören, um Familien zu zerstören, um egomane Machtexzesse zu zelebrieren und schon gar nicht um demokratische Strukturen zu verhindern oder zu zerstören. Nein, wir sind auf dieser Welt um im Rahmen der Menschenrechte allen Völkern und allen Generationen ein friedliches, humanes Leben zu ermöglichen.

Der jetzigen Männerdominanz in allen Lebensbereichen, außer der Mutterschaft, würde nach grober Berechnung, der Einfluss durch das Kinderstimmrecht mit ca +/- 11% Gewichtung zugunsten der, Wahlrecht ausübenden Mütter, auf das Wahlergebnis wirken. Um es zu verdeutlichen, die 11% könnten die Gewichtung der Männerstimmen/Frauenstimmen von 47,5% auf 52,5% verändern. Das ist nicht viel und ich glaube, dass das ein Anfang ist um den Nachteil von Mutterschaft, ich spreche hier nicht von Gefühlen, im politischen Gestaltungswillen, „umstands“gerecht anzupassen.Es fehlt nicht viel um der Männerdominanz eine gerechtere Alternative entgegenzustellen.

Wenn wir klug sind, geben wir unseren Kindern die Beteiligung an der Staatsbildung, von Geburt an. Alle Generationen müssen an der Staatsbildung beteiligt werden. Siehe auch „Demokratie schaffen„.

Natürlich ist die Einschätzung über die Auswirkung einer Kinderstimme mit allen Unwägbarkeiten, wie anteilige Bevölkerung nach Frauen und Männern, wer geht zur Wahl und wer geht nicht, wer wird an der Wahl gehindert u.s.w., behaftet. Viele dieser Unwägbarkeiten könnten minimiert werden, wenn den Politikern*innen endlich klar würde, was die Quote der Wahlbeteiligung für die Demokratie wirklich bedeutet. Wahlbeteiligungen unter 80% werden einer Demokratie nicht gerecht und sind allein von Politikern*innen zu verantworten. Politiker*innen sind verantwortlich dafür, dass Bürger es satt haben vor den Wahlen belogen oder nicht genügend aufgeklärt zu werden und somit nach den Wahlen zwangsläufig enttäuscht sein zu müssen. Die nervenschonendere Entscheidung ist da …“da gehe ich doch nicht zur Wahl“. Den Politikern*innen ist die Größenordnung der Wahlbeteiligung  offensichtlich egal, das Geld bekommen die Parteien so oder so, auch wenn der Bürger nicht zur Wahl geht. Politiker*innen müssen eher für Demokratie begeistern, als mit Parteiengerangel ein abweisendes Bild der Demokratie allenthalben zu zeigen und nicht noch obendrein eigene, Fehlentscheidungen als alternativlos hochzuloben.

Solange die Männerdominanz in den politischen Strukturen anhält, die außerdem noch in erster Linie parteiorientiert sind, weil diese Parteiorientierung Macht und Pöstchen bringt, wird sich nichts ändern. Aber dies ist ein anderes Thema.

Die naturgegebenen Unterschiede zwischen Mann und Frau führen in unserer Gesellschaft zu unausgewogenen Chancen. Verbale Gleichberechtigung allein genügt nicht dem Artikel 3 GG. Diese Unausgewogenheit führte weltweit zu einer, in den unterschiedlichen Kulturen mehr oder weniger ausgeprägten, männerdominierten Gesellschaft. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der derzeitige Zustand in unserer Welt, an allen Ecken brennt es, dieser Männerdominaz in den Machtzentren der Welt geschuldet ist. Diese Dominanz der Männer rührt daher, dass Frauen, mehr oder weniger, der Zugang zur Mitgestaltung des Staates, in unterschiedlichen Staaten mehr oder weniger, praktisch mehr oder weniger verwehrt, mindestens aber erschwert ist. Erschwert auch und ganz besonders, weil Frau zu sein den gesellschaftlichen Nachteil Mutter sein zu können, Mutter unserer Kinder, Mutter unserer Zukunft zu sein, in sich birgt. Mütter bezahlen dafür noch immer mit systematischen Nachteilen, die von Männern zum Ausbau der  Männerdominaz genutzt werden.

Familien tragen im Sinne der ganzen Gesellschaft eine ganz besondere Verantwortung für ihre Kinder, für unsere Kinder. Die ganze Gesellschaft sollte den Familien, den Müttern dafür das Äquivalent des zeitbegrenzten, etwas mehr Einfluss auf die Staatsgestaltung nehmen zu können, nicht verwehren. Wir sind es ihnen, wir sind es ihren Kindern, wir sind es unserer Zukunft schuldig.   …wann endlich werden Männer begreifen, dass auch sie aussterben, wenn Mütter nicht mehr gebären?…

Wann endlich werden die Männer begreifen, dass der natürliche Eingriff in das Leben der Frau, nämlich Mutter zu werden zu können, nicht zur Aushebelung des in Artikel 3 GG festgeschriebenen Gleichberechtigung mutieren darf? Im Artikel 3 GG steht nicht, dass diese Gleichberechtigung, was die Frauen angeht, von männlicher Gewalt oder Gnade abhängig ist. Wenn man die Kräfteverhältnisse in den staatlichen Strukturen und das öffentliche Ansinnen ansieht, ist das aber so, warum? Warum dulden wir das? Es ist so, weil unser Grundgesetz es, juristisch verbogen, es zulässt. Unser Grundgesetz muss die Mutterschaft als natürliche, systematische Benachteiligung von Müttern bei der Staatsgestaltung und der persönlichen Entwiklung beachten , wenn wir es mit der Gleichberechtigung ernst meinen und wir sollten es des Friedens willen ernst meinen. Die Kinderstimme ist ein ideales Mittel um etwas mehr Gleichberechtigung zu wagen.

Warum ist das so? Es gibt Staatsgebilde, die schon von Staats wegen die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an der Staatsbildung unterbinden und damit zeigen, das sie Frauen als gleichberechtigten Teil der Weltbevölkerung ihrer Rechte „per Dekret“ verweigern. Wir sollten das nicht akzeptieren und solchen Staaten jede Zustimmungsbezeugung verweigern.…Männerwelt – gottgewollt – zu Michelangelos Zeiten, im 15ten Jahrhundert, mag das ja dem Weltbild der Kirche entsprochen haben, aber wir schreiben inzwischen das 21ste Jahrhundert und sind ein sekularer Staat, oder ?…

In Demokratien wird ja behauptet, dass das Wahlrecht/Stimmrecht, eines der vornehmsten Rechte des Bürgers, die Urzelle der Demokratie ist. Ich glaube auch, das das richtig ist, wohl wissend, dass Demokratie immer ein Balanceakt ist im Kampf der, auf die Gesellschaften wirkenden Kräfte. Um Spannungen in diesem Balanceakt zu mindern, bedarf es ständiger, ausgewogener Anpassung dieses, völkerrechtlich bindenden  Regelwerkes unter Beachtung der Menschenrechte, der Rechte von Frau und Mann und des zulässigen, demokratisch legitimerte Eingreifens von Staat und Kirche auf das Volk. Dies geht nicht durch Quotenregelungen von männlichen Gnaden, sondern nur durch eine Veränderung an den Quellen des demokratischen Staates, am Wahlsystem, nämlich durch zielführende Änderung des Wahlrechtes/Stimmrechts. Ich spreche hier von demokratisch, rechtsstaatlich organisierten Staatsgebilden die die Menschenrechte achten und in denen die Glaubensfreiheit Bestandteil der Verfassung ist und eine solche praktiziert wird.

Es gibt also gute Gründe, eine zeitgemäße Anpassung herbeizuführen. Nicht nur weil kein natürliches Stimmrecht grund(ge)setzlich verloren gehen sollte, sondern auch weil wir, schon der Selbsterhaltungstrieb fordert dies, zu einer natürlichen Ausgewogenheit des Gesamtgestaltungswillens von Frau und Mann, von jung und alt in unserer Demokratie kommen müssen. Nur so können wir andere Systeme davon überzeugen, dass der Demokratie die Zukunft gehört.

Es wird sich zeigen, ob zu der, von Politikern*innen behaupteten und in unserem Grundgesetz Art 3 festgeschriebenen Gleichberechtigung von Frau und Mann, eine natürliche, entsprechend den Strukturen der Gesellschaft ausgewogenen Teilhabe von Frau und Mann im Staat, von der noch vorhandenen Männerdominanz zugelassen wird oder ob diese Männerdominanz im dumpfen Dogmatismuss verharren wird. Auch Männer können und dürfen lernen, auch da sind sie den toleranten Frauen gleichgestellt.

…kluge Männer lieben kluge Frauen…

Worauf warten wir denn noch? Packen wir`s an!

Allgemeines

Vorschlag zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Art 12/1/1 Wahlrecht

ist zu streichen und zu ersetzen durch „dreißig Tage oder älter sind“

danach ist Art 12/1/1 zu ergänzen mit 12/1/1a

Vorschlag: „In der Zeit der tatsächlichen oder juristischen Wahlunmündigkeit, Neugeborene ab dem dreißigsten Tag bis hin zum Erreichen der Wahlmündigkeit, erhält die Mutter, neben der eigenen Stimme, für jedes Kind eine halbe Stimme. Hat eine Mutter also zwei Kinder, hat sie maximal zwei Stimmen, bei jeder Wahl. Diese Stimmberechtigung ist nicht splittbar und nicht übertragbar, auch nicht auf den Vater.

Artikel 6 + 38 GG ist entsprechend anzupassen.

Die Machbarkeit ist heute, hier spreche ich von der praktischen Umsetzung eines geänderten Wahlrechtes, in Zeiten der modernen Datenverarbeitung, kein Hindernis.

Ein Anfang / 26.11.2019

Zitat aus dem Gesetzentwurf: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.Zitatende

Ich bin gespannt ob Mehrheiten in unseren Parlamenten fair genug sind und die Formulierung „zu berücksichtigen“ zu ersetzen durch „zu beteiligen“?

Wird dieser Gesetzentwurf Gesetz, dann ist die „Kinderstimme“ nur logische Folgeentscheidung, denn Kinder haben ein Recht auf eine friedliche und humane Zukunft.

Machen wir uns stark für unseren Staat durch Stärkung der Demokratie, durch die Kinderstimme!

siehe auch

Ergänzung 18.03.2024: https://www.ardmediathek.de/video/ttt-titel-thesen-temperamente/ttt-vom-17-maerz-2024/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3R0dCAtIHRpdGVsIHRoZXNlbiB0ZW1wZXJhbWVudGUvMjAyNC0wMy0xN18yMy0wNS1NRVo

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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 3

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Art 3 

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Betrachtung

…in einem demokratischen Staat darf Rechtssprechung die Gerechtigkeit nicht verbiegen…

Artikel 3/1 GG Sind alle Menschen vor dem Gesetz, nach dem niedergeschriebenen Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wirklich gleich?

Art 3/1 GG  suggeriert, dass alle Menschen, nicht nur unabhängig vom Geschlecht, Hautfarbe oder Herkunft, sondern auch unabhängig von ihren Fähigkeiten und Leistungsvermögen ein Recht auf den Schutz unserer Gesetze haben, auch auf den Schutz durch unserer Strafgesetze.

Einerseits sind Staatsanwaltschaften und Gerichte zuständig für die Durchsetzung unserer Gesetze, von denen für die Erledigung ihrer Aufgaben eine absolute Unabhängigkeit und Neutralität notwendig ist. Diese geforderte „absolute“ Unabhängigkeit und Neutralität darf keiner Einschränkung und Behinderung unterliegen. Ökonomische Reize dürfen die Umsetzung des Art 3/1 GG nicht verhindern, behindern oder verbiegen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen, Infrastruktur, Räumlichkeit, personelle und finanzielle Ausstattung sind von gewählten Politikern*innen sicherzustellen.

Hier haben die gewählten Volksvertreter eine hohe Verantwortung, da nur durch die Schaffung einer Plattform, die die uneingeschränkte, neutrale Arbeit von Staatsanwaltschaften und Gerichten ermöglicht, kann die Umsetzung des Art 3/1 GG sicherstellen. Nur so ist es möglich, dass Volksvertreter zu Garanten für Gerechtigkeit werden können.

So die Anforderung an gewählte Volksvertreter*innen.

Andererseits darf der einzelne „Mensch“ auch keiner Einschränkung, resultierend aus Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft oder Fähigkeiten und Leistungsvermögen, unterliegen, die ihm den Schutz des Art 3/1 GG einschränken könnten. Das Gesetz trägt in sich den Anspruch auf Neutralität in jeglicher Betrachtung.

Hier zeigt sich in der Praxis allerdings ein erhebliches Hindernis, welches durch die sehr unterschiedlichen Ausstattungen des einzelnen Menschen mit Macht und finanziellen Möglichkeiten erzeugt wird. Der Art 3/1 GG ist in der Praxis keinesfalls ein Selbstläufer, sondern beinhaltet die neutrale Überwachung bezüglich der Umsetzung durch Justiz und Bürger. Die Umsetzung allerdings läuft im Endeffekt auf die mehr oder weniger vorhandene Möglichkeit des Einsatzes von finanziellen Mitteln und leider auch Macht, hinaus, über die der Einzelne nur mehr oder weniger verfügt. Der einzelne Mensch unterliegt hier also einer Rangigkeit bestehend aus Macht und finanziellen Möglichkeiten. Damit wird der Art 3/1 GG für den einzelnen Menschen relativiert und entspricht nicht mehr der im Grundgesetz niedergeschriebenen Formulierung, nicht mehr dem Sinn des Artikel 3/1 des GG Neutralität gegenüber allen Menschen zu gewähren, die ein Recht auf den Schutz des Art 3/1 GG haben. Einem großen Teil der Menschen, der Bürger dieses Landes, wird durch den mehr oder weniger vorhandenen Zugang zu Macht und Geld, damit der Zugang zum Schutz des Art 3/1 GG möglicherweise mehr oder weniger verwehrt.

Der „normale“ Bürger ist juristischer Laie und kann seinen Anspruch auf den Schutz der Gesetze auch nur laienhaft fordern. Im Normalfall muss hier, so steht es auch im Gesetz, die Staatsanwaltschaft mindestens für die Einhaltung unserer Gesetze sorgen in dem mindestens Offizialdelikte unausweichlich verfolgt werden müssen.

Der zentrale Grundsatz für die staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit ist das Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO). Es besagt, dass die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet ist, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. In § 160 Abs. 1 StPO wird der Verfolgungszwang präzisiert. Danach ist der Sachverhalt zu erforschen, sobald die Behörde vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangt.

Das Legalitätsprinzip bietet die Gewähr dafür, dass die Staatsanwaltschaft jede Straftat ohne Ansehen der Person verfolgen muss. Dieser Grundsatz hat demokratische, rechtsstaatliche Wurzeln und trägt dem Gleichheitssatz aus Art. 3 GG Rechnung. Im einem Rechtsstaat muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen strafrechtlicher Verfolgung selbst bestimmen. Das geschieht in unserem Land, neben vielen anderen Gesetzen und Bestimmungen, durch das Grundgesetz und die Strafgesetze. Es darf nicht den Staatsanwaltschaften überlassen werden zu entscheiden, gegen wen im konkreten Fall ermittelt werden soll oder nicht.

In Statsanwaltschaften arbeiten Menschen wie du und ich. Wer kontrolliert, dass sie unsere Gesetze, wie es im Gesetz heißt, ohne ansehen der Person anwenden?

Lehnt die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung ab, zumeist unter Berufung auf StPO § 170/2, kann der Einzelne, der ein Recht auf den Schutz des § 3 GG hat, im Endeffekt diese Behinderung des Zuganges zum Schutz unserer Gesetze nur durch die Hinzuziehung von Sachverstand versuchen zu beseitigen. In der Regel bedarf es dazu eines Rechtsanwaltes*in, gekoppelt mit einem entsprechenden Kostenrisiko, basierend auf einer diskussionswürdigen, weil erfolgsunorientierten Gebührenordnung. Hier besteht, außer dem nicht kalkulierbaren Kostenrisiko, eine weitere Gefahr aus den Strukturen des Justizapparates selbst, der dahin tendiert Kastenverhalten zu zeigen und damit läuft der Bürger im Einzelfall Gefahr, zumeist unerkennbaren, fremden Einflüssen ausgesetzt zu werden, die ihm den Zugang zum Schutz unseres GG verwehren.

Dazu hier eine weitere, wesentliche detaliierte Betrachtung.

Dieser „nur bedingt mögliche Zugang zum Schutz des § 3 GG“ resultiert im wesentlichen daraus, dass ein Rechtsanwalt nach wirtschaftlichen Aspekten handelt, handeln muss. Ob die Rechtsvertretung dabei im Sinne des Mandanten erfolgreich ist oder nicht, kann der Rechtsvertretung zunächst, handelnd auf der Basis der höchst diskussionswürdigen Gebührenordnung, egal sein. Dies führt dazu, dass der Rechtsanwalt, Ausnahmen sind möglich und vorstellbar, keinesfalls nur im Sinne des einzelnen Mandanten handelt, sondern er muss, um seine wirtschaftliche Existenz zu sichern, über den Rand des einzelnen Mandats, seine persönliche Marktzugängigkeit im Auge behalten. Dies schwächt seine Neutralität. Der einzelne Mandant ist dabei eine Eintagsfliege in der Anwaltspraxis, nicht wirklich existenzsichernd. Die wirklichen, existenzsichernden Pfründe liegen woanders. Erst der Zugang zu wirtschaftlich starken Personen, Institutionen und der Wirtschaft, die sich ständiger juristischer Betreuung bedienen, ganze Heerscharen von Rechtsanwälten, festangestellter und freier, beschäftigen, sind in der Lage berechenbar, wirtschaftliche Existenz für Rechtsanwälte zu bieten.

Der Zugang zum Schutz unseres Grundgesetzes und unserer Gesetze ist also nicht in jedem Fall gewährleistet, sondern abhängig von Voraussetzungen, die vom einzelnen Bürger mehr oder weniger erbracht werden können. Wer sowieso schon mit einem schmalen Budget haushalten muss, muss sich sehr überlegen, ob er das Kostenrisiko tragen kann und will, zumal die prozessuale Auseinandersetzung über mehrere Instanzen gehen kann, die jeweils wieder erhebliche Kosten nach ziehen. Hinzu kommen Gerichtsgebühren. Das kann schnell eine sehr kostspielige Angelegenheit werden wobei die Anwaltskosten nicht erfolgsabhängig anfallen, sondern anfallen, egal ob er in ihrem Sinne gewinnnt oder verliert.

Der Schutz des Grundgesetzes und der Gesetze ist also davon abhängig, ob der Bürger es sich leisten kann oder nicht. Der Durchschnittsbürger verfügt weder über Risikokapital noch über Spielgeld. Will er nicht sich, oder seine Familie gefährden, bleibt ihm oft nur auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Oft hat der Bürger in Rechtsstreitigkeiten ja einen finanziell weit überlegenen Gegner, bei dem die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sich auch noch steuermindernd  auswirken. Diese Minderung schwächt die solidarische Staatsfinanzierung die ihre Mittel aus dem allgemeinen Steueraufkommen schöpft, was bedeutet, dass der steuerzahlende Bürger, der sich einen Rechtsstreit nicht leisten kann, diese Minderung ausgleichen muss. Einerseits kann sich der Bürger einen Rechtsstreit aus finanziellen Gründen einen Rechtsstreit nicht leisten und wird andererseits dann auch noch, sollte er das Risiko eines Rechtsstreites eingehen, indirekt zur Finanzierung eines möglichen Gegners herangezogen.

Ein Anwalt, der sich für Verbraucherrechte stark macht, hat kaum Chancen auf die Payrool von marktbeherrschenden Unternehmungen zu kommen.

Hier kommt es noch zu einer weiteren, erheblichen Ungleichheit im Vergleich zwischen „normalen, einzelnen Bürgern und wirtschaftlich starken Personen oder Institutionen“.

Der normale, einzelne Bürger zahlt das Risiko einer eventuellen, prozessualen Auseinandersetzung, Anwalts- und Gerichtskosten, aus der „Familienkasse“, also aus versteuertem Einkommen von dem nicht nur das persönlichen Wohl und Wehe abhängen, sondern oft auch das Wohl und Wehe einer Familie. Bei wirtschaftlich starken Personen oder Institutionen ist das Risiko einer eventuellen, prozessualen Auseinandersetzung, Anwalts- und Gerichtskosten, Teil der steuermindernden Betriebskosten, treffen also nicht persönlich. Diese Lasten werden dort also nicht aus dem Gewinn nach Steuern bezahlt. Das ist etwas Anderes als aus der, nach abgezogenen Steuern, verbleibenden Mitteln in der Familienkasse. Im letzter Betrachtung werden solche Risiken aus dem Einkommen, eben nach Steuer bezahlt, also vom Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der Folgen für die eigene Person und oft für die Familie.

…für den normalem Bürger wird eine prozessuale Auseinandersetzung schnell zu einem unkalkulierbaren und ruinösen Roulette…

Genau genommen trägt der einzelne Bürger dadurch teilweise das Risiko prozessualer Auseinandersetzung mit Vorsteuerabzugsberechtigten mit, auch wenn diese in der Auseinandersetzung unterliegen. Diese steuermindernden Kosten führen bei Vorsteuerabzugsberechtigten zu einer Minderrung der Abgabenpflicht zu Lasten aller übrigen Steuerzahler. Eine weitere Ungerechtigkeit.

Der normale, einzelne Bürger kann meistens schon wegen der Unkalkulierbarkeit des Prozessrisikos und der Verantwortung für seine Familie das Kostenrisiko nicht tragen und wird so oft gezwungen wegen nicht tragbarem, wirtschaftlichen Risikos und aus Verantwortung für die Familie seine, ihm vom GG garantierten Rechte aus wirtschaftlichen Gründen aufzugeben. Das aber ist nicht im Sinne des Art 3/1 GG.

Wirtschaftlich starke Personen und Entscheidungsträger in Institutionen und Wirtschaftsunternehmungen werden vom Kostenrisiko nicht bedroht. Ihre Familien sind überwiegend nicht vom Ausgang einer prozessualen Auseinandersetzung gefährdet.

Bei Institutionen, nimmt man zum Beispiel Versicherungen, Banken, große Herstellungs- oder Vertriebsunternehmungen kommt ein weiterer, risikoeliminierender Faktor hinzu. Nicht nur der steuermindernde Faktor wirkt, sondern das allgemeine Kostenpaket ist Bestandteil der Kalkulation und wirkt sich meistens, auch schon wegen der Proportion von Streitkosten im Vergleich des gesamten Kostenpakets, nicht oder in zu vernachlässigender Größenordnung im Bereich der Gewinnmaximierung aus. Davon abgesehen, finden sich auch die Kosten für juristische Betreuung in den Kalkulationen die sich ebenfalls in den Verbraucherpreisen wiederfinden, werden also so auch vom Verbraucher bezahlt. Und wenn sich sogenannte Manager großer Betriebe adrenalingesteuert dann unternehmensgefährdend verspekulieren, kommen Politiker*innen, und rettet mit Steuergeldern. Die CDU dominierte Regierung auf dem Weg zurück in die Steinzeit.

Ein weiteren Aspekt darf hier nicht unberücksichtigt bleiben. Ich erwähnte schon, dass Privatpersonen, oft wegen der nicht kalkulierbaren und nicht tragbaren Folgen von Prozessrisiken, ihre Rechte nicht wirklich durchsetzen können. Dies ist wirtschaftlich starken Personen und Institutionen nicht unbekannt und wird spürbar genutzt indem Drohgebärden aufgerichtet werden. Typisch, wenn Versicherungen durch alle Instanzen hindurch gegen ihre Leistungspflicht prozessieren um im Endeffekt da, wo eine Niederlage droht, in einem Vergleich dann doch noch eine erheblichen Teil ihrer Leistungspflicht einsparen, der die Kosten der Auseinandersetzung bei weitem übersteigt. Außerdem haben bei einem Vergleich, vorbehaltlich es wurde keine Abweichung vereinbart, jeder der streitenden Parteien die eigenen Kosten zu tragen. Damit befreit sich, wie hier im Beispiel die Versicherung, davon die gesamten Kosten, die sie bei einer geurteilten Niederlage hätte tragen müssen, zu tragen. Hinzu kommt, dass durch die solchermaßen verhinderte Urteilsfällung und Veröffentlichung, andere Bürger daran gehindert werden, ein Negativurteil als Präzedenzfall zu nutzen, oder ermutigt werden könnten selbst erlittenes Unrecht doch noch klagweise geltend zu machen.

Hat sich doch für Personen, die über Risikokapital verfügen gelohnt, Grundgesetz hin oder her.

…Gerechtigkeit darf nicht zu einem unbrechenbaren Irrgarten mutieren…

Wir müssen unseren Gesetzen wieder mehr Gewicht geben und weniger Ausnahmen zulassen. Die prozessuale Auseinandersetzung ist für mich schon die Ausnahme. Erst dann, wenn den wirtschaftlich Stärkeren in dieser Gesellschaft deutlich wird, dass sie mit Hilfe ihrer Macht nicht unsere Gesetze beugen, geschweige denn beseitigen können und damit wirtschaftliche Vorteile schöpfen können, werden wir auch auf der Ebene der Rahmenbedingungen für unser Rechtssystem eine deutliche, finanzielle Entlastung bekommen durch weniger Prozesse.

Dies werden wir nur dann erreichen, wenn allein der Versuch unsere Gesetze zu beugen oder zu umgehen sehr, sehr kostspielig für diejenigen wird, die dies versuchen oder initiieren. Hier müssen empfindliche Strafen generiert werden. Hilfreich könnte hier außerdem sein, wenn alle Kosten, die durch die juristische Auseinandersetzung mit einem Verbraucher entstehen nicht mehr steuermindernd wirken, sondern aus dem versteuerten Gewinn bezahlt werden müssen, inklusive der Beträge, die von Versicherungen erst nach prozessualer Auseinandersetzung zahlen, darunter ist auch die Leistung nach einem Vergleich zu verstehen.

Hilfreich könnte auch sein, dass Anwälte, die versuchen unsere Gesetze zu beugen oder zu umgehen, oder Hilfestellung dazu leisten als zwangsweise Folge ihre Lizenz verlieren. Es muss unabdingbar sein, dass Staatsanwälte oder Richter, sollten sie sich willfährig zeigen unsere Gesetze zu beugen, zu hintergehen oder solche Entwicklungen im Bereich ihrer Verantwortung dulden, ohne Recht auf Bezüge oder Altersbezüge aus dem Staatsdienst zu entlassen sind.

Zuständig für eine solche, wünschenswerte Entwicklung, da elementarer Bestandteil einer humanen Welt, sind die gewählten Volksvertreter. Allein wenn ich die Struktur in den Volksvertretungen sehe, habe ich wenig Hoffnung, dass wir aus diesen Strukturen heraus Veränderungen erwarten können, sind es doch überwiegend Juristen*innen oder von Juristen*innen beratene Personen, die in den Parlamenten sitzen.

Die Parlamente müssen die Struktur der Bevölkerung weitestgehend widerspiegeln. Die Justiz muss direkt vom Volk kontrolliert werden.

Betrachtung des § 170 StPO, Entscheidung über eine Anklageerhebung

(sieh auch News – 06.10.2020)

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.

Vorschriften der Strafprozessordnung

Der zentrale Grundsatz für die staatsanwaltschaftliche Ermittlungstätigkeit ist das Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO). Es besagt, dass die Staatsanwaltschaft bei Vorliegen zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte verpflichtet ist, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten. In § 160 Abs. 1 StPO wird der Verfolgungszwang präzisiert. Danach ist der Sachverhalt zu erforschen, sobald die Behörde vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erlangt.

Das Legalitätsprinzip bietet die Gewähr dafür, dass die Staatsanwaltschaft jede Straftat ohne Ansehen der Person verfolgt. Dieser Grundsatz hat demokratische, rechtsstaatliche Wurzeln und trägt dem Gleichheitssatz aus Art. 3 GG Rechnung. Im Rechtsstaat des Grundgesetzes muss der Gesetzgeber die Voraussetzungen strafrechtlicher Verfolgung selbst bestimmen. Es darf nicht den Staatsanwaltschaften überlassen werden zu entscheiden, wer im konkreten Fall bestraft werden soll. Aufagbe der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ist die Aufklärung des Sachverhalts und die Entscheidung darüber, ob die öffentliche Klage zu erheben ist (§ 170 Abs. 1 StPO). Die Erhebung einer Klage ist Voraussetzung für die gerichtliche Untersuchung (§ 151 StPO).

Hier ist vom Gesetzgeber eine sehr hohe Verantwortung in die Hände der Staatsanwartschaften gelegt worden. Die in dieser Verantwortung arbeitende Personen haben eine gewisse Entscheidungsbandbreite darüber, ob Angeklage erhoben wird oder nicht.

Unter dem Druck misslicher Umstände kann hier die Gefahr des Neutralitätsverlustes bestehen. Allenfalls hört man immer wieder die Klage zu wenig Geld, zu wenig Personal in den Justizbehörden, Akten bleiben jahrelang liegen. Das führt zu einen latenten Hang in den Ermittlungsbehörden eher Gründe für eine Ablehnung von Ermittlungen zu sehen, als vor dem Hintergrund der Tatsachen die vom Gesetz geforderten Ermittlungen zu ergreifen. Ablehnung von Ermittlungen führt zur Schließung einer Akte, Prozessverhinderung, Vorgang vom Tisch. Diese Verkürzung der Ermittlungspflicht kann eine Strafvereitelung im Amt darstellen. Ermittlungen sind in jedem Fall zeitaufwändiger, aber nicht nur das, Ermittlungen bedeutet oft sich mit Mächtigen anzulegen, deren Einflussmöglichkeiten auf die persönliche Karriere nicht absehbar sind.

Nicht umsonst hat der Gesetzgeber Verstöße gegen diese hier geforderte Neutralität und saubere Entscheidung unausweichlich strafbewehrt, siehe StGB § 258a Strafvereitelung im Amt

(1) Ist in den Fällen des § 258 Abs. 1 der Täter als Amtsträger zur Mitwirkung bei dem Strafverfahren oder dem Verfahren zur Anordnung der Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) oder ist er in den Fällen des § 258 Abs. 2 als Amtsträger zur Mitwirkung bei der Vollstreckung der Strafe oder Maßnahme berufen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) § 258 Abs. 3 und 6 ist nicht anzuwenden.

Lehnt die Staatsanwaltschaft also eine Strafverfolgung ohne stichhaltige Begründung ab, droht Strafe. Leider wird bei Ablehnung einer Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft nur eine dürftige, allgemeine Begründung geliefert, die oft nicht nachvollziehbar und schon gar nicht kontrollierbar ist. Bei der Begründung formuliert man dann lapidar: „…nicht mit der für die Erhebung einer Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden kann…“. Fall vom Tisch! Wie man zu dieser, für unser Rechtssystem so einschneidenden, oft auch fatalen Entscheidung kommt, bleibt das Geheimnis der/des Entscheidungsträger/in/s in den Staatswaltschaften. Das passt nicht in den Rahmen einer Demokratie, sondern eher in den Rahmen von Diktaturen.

Obwohl die Strafvereitelung im Amt eine schwere Straftat darstellt, hat dieser Paragraph kaum Wirkung. Warum? Wenn die Strafvereitelung im Amt, sofern angezeigt, von einem anderen Staatsanwalt, der mit der betroffenen, unter Verdacht geratenen Person in kollegialer Zusammenarbeit sitzt, läuft ein gesetzestreuer Staatsanwalt Gefahr, die für seine Tätigkeit notwendige Neutralität zu verlieren.

Hier ist großer Nachholbedarf an die Begründungsanforderung bei einer Einstellung von Strafverfolgungen von Staats wegen gefordert. Diese Begründungen müssen argumentiert und nachvollziehbar sein.

Die Vermutung, dass der §170/2 StPO zur Schreibtischräumaktionen mutiert ist mehr als begründet. Allenthalben verlautet es, das Haushalte zu einer rationalen, ökonomischen Justiz zwingen. Das ist Abschaffung unserer Gesetze durch die Praxis, von den Politiker mindestens geduldet.

Quintessenz: Der Art 3/1 GG entspricht nicht oder allenfalls nur sehr bedingt, der, durch seine Formulierung geweckten, berechtigten Erwartungen der Bürger.

Eine bewusste oder stillschweigend hingenommene Täuschung? Nicht mehr als eine Beruhigungspille fürs Volk? Eine, von unserem Wirtschaftssystem erzeugten Machtverschiebung geschuldete Folge, von Politikern geduldet wenn nicht mitkonstruiert?

Die Gebührenordnung in der prozessualen Auseinandersetzung muss beim finanziellen Prozessrisiko, dem Artikel 3 GG folgend, Gleichheit bei den streitenden Parteien herstellen. Die derzeitige Gebührenordnung hält der Forderung unseres Grundgesetzes nach Gleichheit nicht stand.

Hier könnte leicht Abhilfe geschaffen werden, indem bei prozessualer Auseinandersetzung alle anfallenden Kosten entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit der streitenden Parteien getragen werden.

Der Wildwuchs der Forderungseintreiber und Abmahnmafia muss eingedämmt werden.

…das ist die reinste Mafia, Infoscore, Arvato Bertelsmann gehört dazu, die ich in einem separaten Beitrag mit allen Dokumenten darstellen werde, eine Schande für jeden Rechtsstaaat…

Forderungseintreiber

Das Verkaufen von angeblichen Schulden darf den Verkäufer nicht vom Prozessrisiko entlasten. Jeder Forderungseintreiber handelt im Risiko seines Auftraggebers, beziehungsweise des Verkäufers einer Forderung. Die Aktivität des Forderungseintreibers ist auf zwei Mahnungen begrenzt, die innerhalb von vier Wochen erfolgen müssen. In den Mahnungen muss der konkrete Forderungshintergrund inklusive der Beweise dargelegt werden. Zahlt der angebliche Schuldner nicht, muss der Forderungseintreiber zwingend Klage gegen den angeblichen Schuldner einreichen, wenn ein eventueller Mahnbescheid im Sinne des Antragsstellers erfolglos bleibt oder der angebliche Schuldner der Forderung widerspricht. In der Klage darf es keine Abweichungen vom Forderungsgrund aus der Mahnung geben.  Anwälte erhalten aus der Gesamtgebühr den prozentualen Anteil, der sich am Erfolg oder Mißerfolg ihres Einsatzes orientiert. Erfolgt nach den Mahnschreiben nicht innerhalb von 6 Monaten ein Antrag auf Mahnbescheid oder eine Klageerhebung, verjährt die Forderung und der angebliche Schuldner aus dem Mahnschreiben hat einen Anspruch auf Zahlung von 300€.

Abmahnmafia

Keine gebührenpflichtige Abmahnung ohne verhergehende gebührenfreie Aufforderung an den vermeintlichen Forderungsgegner zur Beseitigung des Abmahngegenstandes. Diese Aufforderung hat die vorweggenommene Klagschrift  einer eventuellen Klage vor Gericht zu sein, inklusive aller Beweismittel und ist nicht veränderbar. Die Aufforderung muss eine angemessene Fristsetzung enthalten und kann nur in besonders dringenden Fällen, die im Detail zu begründen sind, verkürzt werden.  Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt (§ 8 Abs. 4 UWG)!

Eine solche Gebührenordnung würde erheblich der Gerechtigkeit dienen, unser Rechtssystem entlasten und unsere Demokratie stärken.

Ich mag gar nicht daran denken, was aus unserem Grundgesetz und damit notwendigerweise verbundene Durchsetzung desselben unter dem Einfluss der Globalisierung wird. Das endgültige Ende der Demokratie? Welche Chance auf Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen hat der Verbraucher, wenn die Täter in Nordkorea, in der Türkei, in China, in Syrien, Australien, in den arabischen oder islamischenLändern, die meistens keine demokratischen Strukturen haben, sitzen? Was bedeutet dies für den Verbraucherschutz? Wird der auch pauschal dem Markt geopfert?

Ersten Vorgeschmack haben wir erhalten, nachdem die Bundesregierung, Periode Merkel, über Nacht hunderte von Milliarden zur Rettung der kriminellen Finanzhasardeure im  Bankenwesen bereitstellte, weil, so Merkel, CDU,  „systemrelevant“, ohne Alternative. Zu erbringen sind diese Milliarden vom schuldlosen Steuerbürger. Der Steuerbürger verliert, wenn es um Systemrelevants geht, seine Priorität.  Das Verursacherprinzip, eine der Säulen unserer Demokratie, wurde, von Merkel, CDU, über Nacht vom Tisch gewischt. Der tausendfache Betrug einiger Autohersteller wird auf dem Rücken der Autokäufer abgewickelt. Die Verfolgung dieses Massenbetruges, nach unserem Gesetz, § 263 StGB, zu bestrafen wird wohl auch auf dem Altar der Systemrelevants geopfert. Die Täter in ihren Nadelstreifenanzügen sitzen immer noch in ihren Sesseln, kassieren Gelder und Sicherheiten in völlig absurden Größenordnungen während so mancher Autokäufer durch die Manipulation der Täter und deren Familien an den Rand des Ruins kommen.

Ist das die Rechtsstaatlichkeit der Zukunft?

Art 3/2+3

Der zweite Halbsatz des Art 3/2, sollte von gewählten Volksvertretern genutzt werden um die Nachteile, die im vorherigen Absatz beleuchtet wurden zu beseitigen.

Ähnliches ist zum Art 3/3 zu sagen. Hier bedarf es der Ergänzung. Auch die wirtschaftliche Ungleichheit ist ein Nachteil in der prozessualen Auseinandersetzung und damit ein elementarer Nachteil gerade der Bevölkerungsschicht, die für unsere Zukunft so wichtig ist, den Familien.

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