Demokratie / Gewaltenteilung
Seit der klassischen Gewaltenteilungslehre, die vor allem auf den englischen Philosophen John Locke (1632–1704) und den französischen Staatsphilosophen Charles de Montesquieu (1689–1755) zurückgeht, wird unter Gewaltenteilung die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Gewalten verstanden, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken sollten und die von verschiedenen Personen ausgeübt werden sollten. Dabei wird zwischen Legislative, Exekutive und Judikative unterschieden. Die Gewaltenteilung ist in unserem Grundgesetz geregelt und gehört zu den unabänderlichen Prinzipien.
Ja, damals wars, da war die Welt noch in Ordnung. Donald Trump war noch nicht das Sprachrohr des Elon Musk und den Oligarchen war es noch nicht gelungen alle Menschenrechte abzuschaffen.
Im Grundsatz ist die Gewaltenteilung in einer demokratischen Staatslenkung immer richtig und sollte auch nicht überschreibbar sein – sollte! Aber damit war es ab dem 20. Januar 2025 vorbei. Donald Trump, REP, hat keinen Respekt vor den, von ordentlichen Gerichten der USA gefällten Entscheidungen. Donald Trump, REP, kann nur Krawall und das hat er am 06. Janur 2021 unterstrichen, als er es zuließ, dass der kriminelle Mop aus den Reihen der REP das Capitol einnahmen.
Die Gewaltenteilung allein jedoch wird in der heutigen Zeit der demokratischer Staatsordnung, dem Recht eines jeden Bürgers auf Teilhabe, nicht mehr gerecht.
Die Personen, denen durch freie und unmanipulierte Wahlen, Machtausübung im Bürgerauftrag übertragen wurde, wird heute nicht nur geprägt von der fortschreitenden Entwicklung des Weltgeschehens, sondern auch von anderen Verschleißerscheinungen, wie den Gefahren durch fortschreitende Lobbybildungen und von persönlichen Interessen oligarcher Strukturen, die eine Vertretungsschwäche des Bürgerwillens verursachen. Diese Schwächung der Demokratie kann nicht allein durch Wahlintervalle behoben werden. Im Gegenteil, Personen im Amt haben von amtswegen natürliche Vorteile der Selbstdarstellung und in der Wahlwerbung durch amtsbedingte Medienpräsents, durch Nutzung von amtsbedingten zugänglichen Informationen und Mobilität.
Auch diese, amtsbedingten Möglichkeiten von Parlamentariern sind eine Schwächung des Bürgerwillens, eine Schwächung der Demokratie.
Als abschreckendes Beispiel sollten wir uns Länder wie Russland, China, Belarus, Saudi Arabien, Indien, Türkei, Deutschland und vieler anderer Länder ansehen. Erschreckend sind die Entwicklungen in den USA unter Trump.
Statistiken zeigen, dass die demokratische Staatsordnung nur in ca. 14% der angenommenen 200 Staaten unserer Erde verankert ist und diese 14% werden durch Globalisierung und Spekulation bedroht. Die absolute Gewinnorientierung des Kapitals, der der globalisierten Wirtschaftsmacht Tür und Tor öffnet und das unter jeglicher Missachtung der Menschenrechten, schürt Machtkämpfe, die dann auch in kriegerischen Auseinandersetzungen münden.
Diesem Mangel kann mit einer zeitlichen Begrenzung der Amtsmacht begegnet werden. Vorbild sind da absolut die USA, in denen die Amtszeit einer Person, die als Präsident*in fungiert auf maximal 4 + 4 Lebensjahre begrenzt ist (Ausnahme nur in besonderen Fällen, an welche hohe Anforderungen gestellt werden). Die Verfassung der USA hat aber andere, schwerwiegende Mängel, wegen fehlender, zeitgemäßer Anpassungen.
Für Deutschland könnte man dem folgen nach dem Muster:
Für eine gültige Wahl ist generell eine Wahlbeteiligung von 75% der Wahlberechtigten erforderlich. Werden diese nicht erreicht, sind Neuwahlen innerhalb von 90 Tagen erforderlich.
Bundeskanzler*in
4 Jahre Amtszeit, Mehrheitsentscheidung,
Wiederwahl möglich – 4 Jahre, Voraussetzung, dass 30% der abgegebenen Stimmen erreicht werden, Mehrheitsentscheidung, nach achtjähriger Amtstätigkeit keine Möglichkeit der Wiederwahl, Stellvertreter unterliegen den gleichen Anforderungen
Ministerpräsident*in
5 Jahre Amtszeit, Mehrheitsentscheidung
Wiederwahl möglich – 5 Jahre, Voraussetzung, dass 30% der abgegebenen Stimmen erreicht werden, Mehrheitsentscheidung, nach zehnjähriger Amtstätigkeit keine Möglichkeit der Wiederwahl, Stellvertreter unterliegen den gleichen Anforderungen
Bürgermeister*in / Gemeinderäte*in
5 Jahre Amtszeit, Mehrheitsentscheidung
Wiederwahl möglich – 5 Jahre, Voraussetzung, dass 30% der abgegebenen Stimmen erreicht werden, Mehrheitsentscheidung, nach zehnjähriger Amtstätigkeit keine Möglichkeit der Wiederwahl, Stellvertreter unterliegen den gleichen Anforderungen
Es ist eine deutliche Schwächung der Demokratie, wenn Wahlbeteiligungen von 75% der Wahlberechtigten, oder weniger, zur einer Verantwortungs- und Machterteilung genutzt werden. Wenn 25% oder mehr, der wahlberechtigten Bürger dieses so wertvolle Recht boykottieren, sollte dies nicht, von den, so fadenscheinig erreichten Mehrheiten einfach mit einem Schulterzucken der Verantwortung der Wahlberechigten zugeschrieben und hingenommen werden. Wenn der wahlberechtigte Bürger seinem so wertvollen Wahlrecht den Rücken zukehrt, hat dies Gründe und die Gründe liegen im Verhalten fehlgeleiteter Politiker*innen.
Es ist erforderlich die Gründe der „Nichtwähler*innen“ zu erforschen, um Gefahren von der Demokratie abzuwenden. Und da gibt es noch die „Zwitter“, Wahlberechtigte, die im Grunde mit ihrer Wahl nicht ihren Willen zum Ausdruck bringen können und dann das angenommene „geringere Übel“ wählen, indem sie ausweichend fragwürdigen Parteien ihre Stimmen geben. Ein Ausweichmanöver welches darauf beruht, dass amtierende Regierungen das Vertrauen der Bürger verloren haben. Nur zur Klarstellung, zur amtierenden Regierung gehört auch die Oposition.
Aber wir haben noch weitere, schwere Fehler im Wahlrecht der Bürger. Kinder sind mit Geburt, also von der ersten Minute ihrer Geburt deutsche Staatsbürger und sie sollten, ganz im Sinne einer Demokratie, als Staatsbürger respektiert werden.
Kinder sind bis zur Wahlmündigkeit von der Mitgestaltung unseres Staates ausgeschlossen. Dies führt gerade bei den hernawachsenden Generationen zu Nachteilen zu Gunsten der älteren Bürger. Das ist so, als wenn der Staat Bürgern, die 65 Jahre oder älter sind, das Mitgestaltungsrecht am Staatswesen verweigern. Undenkbar, oder?
In diesem Zusammenhang ist auch die Rolle der Mütter, ohne die wir keine Zukunft haben, zu bewerten.
Es gibt einen weiteren Aspekt, warum das Risikomanagment des Staates, bezogen auf die Struktur seiner Bürger, in Schieflage gerät.