Haben wirklich alle Bürger ein Wahlrecht?

Haben wirklich alle Bürger  der Bundesrepublik Deutschland ein Wahlrecht, ein Stimmrecht, ein Mitbestimmungsrecht?

…Frankfurter Paulskirche 1848, geschmückt in Schwarz-Rot-Gold und dem Bildnis der Germania. Die Kirche war der Tagungsort der Frankfurter Nationalversammlung, des ersten gesamtdeutschen Parlamentes…

…“Mitbürger, das Vaterland ruft zur Wahl“, so stellte man es sich 1848 in etwa vor, heute schreiben wir 2021 – geändert hat sich wenig…es ist die Folge von vielschichtigen Wahltäuschungen!

1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Bundeswahlgesetz

(1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,

3. nicht nach § 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

(Teilauszug)

…dasParlament sollte die Bevölkerungstruktur spiegeln…Sollte !

Mein Anspruch: „die Kinderstimme“

…jede Bürgerin, jeder Bürger unseres Landes hat das Recht auf Teilnahme an der Staatsgestaltung ab Geburt bis zu ihrem/seinem Tod…

Minderjährigkeit darf nicht zur Minderwertigkeit führen.

Ich unterstütze die Plattform change.org. Ein weitestgehend lobbyfreies Meinungsbildungsinstrument, welches, mit staatlicher Unterstützung, als Demokratie stabilisierendes Element wahrgenommen und von staatswegen gefördert werden sollte um den Bürgern ein gewaltfreies Sprachrohr zu bieten und damit präventiv zu wirken.

„In der Zeit der tatsächlichen oder juristischen Stimmunmündigkeitbei Wahlen, das sind zunächst Neugeborene bis hin zum Erreichen der Wahlmündigkeit, erhält die Mutter bei jeder Wahl, egal auf welcher Ebene, neben der eigenen Stimme, für jedes wahlunmündige Kind, Begrenzung auf zwei Kinder, eine halbe Stimme mehr. Hat eine Mutter also zwei wahlunmündige Kinder, hat sie ein doppeltes Stimmrecht, bei jeder Wahl*. „Kinder sind ebenwürdig!““

* wird ein Kind wahlmündig und entfällt somit das erhöhte Stimmrecht einer halben Stimme für die Mutter und hat die Mutter ein oder mehrere weitere wahlunmündige Kinder, erhält sie weiter für jedes wahlunmündige Kind eine halbe Stimme mehr, Begrenzung auf zwei Kinder. Sind alle Kinder der Mutter wahlmündig, fällt die Mutter auf ihr eigenes Stimmrecht zurück.

Ein Anfang / 26.11.2019

Dieses bedingte Stimmrecht, die Kinderstimme, kann nur von der leiblichen Mutter ausgeübt werden, ist nicht splittbar (wenn die Muter also Partei XY wählt, dann zählt die „Kinderstimme“ ebenfalls zugunsten der Partei XY) und nur solange als sie über das Erziehungsrecht für die Person dessen Kinderstimme sie ausübt, verfügt. Die „Kinderstimme“ ist nicht übertragbar, auch nicht auf den Vater.

Die Art des in Deutschland angewendeten, egalitären Wahlrechts schließt Personen ab Geburt bis zur Wahlmündigkeit von der Wahrnehmung des Wahlrechts und damit von der Mitgestaltung des Staates und der Zukunft dieser Personen aus. Dies ist ein Verstoß gegen das Gleichheitsgebot gemäß Artikel 3 Grundgesetz in unserer Demokratie welches über dem Wahlrecht stehen muss. Die Volkssouveränität muss gewahrt bleiben.

Sie sind hier gefordert, Franziska Giffey (SPD), Bundesministerin (2020 seit 14.03.2018) für „Familie, Senioren, Frauen und Jugend“, helfen Sie, generations- und geschlechtsübergreifend fitt für die Zukunft zu sein

(Leider wird auch an anderer Stelle dem Volk das Wahlrecht verwehrt. Der Bundespräsident wird 2010 von, in der Bundesversammlung bekannten Mehrheit der CDU, bestimmt, Bundespräsident wird, per Dekret von Angela Merkel, CDU, Christian Wulff, CDU. Trotz erkennbarer Mehrheit bei den Bürgern gegen den Kandidaten Christian Wulff, CDU, wurde dieser also, Prozedere hin oder her, gegen den Willen des Volkes „bestimmt“. Ein Paradebeispiel der demokratiezerstörenden Parteibuchpolitik der Angela Merkel, CDU. Die Folgen, 2012 Rücktritt von Christian Wulf, CDU, die persönlichen Folgen für Christian Wulff sind selbstverschuldet. Das Handlungs- und Meinungsspektrum des Christian Wulff, CDU, zeigt wenig ausgeprägte, demokratische Strukturen. Seine Aussage „Der Islam gehört zu Deutschland!“, werte ich als Ausdruck geistiger Verwirrtheit. Die finanziellen Folgen dieser willkürlichen Entscheidung durch Angela Merkel,  CDU, werden den Bürgern auferlegt, 236.000€ jährlich ein Leben lang, dafür braucht Christian Wulff, CDU, morgens nicht mal aufzustehen und er kann unbegrenzt weitere, finanzielle Quellen schöpfen, ohne Kürzungen des bürgerfinanzierten Jahressalärs befürchten zu müssen, anders als bei Hartz4 Empfängern. Hinzu kommen Kosten für das, Christian Wulff, CDU, auf Lebenszeit zustehende Büro im Bundespräsidialamt. Ich höre schon wie Politker reagieren „Es geht nicht anders, es ist so bestimmt!“. Von wem? Vom Souverän, dem Volk?

Die Wahrheit ist, dass Politiker*innen dieses System, welches sie ändern könnten, nicht ändern wollen, weil sie davon profitieren. Der Bürger zahlt also rund 500.000€ jährlich für ein, von Angela Merkel, CDU, inzeniertes Machtschauspiel. Über dieses Szenario ist mehr als genug geschrieben worden, erschreckend ist der fehlende Lernprozess in der Politik, zumal in der CDU. Am 25. Januar 2015 nahm Christian Wulff, CDU, im Auftrage von Angela Merkel, CDU, stellvertretend für den Bundespräsidenten, als offizieller Repräsentant Deutschlands an der Trauerfeier, des verstorbenen saudischen Königs Abdullah ibn Abd al-Aziz in Riad teil. Diese Beauftragung, Christian Wulffs, CDU, mit offizieller Mission für Deutschland zu betrauen, kann nur als ein Nachhaken seitens Angela Merkel, CDU, verstanden werden, nach dem Motto „…und ich, Angela Merkel, CDU, habe 2010 richtig entschieden“. Die Teilnahme an der Trauerfeier kann, unter Berücksichtigung der Menschenrechtsverstöße in dem saudischen Land, wohl nur als Lobbyarbeit für die deutsche Waffenindustrie verstanden werden.)

Verzeihen Sie mir diesen Exkurs in die Tagespolitik, es sollte nur ein Beispiel dafür sein, wie wichtig es ist sicher zu stellen, dass bei politischen Entscheidungen über den Parteienrand hinausgeschaut wird. Ich habe mehr und mehr das Gefühl, dass mit jeder erklommenen Sprosse auf der Leiter zur politischen Macht den Gewählten die Sensibiltität für das Regelwerk der Demokratie verloren geht und durch das Regelwerk der Macht ersetzt wird. Siehe auch „…rechtswidrige Strukturen in der Hamburger Justiz?“)

Mit der Zeit kommen wir durch Anpassung des Wahlrechts mit der Kinderstimme raus aus der allzu berechtigten Diskussion um Chancengleichheit zwischen Frau – Mutter und Mann, um Chancengleichheit von Jung und Alt, hin zur gleichberechtigten und gleichgwichtigten Teilhabe aller Generationen an der Staatsgestaltung. Das Wahlrecht ist die tragende Säule, der Demokratie. Wir, auch und gerade Träger politischer Mandate, sind in der Pflicht dieses Wahlrecht als kostbares Juwel der Menschenrechte zu achten, zu schützen und es dem gesamten Volk zugänglich zu machen und sich für das Wahlrecht für alle Völker und für alle Teile der Bevölkerung einzusetzen.

…in gut 100 Jahren hat sich die Demographie in Deutschland drastisch verändert, dies hat Folgen, nicht nur, dass die Lebenserwartung im Durchschnitt der Bevölkerung gestiegen ist, das mag ja noch erfreulich sein, wenn gesund ein hohes Lebensalter erreicht wird, es verändert aber auch den Anspruch der an die soziale Sicherheit für alle gestellt werden muss…

In Zeiten, da auch die Veränderung der Altersstruktur in der Bevölkerung deutliche Spuren im Zusammenleben und in der Versorgung hinterlassen, wird es Zeit um fundamental über, durch diesen Strukturwandel bedingte Anpassungen nachzudenken. Der Grundgedanke ist, dass jeder Bürger ein Recht, ja die Pflicht, welche nicht erzwingbar sein darf, auf Mitgestaltung des Staates hat. Dieses Recht und diese Pflicht bedingt die Teilhabe an fundamentaler Gestaltung unseres Staates. Das Walhrecht sehe ich als ein solches, fundamentales Recht an und zwar ab Geburt. Schließlich und endlich wollen und sollen alle, ob Frau oder Mann, ob jung oder alt, im Rahmen der Beachtung der Menschenrechte ein zufriedenes, ein glückliches Leben führen dürfen. Neben anderen, regulierungswürdigen Umständen, halte ich es für wichtig, dass die staatsbildenden Strukturen die Einbringung der Interessen und Fähigkeiten aller Bürger gewährleisten um eine weitestgehende Ausgewogenheit bei der, bei einer auf weltweiten Frieden abzielenden und ausgerichteten Staatsbildung  zu ermöglichen.

Alle Politiker*innen sprechen davon, dass Kinder unsere Zukunft sind, nur wenn es um die Beteiligung dieser, zukunftssichernden Kinder an der Zukunftsgestaltung geht, sind diese Politiker*innen ideen- und sprachlos.

Auch das neugeborene Leben muss ein Recht am Mitwirken der Zukunftsgestaltung haben von der Stunde der Geburt an, ab Geburt sind sie Staatsbürger. Die bedingte Wahrnehmung dieser Rechte ist, solange als die persönliche Wahrnehmung verhindert ist, in der Hand der Mutter am besten aufgehoben. Eine Mutter neigt eher im Sinne des neugeborenen Lebens dazu, eine nachhaltige, friedfertige und humane Zukunft für dieses neugeborene Leben zu ermöglichen. In einer humanen Welt gebären Mütter ihre Kinder nicht um sie in den Krieg zu schicken. Krieg ist zwar heute ein hochentwickeltes, modernes aber unverändert mörderisches Werk adrenalingesteuerter Staatsführer und deren Gehilfen ganz im Sinne der waffenproduzierender Industrie, bleibt aber ein Mittel aus der Steinzeit und des Faustrechtes. Die Mittel zur Kriegsführung wurden und werden modernisiert und immer perfider, die geistige Haltung der verantwortlichen Politiker*innen zum Krieg verharrt in der Steinzeit. Das Geld, dass für Waffen, explizit für Kriegswaffen, ausgegeben wird schafft keinen Frieden. Wann werden Politiker*innen dies begreifen. Das Geld währe in der Friedensforschung zukunftsorientierter und nachhaltiger angelegt im Sinne aller Vöker.

Kein Volk will Krieg, es sind immer nur deren „Führer“. Na kommt Ihnen das Wort bekannt vor?

…oder, oder, oder, es gibt weltweit massenweise von diesen Monstern

Mütter gebären ihre Kinder nicht um sie blutrünstigen Monstern, wie Recep Tayyip Erdoğan, Baschar Hafiz al-Assad, Bejamin Netanjahu, islamistischen Milizen wie Boko Haram und anderen Kriegsgewinnlern, dazu zählt auch die Waffenindustrie, in den Rachen zu werfen, damit diese dann diese Kinder und Heranwachsende benutzen um die Kinder und Heranwachsende anderer Mütter und Väter, anderer Völker zu töten.

auch und gerade für unsere Kinder, weil sie unsere Zukunft sind: Ein Stimmrecht für alle Bürger

Wenn ich dafür plädiere, dass Mütter in der Zeit der Wahlunmündigkeit ihrer Kinder, dieses modifizierte Stimmrecht für ihre Kinder wahrnehmen sollen, so beruht dies zunächst einmal darauf, dass auch, noch wahlunmündige Kinder, Bürger dieses Landes sind und Gestaltungsrechte haben. Die noch fehlende Artikulationsfähigkeit von Kindern darf nicht dazu führen, dass ihnen dieses Gestaltungsrecht vorenthalten wird.

Es gibt aber noch einen weiteren, wichtigen Grund unser Wahlrecht zu reformieren. Durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung verschiebt sich proportional auch das Interessenspektrum der Wähler zwischen jung und alt. Wähler wählen zunächst um ihren persönlichen Interessen und Meinungen Durchsetzung zu verschaffen.

Nun haben jüngere und ältere Bevölkerungsschichten, auch ganz natürlich, im Detail unterschiedliche Interessen, insbesondere, wenn es um die Zukunftsgestaltung geht.

Nur mal ein Beispiel. Bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 60 Jahren und wenn man die altersbedingten Interessentrennlinie der Wähler mal bei 30 Jahre setzt, ergibt sich ein ausgewogenes Interessenbild, 50% Interessen junger Wähler zu 50% Interessen ältere Wähler bilden schließlich den Willen des Volkes ab. Liegt die durchschnittliche Lebenserwartung bei 80 Jahren ergibt sich bei einer Trennlinie der Interessen bei 30 Jahren schon eine erhebliche Schieflage des Interessenbildes weil nur die Zahl älterer Wähler wächst, zugunsten der älteren Wähler, nämlich 37,5% Interessen junger Wähler zu 62,5% Interessen älterer Wähler. Die Interessen älterer Wähler sind also bei Wahlen fast doppelt so stark bei der Abbildung des Volkswillen vertreten als die Interessen junger Wähler.

Ist das noch Demokratie?

Berücksichtigt man dann auch noch, dass im Bereich der jüngeren Wähler, eine weitere, ganz natürliche Verhinderung der Staatsmitgestaltung vorhanden ist, nämlich Wahlmündigkeit, wenige Ausnahmen, erst ab 18 Jahren, verstärkt sich die Schieflage der Interessenvertretung bei Wahlen unerträglich. Die Trennlinie zwischen jung und alt verläuft dann, bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 60 Jahren, nämlich bei ca. 29% Interessen jüngerer Wähler zu 71% älterer Wähler. Legt man eine durchschnittliche Lebenserwartung von 80 Jahren zugrunde, verschiebt sich das Fenster noch drastischer, nämlich ca. 20% Interessen jüngerer Wähler und 80% Interessen älterer Wähler bilden Volkswillen ab.

Und genau hier liegt die Ursache der allzuberechtigten Proteste jüngerer Wähler gegen die Staatsführungen in den Ländern der Welt. Wir sollten etwas ändern und zwar schnell und überzeugend.

Dem möglichen Gedanken, dass eine, hier zur Diskusion gestellten Änderung des Wahlrechtes eine Benachteiligung der Bürger männlichen Geschlechtes darstellen könnte und damit ein Verstoss gegen Artikel 3 des GG, kann mit guten Argumenten entkräftet werden. Allgemein ist hierzu zu sagen, dass sinnvolle und wünschenswerte Weiterentwicklung, wenn wir uns die Welt heute ansehen gibt es mehr als genügend Anlass zur Veränderung, die nur durch Veränderungen in den politischen Systemen bewirkt werden können. Ich spreche hier von Demokratie und Menschenrechten. Wer keine Veränderung will, sollte mal prüfen, ob seine Einstellung zur Demokratie überhaupt und gerade in einer sich verändernden Welt tragbar ist. Die Welt verändert sich, wer Anpassungen, Veränderung in unseren Strukturen verweigert, verweigert auch nachfolgenden Generationen die Lebensqualität.

…enttäuschen wir sie nicht

Jegliche Art von herrschender Dominanz richtet sich gegen demokratische Regeln. Wenn mit dieser Veränderung unseres Wahlrechtes, mit der Kinderstimme die Dominanz der männlichen Wähler gebrochen werden könnte, ist dies nur zu begrüßen und zwar nicht um diese Dominanz durch eine andere zu ersetzen. Hier geht es um eine Integration von Bürgern, denen bisher, bis zu ihrer Wahlmündigkeit, jedes Gestaltungsrecht verweigert wird. Die angeregte Veränderung des Wahlrechtes stärkt zunächst die Familie insgesamt als Urzelle unserer Zivilisation. Also Mutter, Vater und Kinder, als wesentliche Träger unseres Sozialsystems, bekommen im Bereich der Staatsgestaltung den ihnen zustehenden Platz. Es stärkt also auch den Vater als Teil der Familie, die mit der Kinderstimme ein größeres Gewicht bekommt. Väter profitieren also auch von dieser Kinderstimme, vielleicht müssen die Väter dann irgendwann nicht mehr in Kriege ziehen um vaterlose oder mutterlose Familien zu schaffen und vaterlose Familien und Kinder zu hinterlassen, was ja wohl wünschenswert wäre, oder?

Auch Männer, die nur als sogenannte „Zeuger“ auftreten, sich aber dann der solidarischen Verantwortung entziehen,  sind ein Argument die Kinderstimme bei der Mutter zu belassen.

Die Anfänge des aktiven Wahlrechtes, wie wir es heute verstehen,  müssen wohl in der französischen Revolution, Ende des achtzehnten Jahrhunderts und in der deutschen  Revolutionen, Mitte des neunzehnten Jahrhunderts gesehen werden. Wahlberechtigt waren nur Männer, klar. Jahrhunderte der Ignorants und Unterdrückung? Über Jahrhunderte nichts dazu gelernt?

Jeder, der zu der Zeit verlangt hätte, dass Frauen das Wahlrecht haben sollten, wäre als Ketzer auf dem Scheiterhaufen gelandet. Ich hoffe, dass ich dieses Schicksal nicht teilen muss, wenn ich verlange, dass wahlunmündige Kinder an der Staatsbildung teilhaben müssen. Erst 1919 wurde das Frauenwahlrecht in Deutschland eingeführt. Wenn Politiker*innen keine Weiterentwicklung des Wahlrechtes wollen, so müssen sich diese Politiker*innen fragen lassen, wie sie es mit der Behauptung, dass Familie die Grundfeste unseres sozial, humanen Staatswesens ist, halten? Sind es nur schöne, Wählerstimmen heischende und bringende Worte auf Wahlpaketen die die Emotion ansprechen soll aber sonst keinen Inhalt haben? Worte ohne den Anspruch auf Umsetzung geschweige denn mit einklagbaren Inhalten? Wahl BlahBlah, nahe der Lüge, welches auch noch von den Bürgern finanziert wird. Wo das absehbar nicht zu einem, von Lobbyisten gewünschten Ergebnis führen könnte, helfen gefärbte Spenden nach. Machen wir Schluss mit dieser Heuchelei und diesem Unrecht!

…wer wissen will was Frauen, die die Männeregeln nicht einhalten, alles so passieren kann, sollte mal in das Jahr 1431 schauen. Jeanne d’Arc auf dem Scheiterhaufen, vom englischen Klerus entzündet…

Von Politikern*innen wird allenthalben verbal die Bedeutung der Familie und deren Kinder, als zukunftssicherndes Modell hervorgehoben. Die soziale Sicherheit für alle Bürger, ob jung oder alt, egal welchen Bildungsstandes ist ein Teil der staatlichen Gestaltungsverantwortung in einer demokratisch, human geprägten Gesellschaft. Die aktive Teilnahme aller Bürger, ob jung oder alt, egal welchen Bildungsstandes an der humanen Gesellschaft ist mindestens genauso wichtig für ein friedliches Miteinander.

Es hat sich längst gezeigt, dass Frauen, es gibt Ausnahmen, mit der Eigenschaft Mütter zu werden, im Allgemeinen eher auf Ausgleich und Frieden gepolt sind, auch wegen der Kinder, die sie unter Schmerzen gebären. Was hindert uns daran, dieses Friedenspotenzial weltweit zu nutzen, auch im Sinne unserer Kinder? Es wird Zeit, die männerdominierten, kriegproduzierenden Strukturen in der Welt fundamental zu ändern. Es wird Zeit die Neigungen und Interessen von Frauen, die Mütter unserer Gesellschaft das Gewicht zu verleihen, welches ihnen natürlich zukommt. Wir sind nicht auf dieser Welt um Krieg zu führen, um die Umwelt zu zerstören, um Familien zu zerstören, um egomane Machtexzesse zu zelebrieren und schon gar nicht um demokratische Strukturen zu verhindern oder zu zerstören. Nein, wir sind auf dieser Welt um im Rahmen der Menschenrechte allen Völkern und allen Generationen ein friedliches, humanes Leben zu ermöglichen.

Der jetzigen Männerdominanz in allen Lebensbereichen, außer der Mutterschaft, würde nach grober Berechnung, der Einfluss durch das Kinderstimmrecht mit ca +/- 11% Gewichtung zugunsten der, Wahlrecht ausübenden Mütter, auf das Wahlergebnis wirken. Um es zu verdeutlichen, die 11% könnten die Gewichtung der Männerstimmen/Frauenstimmen von 47,5% auf 52,5% verändern. Das ist nicht viel und ich glaube, dass das ein Anfang ist um den Nachteil von Mutterschaft, ich spreche hier nicht von Gefühlen, im politischen Gestaltungswillen, „umstands“gerecht anzupassen.Es fehlt nicht viel um der Männerdominanz eine gerechtere Alternative entgegenzustellen.

Wenn wir klug sind, geben wir unseren Kindern die Beteiligung an der Staatsbildung, von Geburt an. Alle Generationen müssen an der Staatsbildung beteiligt werden. Siehe auch „Demokratie schaffen„.

Natürlich ist die Einschätzung über die Auswirkung einer Kinderstimme mit allen Unwägbarkeiten, wie anteilige Bevölkerung nach Frauen und Männern, wer geht zur Wahl und wer geht nicht, wer wird an der Wahl gehindert u.s.w., behaftet. Viele dieser Unwägbarkeiten könnten minimiert werden, wenn den Politikern*innen endlich klar würde, was die Quote der Wahlbeteiligung für die Demokratie wirklich bedeutet. Wahlbeteiligungen unter 80% werden einer Demokratie nicht gerecht und sind allein von Politikern*innen zu verantworten. Politiker*innen sind verantwortlich dafür, dass Bürger es satt haben vor den Wahlen belogen oder nicht genügend aufgeklärt zu werden und somit nach den Wahlen zwangsläufig enttäuscht sein zu müssen. Die nervenschonendere Entscheidung ist da …“da gehe ich doch nicht zur Wahl“. Den Politikern*innen ist die Größenordnung der Wahlbeteiligung  offensichtlich egal, das Geld bekommen die Parteien so oder so, auch wenn der Bürger nicht zur Wahl geht. Politiker*innen müssen eher für Demokratie begeistern, als mit Parteiengerangel ein abweisendes Bild der Demokratie allenthalben zu zeigen und nicht noch obendrein eigene, Fehlentscheidungen als alternativlos hochzuloben.

Solange die Männerdominanz in den politischen Strukturen anhält, die außerdem noch in erster Linie parteiorientiert sind, weil diese Parteiorientierung Macht und Pöstchen bringt, wird sich nichts ändern. Aber dies ist ein anderes Thema.

Die naturgegebenen Unterschiede zwischen Mann und Frau führen in unserer Gesellschaft zu unausgewogenen Chancen. Verbale Gleichberechtigung allein genügt nicht dem Artikel 3 GG. Diese Unausgewogenheit führte weltweit zu einer, in den unterschiedlichen Kulturen mehr oder weniger ausgeprägten, männerdominierten Gesellschaft. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass der derzeitige Zustand in unserer Welt, an allen Ecken brennt es, dieser Männerdominaz in den Machtzentren der Welt geschuldet ist. Diese Dominanz der Männer rührt daher, dass Frauen, mehr oder weniger, der Zugang zur Mitgestaltung des Staates, in unterschiedlichen Staaten mehr oder weniger, praktisch mehr oder weniger verwehrt, mindestens aber erschwert ist. Erschwert auch und ganz besonders, weil Frau zu sein den gesellschaftlichen Nachteil Mutter sein zu können, Mutter unserer Kinder, Mutter unserer Zukunft zu sein, in sich birgt. Mütter bezahlen dafür noch immer mit systematischen Nachteilen, die von Männern zum Ausbau der  Männerdominaz genutzt werden.

Familien tragen im Sinne der ganzen Gesellschaft eine ganz besondere Verantwortung für ihre Kinder, für unsere Kinder. Die ganze Gesellschaft sollte den Familien, den Müttern dafür das Äquivalent des zeitbegrenzten, etwas mehr Einfluss auf die Staatsgestaltung nehmen zu können, nicht verwehren. Wir sind es ihnen, wir sind es ihren Kindern, wir sind es unserer Zukunft schuldig.   …wann endlich werden Männer begreifen, dass auch sie aussterben, wenn Mütter nicht mehr gebären?…

Wann endlich werden die Männer begreifen, dass der natürliche Eingriff in das Leben der Frau, nämlich Mutter zu werden zu können, nicht zur Aushebelung des in Artikel 3 GG festgeschriebenen Gleichberechtigung mutieren darf? Im Artikel 3 GG steht nicht, dass diese Gleichberechtigung, was die Frauen angeht, von männlicher Gewalt oder Gnade abhängig ist. Wenn man die Kräfteverhältnisse in den staatlichen Strukturen und das öffentliche Ansinnen ansieht, ist das aber so, warum? Warum dulden wir das? Es ist so, weil unser Grundgesetz es, juristisch verbogen, es zulässt. Unser Grundgesetz muss die Mutterschaft als natürliche, systematische Benachteiligung von Müttern bei der Staatsgestaltung und der persönlichen Entwiklung beachten , wenn wir es mit der Gleichberechtigung ernst meinen und wir sollten es des Friedens willen ernst meinen. Die Kinderstimme ist ein ideales Mittel um etwas mehr Gleichberechtigung zu wagen.

Warum ist das so? Es gibt Staatsgebilde, die schon von Staats wegen die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an der Staatsbildung unterbinden und damit zeigen, das sie Frauen als gleichberechtigten Teil der Weltbevölkerung ihrer Rechte „per Dekret“ verweigern. Wir sollten das nicht akzeptieren und solchen Staaten jede Zustimmungsbezeugung verweigern.…Männerwelt – gottgewollt – zu Michelangelos Zeiten, im 15ten Jahrhundert, mag das ja dem Weltbild der Kirche entsprochen haben, aber wir schreiben inzwischen das 21ste Jahrhundert und sind ein sekularer Staat, oder ?…

In Demokratien wird ja behauptet, dass das Wahlrecht/Stimmrecht, eines der vornehmsten Rechte des Bürgers, die Urzelle der Demokratie ist. Ich glaube auch, das das richtig ist, wohl wissend, dass Demokratie immer ein Balanceakt ist im Kampf der, auf die Gesellschaften wirkenden Kräfte. Um Spannungen in diesem Balanceakt zu mindern, bedarf es ständiger, ausgewogener Anpassung dieses, völkerrechtlich bindenden  Regelwerkes unter Beachtung der Menschenrechte, der Rechte von Frau und Mann und des zulässigen, demokratisch legitimerte Eingreifens von Staat und Kirche auf das Volk. Dies geht nicht durch Quotenregelungen von männlichen Gnaden, sondern nur durch eine Veränderung an den Quellen des demokratischen Staates, am Wahlsystem, nämlich durch zielführende Änderung des Wahlrechtes/Stimmrechts. Ich spreche hier von demokratisch, rechtsstaatlich organisierten Staatsgebilden die die Menschenrechte achten und in denen die Glaubensfreiheit Bestandteil der Verfassung ist und eine solche praktiziert wird.

Es gibt also gute Gründe, eine zeitgemäße Anpassung herbeizuführen. Nicht nur weil kein natürliches Stimmrecht grund(ge)setzlich verloren gehen sollte, sondern auch weil wir, schon der Selbsterhaltungstrieb fordert dies, zu einer natürlichen Ausgewogenheit des Gesamtgestaltungswillens von Frau und Mann, von jung und alt in unserer Demokratie kommen müssen. Nur so können wir andere Systeme davon überzeugen, dass der Demokratie die Zukunft gehört.

Es wird sich zeigen, ob zu der, von Politikern*innen behaupteten und in unserem Grundgesetz Art 3 festgeschriebenen Gleichberechtigung von Frau und Mann, eine natürliche, entsprechend den Strukturen der Gesellschaft ausgewogenen Teilhabe von Frau und Mann im Staat, von der noch vorhandenen Männerdominanz zugelassen wird oder ob diese Männerdominanz im dumpfen Dogmatismuss verharren wird. Auch Männer können und dürfen lernen, auch da sind sie den toleranten Frauen gleichgestellt.

…kluge Männer lieben kluge Frauen…

Worauf warten wir denn noch? Packen wir`s an!

Allgemeines

Vorschlag zur Änderung des Bundeswahlgesetzes

Art 12/1/1 Wahlrecht

ist zu streichen und zu ersetzen durch „dreißig Tage oder älter sind“

danach ist Art 12/1/1 zu ergänzen mit 12/1/1a

Vorschlag: „In der Zeit der tatsächlichen oder juristischen Wahlunmündigkeit, Neugeborene ab dem dreißigsten Tag bis hin zum Erreichen der Wahlmündigkeit, erhält die Mutter, neben der eigenen Stimme, für jedes Kind eine halbe Stimme. Hat eine Mutter also zwei Kinder, hat sie maximal zwei Stimmen, bei jeder Wahl. Diese Stimmberechtigung ist nicht splittbar und nicht übertragbar, auch nicht auf den Vater.

Artikel 6 + 38 GG ist entsprechend anzupassen.

Die Machbarkeit ist heute, hier spreche ich von der praktischen Umsetzung eines geänderten Wahlrechtes, in Zeiten der modernen Datenverarbeitung, kein Hindernis.

Ein Anfang / 26.11.2019

Zitat aus dem Gesetzentwurf: „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft, angemessen zu berücksichtigen. Jedes Kind hat bei staatlichen Entscheidungen, die seine Rechte unmittelbar betreffen, einen Anspruch auf rechtliches Gehör.Zitatende

Ich bin gespannt ob Mehrheiten in unseren Parlamenten fair genug sind und die Formulierung „zu berücksichtigen“ zu ersetzen durch „zu beteiligen“?

Wird dieser Gesetzentwurf Gesetz, dann ist die „Kinderstimme“ nur logische Folgeentscheidung, denn Kinder haben ein Recht auf eine friedliche und humane Zukunft.

Machen wir uns stark für unseren Staat durch Stärkung der Demokratie, durch die Kinderstimme!

siehe auch

Ergänzung 18.03.2024: https://www.ardmediathek.de/video/ttt-titel-thesen-temperamente/ttt-vom-17-maerz-2024/das-erste/Y3JpZDovL2Rhc2Vyc3RlLmRlL3R0dCAtIHRpdGVsIHRoZXNlbiB0ZW1wZXJhbWVudGUvMjAyNC0wMy0xN18yMy0wNS1NRVo

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