Rechtsstaat am Abgrund

 

Recht und Gerechtigkeit wird durch die Auswirkungen von monetären Interessen und der Risikofähigkeit streitender Parteien auf die Rechtsfindung zerstört. Unsere Verfassung wird auch von Staatsorganen und Personen, die sich derer bedienen können und sich bedienen, systematisch unterlaufen und damit zerstört.

Gerechtigkeit ist eine der wichtigsten Säulen und hohes Gut der Demokratie. Unsere Verfassung ist da eindeutig „alle Menschen sind vor den Gesetzen gleich“, gleich ob weiß, schwarz, braun, oder gelb, gleich welchen Geschlechts, gleich ob arm oder reich, gleich welcher Nationalität, gleich welcher Religionszugehörigkeit, Glaubensbekenntnisse beugen nicht unser Grundgesetz, Glaubensbekenntnisse haben sich in der Praktizierung unserem Grundgesetz zu beugen, kein „Gott“ steht über unserem Grundgesetz. Vision oder Wirklichkeit? Die reale Welt in Deutschland zeigt, noch ist es eine Vision. Aber es lohnt sich, sich dafür einzusetzen, dass es Wirklichkeit wird. Demokratie bekommt man nicht geschenkt, man muss sich jeden Tag dafür einsetzen.

Verfassungsmäßige Gesetze schaffen den Rahmen in dem unser Recht, ein tragender Sockel der Gerechtigkeit, der Demokratie operiert und diese Gesetze sind als Grundvoraussetzung von Allen zu achten und zu beachten und alle Menschen haben Anspruch auf den Schutz unserer Gesetze. Politiker*innen sind bindend verpflichtet unser Grundgesetz, unsere Verfassung zu schützen und aus eigenem Antrieb umzusetzen. Politiker*innen haben dafür zu sorgen, dass das Gleichheitsgebot auch in unserer Gerichtsbarkeit umgesetzt wird. Demokratisch gewählte Politiker*innen tragen Verantwortung nur gegenüber dem Volk und sind nur dem persönlichen Gewissen unterworfen. Parteiinteressen haben in Regierungsverantwortung nichts zu suchen, persönliche, monetäre Interessen müssen ausgeschlossen sein, Fraktionszwänge sind undemokratisch, Lobbyismus ist kriminell. All diese Ansprüche werden allgemein als unsere Verfassung bezeichnet.

…kindlich wahr und zukunftssichernd…

Verfassung ist grundgesetzlich! Rechtsstaatliche Gesetze müssen wandelbar sein um sich dem Wandel der Zeit und der Gesellschaft im Sinne von Gerechtigkeit und jeglichem Frieden anpassen zu können. Unsere Gesetze müssen, gemäß den Anforderungen aller Gesellschaftsebenen, ständig dem Wandel der Zeit folgen, besser noch den Wandel der Zeit im Sinne des Geistes unserer Verfassung mitgestalten.

…der Rechtsstaat, Bundesrepublik Deutschland, wackelt unter den tektonischen Stößen einer wertelosen Wirtschaft, eines undemokratischen Brüssels, eines Bundesverfassungsgerichtes welches die Werte unserer Verfassung nicht verteidigt,und der wertelosen, juristendominierten Merkel Politik

Unsere Justiz muss dringend entrümpelt und renoviert werden, um zeitgemäß Gerechtigkeit zu sichern und damit demokratischen Anforderungen gerecht zu werden. Der Wildwuchs monetärer Interessen Einzelner, die unsere Demokratie bedroht, ja zerstört, muss erkannt und ausgerottet werden.

Das sogenannte, außer Kontrolle geratene Juristenprivileg, ist nicht nur antiquiert, sondern demokratiegefährdend und gehört mindestens reglementiert oder besser abgeschafft. Justiz an sich ist nur ein Regelwerk und kennt keine Werte. Wenn die Verantwortlichen, die dieses Regelwerk beeinflussen und dem Wandel der Gesellschaften anpassen, keine oder interessengeleitete Werte haben, ist das Regelwerk entsprechend, also ohne Werte oder nur mit lobbygesteuerten, interessengeleiteten Werten Einzelner. Beide Varianten sind mit demokratischen Anforderungen nicht vereinbar, auch nicht mit unserem Grundgesetz. Parlamente, die auch für unsere Gesetze verantwortlich sind, sollten weitestgehend die Struktur der Bevölkerung abbilden um im Sinne der Gesamtbevölkerung spannungsfreie Staatsgestaltung zu praktizieren. Hier kann natürlich nicht jede Schattierung des Volkes in Persona in den Parlamenten vertreten sein. Die Gewichtung liegt auf „weitestgehend“, meint im Rahmen des Volkeswillen und der  parlamentarischen Möglichkeiten.

Regierungsbildende Mehrheiten in Parlamenten jenseits der Bevölkerungsstruktur neigen zur Kumpanei, Kastenbildung, damit zu Beugungstendenz des Volkeswillen und müssen daher vermieden werden. Wie heißt es so schön „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Das Juristenprivileg hat auch durch nicht auszuschließende, ja natürliche, monetären Interessen der Juristen zu einer unzulässigen Verformung der Parlamente und damit deren Entscheidungen geführt. Juristen als solche sind, oft fehlinterpretiert, nicht die Garanten unserer, vom Grundgesetz garantierten Gerechtigkeit, sondern sind im Räderwerk der Rechtsstaatlichkeit Tätige und sollten daher die Regeln dieses Räderwerkes nicht selbst bestimmen, da damit die Gefahr besteht interessengeleiteten Entwicklungen Vorschub zu gewähren. Juristen betreiben ein, auf maximale, persönliche Vorteile ausgerichtetes Geschäft, wie alle anderen wirtschaftlich orientierten Unternehmungen in unserer Marktwirtschaft auch, mit wenigen, wertvollen Ausnahmen. Da aber Juristen nahe an der Rechtsstaatlichkeit operieren, sind sie besonderer kritischer Kontrolle durch unsere Parlamente und deren Politikerstrukturen unterworfen, welche von persönlichen Interessen frei sein müssen. Eine dominante Mehrheit von Juristen in den Parlamenten führt dort aber zwangsläufig zu interessengeleiteten Strukuren im Sinne der Juristen, die Kontrollfunktion in den Parlamenten mutiert damit zur Selbstkontrolle. Die Geschichte zeigt, das die noch nie funktioniert hat, weil sie nicht funktionieren kann. Gern von Politikern installiert, die unter dem Druck der Lobby zu diffusen Scheintätigkeiten neigen, wo klare Entscheidungen gefordert sind.

Der von der Marktwirtschaft geprägten, totalitären Herrschaft des Kapitals, muss der Zügel des Volkswillen, der Gerechtigkeit gegenüber jedermann angelegt werden. So funktioniert freie Marktwirtschaft in einer demokratischen Ordnung humaner Prägung. Zügellosigkeit ist zielunorientiertes Chaos, letztendlich zum Nachteil Aller. Das lobbygesteuerte Verhalten der Politiker hat Folgen, wie Finanzmafia, Steueroasen, schwarze Konten, Automafia, Spaltung der Gesellschaft, Ruinierung der Altersversorgungen, Ruinierung der solidarischen Staatsfinanzierung, wir ersaufen in Gülle, Lebensmittel die uns umbringen, weltweite Flucht von Menschen, die, vom Raubkapitalismus geplündert nicht wissen, wie und wo sie leben können, Waffenmafia auf der Jagt nach Geld und Menschen, Elend weltweit, nach dem Motto Hauptsache wir Politiker*innen haben die Macht und sei sie noch so lobbygeprägt.

Bei der Struktur der Parlamente geht es, wenn man Bevölkerungsstruktur und Parlamentsstruktur vergleichend betrachtet, nicht um geringe Abweichungen, sondern um signifikante Abweichungen, wie zum Beispiel im Kabinett Angela Merkel, CDU, welches fast 50% Juristen amtiert. Dies ist um so gefährlicher, als das Regelwerk der Parlamente begründet, weitgehendst die Struktur der Bevölkerung spiegeln sollte, „sollte“ wohlgemerkt. Dies, um durch ausgeglichene Verwirklichung von Gerechtigkeit im Interesse der Gesamtbevölkerung, diese damit im Sinne aller Völker möglichst spannungsfrei zu halten. Gravierende Dominanzen in den Parlamenten neigen naturgemäß zu Priviligiertendenken und zu Handlungen, die jenseits des mehrheitlichen Allgemeininteresses des Volkes liegen. Mehrheiten, aus freien Wahlen hervorgegangen, werden, wenn sich Kasten bilden, zur Umformatierrung des Volkeswillen. Die sogenannte „gefühlte“ Ungerechtigkeit in der Bundesrepublik ist längst zu einer faktisch untermauerbaren Ungerechtigkeit mutiert. Ein Grund ist die unausgewogene Dominanz einzelner Gruppen in den Parlamenten. Diese wird zudem noch durch unkontrollierten Lobbyismus und undemokratischen Fraktionszwang, durchwirkt  mit Probeabstimmungen bis es im Sinne von Partei- und Lobbyinteressen passt, in den Parlamenten verstärkt, am Ende ist der Volkeswillen nicht mehr erkennbar.

Wenn 50% der Bevölkerung Juristen wären, bekämen wir keinen Nagel mehr in die Wand und würden verhungern. Aber genau auf dieser brisanten Schiene bewegt sich die Merkel Politik. Zur Juristendominanz paart sich in den Parlamenten dann noch der Lobbyismus, die Parteibuchpolikitk und der Fraktionszwang und futsch ist die Demokratie.

In diesem Zusammenhang ist es besonders fatal, dass die Teilhabe an dieser Kastenbildung, ich bleibe mal beim Beispiel der Juristen, aber es gibt auch andere Kasten, durch ihre Dominanz in den Parlamenten und durch die, von denselben Parlamenten selbst gesteuerten, persönlichen Versorgungsstruktur, Bezahlung/Alterssicherung und Schutz vor unseren Strafgesetzen von höchster Attraktivität ist. Wer da angekommen ist, hat nach kürzester Zugehörigkeit für sein Leben ausgesorgt. Eine Struktur, die nicht den Strukturen des Bevölkerungsdurchschnittes entspricht und die höchst anfällig ist für Eigen- und Lobbyintressen, die dort nicht hingehören. Die Mehrheit der Bevölkerung schufftet ein Leben lang und muss trotzdem um die Altersicherung bangen ob es gut geht, oft geht es nicht gut. 10 Millionen prekäre Arbeitsverhältnisse sprechen eine deutliche Sprache.

Diese leistungsunabhängige Attraktivität, also gute Bezahlung, unkündbar und Absicherung bis in die Steinzeit, sicher vor Strafverfolgung macht die Zugehörigkeit zu einer solchen Kaste besonders attraktiv und anstrebenswert, wirkt aber zementierend auf die bestehenden Struktur und neigt, weil unantastbar, dazu übergriffig zu werden. In der, dem schnellen Wandel unserer Welt unterworfenen Anforderung ebenfalls schnell und situationsbedingt sich anpassen zu können, sind verfestigte Strukturen ein Hindernis auf dem Weg zur Entspannung von Bevölkerung und Völkern.

Zur Juristenmajorität kommen, nicht zu unterschätzende massive persönliche, monetäre Interessen die allein schon, jenseits jeder sachorientierten Befähigung eine Kastenzugehörigkeit als anstrebenswert aufdrängt. Dieses Gemisch ist explosiv. In diesem Zusammenhang wirkt die Verbeamtung besonders negativ auf das Meinungsbild im Volk. Solche Kastenbildungen sind menschlich verständlich, wer möchte nicht ohne Zukunftsängste leben, ist aber undemokratisch da nur „priviligierten Gruppen“ vorbehalten . Hier zeigt sich deutlich welche Folgen es hat, wenn unausgewogene Dominanz zur Durchsetzung persönlicher Interessen genutzt werden kann und genutzt wird. Wenn kürzeste Tätigkeit in den Parlamenten zu, im Vergleich mit der Struktur durchschnittlicher Alterssicherung des Volkes, zu unausgewogener Alterssicherung der in den Parlamenten Tätigen führt, entspricht dies nicht nur nicht der allgemeinen Struktur der Bevölkerung, sondern ist ungerecht, muss vom Volk als ungerecht empfunden werden und wird vom Volk als ungerecht empfunden. Umso mehr als diese Ungerechtigkeit auch noch vom steuerzahlenden Bürger, neben seiner eigenen Alterssicherung, zwangsfinanziert wird. Anders als der Bürger, der ca. 50 Jahre in die Sozialsysteme einzahlt und damit seine eigene Alterssicherung versucht zu sichern, ohne Anspruch vom Staat eine verlässliche Alterssicherung zu bekommen, finanzieren Beamte und Angehörige der Parlamente weitgehendst nicht die persönliche Alterssicherung. In Parlamenten Tätige, die nicht in die Sozialsysteme einzahlen, kommen in den Genuss von Altersbezügen lukrativster Art die auch noch vom Volk erwirtschaftet werden müssen. Das erinnert ein wenig an die Zeit als der Bauer von Despoten ausgequetscht wurde,nach dem Motto

erschreckend und wahr – wenn man genau hinsieht

Ein weites Feld, welches hier und hiermit nicht erschöpfend behandelt werden kann, aber dringend einer zeitgemäßen und demokratischen Anpassung bedarf.

Ziel muss hier sein, dass alle Personen in einer Demokratie vergleichbare Lebensrisiken zu erwarten haben. Ein wesentliches Lebensrisiko ist gerade in der heutigen Zeit auch die Sicherheit eines Arbeitsplatzes und ein Alterssicherung finanzierendes Einkommen, welches die Finanzierung einer Familie und des persönlichen Lebens sichert. Der Arbeitsplatz der Beamteten des Staates unterliegt nicht den Risiken des Arbeitsmarktes sondern ist staatlich garantiert wenn ein Beamteter nicht gerade Silber klaut. Dieser nicht unwesentliche Faktor im Arbeitsmarkt ist bei der Versorgung von Parlamentariern und Beamteten, die eben kein Arbeitsplatzrisiko tragen, mit zu berücksichtigen. Es geht hier nicht um Enteignungen, sondern um dringende, zukunftsfähige Weichenstellungen.

Die soziale Sicherheit des Volkes muss von allen, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit angemessen finanziert werden. Betonung liegt auf von „Allen“ und „angemessen“. Keine Ausnahme, ob Milliardär oder Bettler, ob selbständig oder abhängig tätig, ob Beamtete oder Parlamentarier, alle müssten ein Interesse daran haben möglichst spannungsfrei miteinander leben zu können und darum die Staatsfinanzierung solidarisch mittragen.

Auch alle Firmen, die in der Bundesrepublik Gewinne schöpfen, haben ihren Anteil zu leisten und hier in Deutschland die angemessenen Steuern zu zahlen. Auch im Ausland angesiedelte Firmen, die in unserem Land Umsätze machen, müssen steuerlich so behandelt werden als wenn sie hier ansässig wären, keine Ausnahmen, keine Schlupflöcher. Die von den Firmen erwirtschafteten Gewinne, egal ob aus Produktion oder Handel, sind Ergebnis der hier vorhandenen Struckturen, Bevölkerung, Infrastrukur, Einkommensstruktur, Sicherheitsstruktur, beruhen auf diesem Netz und sind auch von diesen Profiteuren mizufinanzieren.

Es darf nicht sein, dass wie im Junckerstaat Luxemburg, ausländische Firmen, wie Amazone, Google, Facebook u.s.w. gerade mal 2% Steuern zahlen. Die Gewinne ausländischer Firmen müssen am Wohnort des Verbrauchers mit dem durchschnittlichen Steuersatz, der von inländischen Firmen zu zahlen ist, besteuert werden. Es ist gerecht, möglich und durchführbar wenn, ja wenn Politiker*innen es zulassen.

Das System

Unser Grundgesetz, §3, sieht die Gleichheit aller Menschen vor den Gesetzen vor, also Gerechtigkeit für Jederperson. Mit allen Menschen meint das Gesetz auch die Menschen, die die Staatsmacht umzusetzen haben, also Politiker, Staatsanwälte, Juristen, Richter, Beamtete und ander, keine Ausnahme. Abhängigkeiten innerhalb der genannten Gruppe von Menschen können die Umsetzung unserer Gesetze beeinflussen und sind daher so minimal als möglich zu halten. Die unterschiedliche Potenz an Risikofähigkeit darf unser Recht nicht beugen, daher muss die Finanzierung unseres Rechtssystems entsprechend der Leistungsfähigkeit der Teilnehmer umstrukturiert werden. Staatsanwälte und Richter sind dem Einfluss von Politikern zu entziehen. Rechtsanwälte sind dem erfolgsorientierten Wettbewerb zu unterwerfen, die Gebührenordnung muss neu gestaltet werden.

Der Reiz allein durch ein Mandat, im Sinne des Mandanten erfolgsunabhängig, sein Honorar gemäß der von Juristen gezimmerten Gebührenordnung zu kassieren ist unordentlich, ungerecht, unethisch, undemokratisch und schafft falsche Anreize im Sinne der Rechtspflege. Honorare nur im Gleichmass des Erfolges, Gleichheit, mit anderen Gewerbetreibenden vergleichbar. Das führt auch in dem Sinne zu mehr Gerechtigkeit, als Gerichte entlastet werden und sich mit den wesentlichen Anforderungen unseres Rechtsstaates beschäftigen was dazu führt, dass Straftäter zeitnah der Strafe unterworfen werden und nicht lachend von dannen ziehen.

Die Struktur

Solange alle verläßlich das ihnen zustehende Recht bekommen, herrscht Gerechtigkeit, in der auch unterschiedliche Meinungen Raum haben.

Im Falle dass Rechte Einzelner vermeintlich kollidieren und es zu Rechtsstreitigkeit kommt, sind alle Beteiligte gleichberechtigt, egal ob Streitende, Juristen, Staatsanwälte oder Richter.

Um dies auch unzweiflig optisch deutlich zu machen, gehören alle Prozessbeteiligten in Gerichten an einen offenen, zusammenhängenden, auf einer Ebene platziertem Hufeisentisch. Dies ist eine wichtige Demonstration dafür, dass alle, sowohl die Richter, wie auch die streitenden Parteien und ihre Vertreter, an diesem einen Tisch zunächst alle gleichberechtigt sind und der obersten Anforderung unserer Verfassung gerecht zu werden haben, nämlich den Anforderungen unseres Rechtsstaates.

Der offenen Teil des Hufeisentisches dient der Einbringung von Zeugen, Sachverständigen, Nebenklägern, etc. Besonderheiten, die dem berechtigten Schutz von Prozessbeteiligten dienen, bleiben hier zunächst unberücksichtigt und gesondert zu organisieren.

Nur in diesem Rahmen dürfen interessengeneigte Vorbringungen stattfinden. Weg mit den Barrieren von Richtertischen, Staatsanwalt- und Anklagebänken, alles Relikte einer Zeit, die wir hinter uns lassen sollten, Richter sind keine respekteinflößende, selbstherrliche Könige, Inhaber des Gewaltmonopols mehr, sondern müssen allein die Umsetzung unserer, vom Volk geschaffenen Verfassung ohne Ansehen der Personen dem Volk gegenüber garantieren. Die Rahmenbedingungen der Gerichtsbarkeit darf die Prozessbeteiligten im Prozess nicht beeinflussen. Barrieren, auch optischer Art, sind als die Gleichheit störende Einflussnahme zu werten und zu beseitigen. Weiter darf Rechtsprechung keine Sache der Rationalität sein, und darf nicht behindert werden, weder durch Politiker*innen, noch durch den Etat, noch durch räumliche Gegebenheiten. Gerichtsverfahren werden grundsätzlich video- und audiografisch aufgezeichnet und beweissichernd archiviert. Auf dieses Archiv ist den Prozessbeteiligten jederzeit und ohne Einschränkung Zugriff zu gewähren. Unstreitig nachvollziehbares Geschehen vor den Gerichten, wirken auf so manchen Teilnehmer erzieherisch, was wiederum zur Entlastung der Gerichte führt.

Wir haben nicht zu wenig Richter*innen, wir haben ein schlechtes, entsprechend unserer allgemeinen Entwicklung ungeeignetes Gerichtssystem, ein Sytem aus der Steinzeit.

Auch in der Gerichtsbarkeit arbeiten Menschen wie du und ich, mit allen Interessen, Leidenschaften und Mängeln. Auf alle wirkt der, gerade in der heutigen Zeit allzu berechtigte Spruch „Zeit ist Geld“. Rechtsprechung und Gerechtigkeit aber darf zunächst, wenn überhaupt, nicht vor rationalen und monetären Interessen zurückstehen. Insofern müssen von der Politik Voraussetzungen geschaffen werden, die gewährleisten, dass in den einzelnen Straf- oder Zivilprozessen sachfremde Einflüsse in der Rechtsfindung und -sprechung ausgeschlossen werden.

Welche Kräfte wirken auf Richter?

Neben weiteren sind dies, anstreben von Rationalität, Verfahrensverkürzung wegen Zeitdruck, karriereförderndes Verhalten. Natürlich ist es, wenn man das persönliche Zeitmanagement von Richtern*innen, die ihre Schreibtische räumen wollen, einbezieht, rationaler Entscheidungen nach Aktenlage, also ohne mündliche Verhandlung, zum Abschluss zu bringen verständlich, aber oft einer Demokratie unwürdig. Natürlich ist es für einige Prozessbeteiligte rationaler einen Prozess so zu führen, dass es zum Abschluss eines Zeit und Aufwand sparenden Vergleiches kommt – keine ausführliche und zeitraubende Begründungen, oft schon während der Gerichtsverhandlung festgelegte Vergleichsformulierung, ab in das Schreibzimmer, erledigt, Gebühren kassiert! Da fällt die Gerechtigkeit ganz schnell hinten runter. Natürlich ist es rationaler einen Prozess so zu führen, dass Rechtsbelange der, aus der Perspektive der Risikofähigkeit der streitenden Parteien, schwächeren Partei eher auch schwächer zur Urteilsfindung herangezogen werden, da hier das Risiko der weiteren Belastung des Gerichtes durch Fortführung des Prozesses, erste Instanz – zweite Instanz u.s.w, geringer sind. Schließlich ist es auch rationaler Versäumnisurteile gegen einen Beklagten herbeizuführen, auch wenn die Partei vor Gericht erschien, wie, als Beispiel, im Prozess 316 O 43/06 LG Hamburg dokumentiert in dem nicht nur die Richterin den Prozessverlauf signifikant zu Gunsten der Klägerin beeinflusste, sondern auch noch Staatsanwälte die Verfolgung von Prozessbetrug und Strafvereitelung im Amt verhinderten. Betroffen sind hier überwiegend die Zivilprozesse, die gern mit Hilfe des §170/2 StPO abgewürgt werden.

Das Bundesverfassungsgericht, die oberste Instanz unserer Rechtsprechung, sollte frei von jeglichen Fremdeinflüssen sein. Wie kann das funktionieren, wenn, wie geschehen, eine Verfassungsbeschwerde, die einen, von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgten Prozessbetrug, der durch Dokumente bewiesen wurde, beteiligt war die Allianz, von einem Richter des Bundesverfassungsgerichtes, der die beteiligte, vermeintliche Prozessbetrügerin, hier die Allianz, einerseits berät, also monetäre Eigeninteressen nicht unerheblichen Ausmaßes hat und andererseits als Richter die Verfassungsbeschwerde die sich wegen des vermeintlichen Prozessbetruges seitens der Allianz, eingereicht wurde, nicht zur Entscheidung annimmt: „Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen – Diese Entscheidung ist unanfechtbar – basta„.

Hier wird der Interessenkonflikt des Bundesrichters Harbarth zwischen seiner Beratertätigkeit bei, unter anderen, Allianz und seiner verfassungsgemäßen Pflicht eines Richters des Bundesverfassungsgerichtes neutral zu sein, sichtbar. Die Verfassungsbeschwerde, die sich auch gegen die Allianz richtete, entscheidet Harbarth  defakto zum Nachteil des Petenten: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen – Diese Entscheidung ist unanfechtbar“ (316 O 43/06) das hat mit Demokratie nichts zu tun. Schon vor Berufung dieses Bundesrichters Harbarth wurden deutliche Bedenken wegen seiner, möglichweise nicht gegebene Unbefangenheit öffentlich. Fragt sich wer bestimmt wer Bundesrichter*in wird. Zitat: „Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn Richterinnen und Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen.“ Zitatende. Da werden also Bundesverfassungsschutzrichter*innen von Personen bestimmt die auch von dem Bundesverfassungsgericht kontrolliert werden sollen? Selbstkontrolle hat noch nie funktioniert. Die Quelle rechtsstaatlicher Fehlentwiklung.

Welche Kräfte wirken auf Staatsanwälte?

Die Kräfte gleichen in wesentlichen Punkten den Kräften, denen Richter ausgesetzt sind, wenn es zu Ermittlungen kommt. Dies betrifft in erster Linie die Strafprozesse. Die Eintrittshürde zum Strafprozess ist weitestgehend vom Verhalten der Staatsanwälte abhängig. Wo kein Kläger, da kein Richter sagt der Volksmund und da ist was dran. Da ist der § 170/2 StPO ein gern gesehener Gast in der Staatsanwaltschaft, denn hier hat der Staatsanwalt die Möglichkeit über Klagerhebung und Klagverweigerung allein zu entscheiden.Von Ausnahmen abgesehen: Schreibtisch leer – Feierabend. Der möglichweise vohandene Arbeitsdruck in den Staatsanwaltschaften sollte so nicht gemindert werden, sondern dadurch, dass wir das System entrümpel und zeitgemäße Strukturen schaffen. Allem voran indem unwiderlegbare Beweismittel geschaffen werden.

Klar, die Verweigerung von Ermittlungen und eine Klageverweigerung durch Staatsanwälte geht schnell, entlastete den Schreibtisch, führt aber auch schnell zu Unrecht. Hier müssen deutlich höhere Hürden eingezogen werden um unseren Rechtsstaat vor der, von Ratio getriebenen Ungerechtigkeit zu schützen. Verweigert ein Staatsanwalt die Strafverfolgung trotz vorliegender Beweisen oder begründetem, personifiziertem  Tatverdachtes einem Offizialdelikt die Strafverfolgung, muss er suspendiert werden und verliert seine Bezüge und Alterssicherung. Die Möglichkeit, diesem Rechtsbruch durch Beschwerde zu begegnen sind nicht das Papier wert auf dem sie stehen. Die Beschwerde wird der gleichen  Straatsanwaltschaft vorgelegt, über die man sich beschweren will!? Da muss der Staatsanwalt X über eine Bechwerde gegen eine Entscheidung es Staatsanwaltes Y entscheiden, der ihm gegenüber am Schreibtisch sitzt, mit dem er Morgens gemeinsam Kaffee trinkt und, wenn er den Beschwerdegrund anerkennt, er die Kariere des Staatsanwaltes Y bendet. Seilschaft versus Rechtsstaatlichkeit. Strafvereitelung im Amt ist zu bestrafbaren, aber diese Straftat muss wiederum von einer Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Seilschaft versus Rechtsstaatlichkeit.

Die Rechtsbrüche dieser Art müssen drastischer geahndet werden. Strafvereitelung im Amt darf nicht verjähren.

Prävention

Viele Rechtsverletzungen basieren auf der Einschätzung für solche Rechtsverletzungen persönlich nicht zur Haftung herangezogen zu werden. Hintergrund ist die oft mangelhafte Beweisführungsmöglichkeit. Es gibt heute vielfältige Möglichkeiten die Beweisführung bei Rechtsverletzungen zu sichern. Machen wir davon Gebrauch, wirkt dies auch präventiv und trägt damit zu erheblicher Entlastung der Gerichte bei, keine Straftaten, keine Verfolgung, keine Gerichtstermine. Weniger Rechtsverstöße, weniger Schäden, weniger betroffenen Bürger, weniger Versicherungsbetrug, weniger Prozesse, eine Wende hin zur allgemeinen Gerechtigkeit, zur demokratischen Ordnung zum Vertrauen der Bürger.

Um nur einige Beispiele zu nennen:

Blackbox in jedes Auto mit der gesetzlichen Regelung, dass die Aufzeichnung unabwendbar polizei- und gerichtszugänglich ist. Ein Zugriff auf solche Aufzeichnungen fällt nicht unter das Zeugnisverweigerungsrecht -niemand muss sich selbst beschuldigen-, sondern fällt, auch wenn die Einsicht in die Aufzeichnung eine Strafverfolgung gegen sich selbst auslöst oder auslösen könnte, unter die allgemeine, unabdingbare Anforderung auf das Recht zur Teilnahme an den Strukturen des öffentlichen Verkehrs, Schifffahrt, Straße, Luft.

…Politiker*innen müssen es nur wollen…

Will ein Verkehrsteilnehmer die neutralen Beweise seines Verhaltens nicht offenlegen, also keine Blackbox, verliert er das Recht auf Teilnahme an den Verkehren, also bekommt er keinen Führerschein oder der selbige wird entzogen. Diese Anforderung gilt für alle Verkehrsteilnehmer in unserem Land, keine Ausnahme. Ausländische Fahrzeuge haben entsprechend nachzurüsten oder verlieren den Zutritt zu unserem Land.

Jeder hat grundgesätzlich Eigentumsrechte an seinen persönlichen Daten, diese Eigentumsrechte müssen vom Staat geschützt werden.

Per Internet angebahnte Verträge werden erst per beiderseitiger Erfüllung rechtens, also Rechtlichkeit nach Erfüllung. Eine als Vorleistung erbrachte Zahlung auf den Kauf einer bestimmten Ware oder Leistung per Internet, darf nicht in die Verfügungsgewalt des Verkäufers kommen, bevor der Käufer den ordnungsgemäßen Erhalt der Ware oder Leistung bestätigt hat.

Telefonanbieter dürfen keine Inkassoinstrumente sein. Jeder Telefonkunde hat das Recht darauf, dass kein vermeintlicher Leistungsanbieter Inkasso über den Telefonanbieter vornehmen kann, so nach dem Motto, rufst du mich an, mach ich dich arm und das legal.

Das darf in einem Rechtsstaat nicht legal sein! Die Grundeinstellung aller Anbieter von Telefonleistugen muss sein, „kein Inkasso über die Telefonleitung“. Sofort und sofortige, entsprechende Einstellung für bestehende Telefonverträge. Daraus resultierende Forderungen sind sittenwiedrig und nicht eintreibbar

Also grundsätzlich kein Inkasso übers Telefon. Will ein Verbraucher dies für sich ganz persönlich zulassen, bedarf dies eines schriftlichen Vertrages auf Papier mit entsprechender rechtsverbindlicher Unterschrift zwischen dem jeweiligen Telefonanbieter und dem einzelnen Verbraucher. In Abwandlung gilt dies auch für per Telefon angebahnte Verträge, die nur mit einem schriftlichen Vertrag, der alle wesentlichen Rechtsaspekten gerecht werden muss, zwischen dem Anbieter und dem Kunden zu einem rechtsverbindlichen Vertrag werden kann.

Werbungen per Internet, die zum Abschluss eines Abonnements führen können, können nur endlich mit einem Papiervertrag in dem die Rechte des Beworbenen klar und eindeutig niedergeschrieben und garantiert sind mit persönlicher Unterschrift des Beworbenen rechtskräftig werden.

Der email Verkehr muss geregelt werden, Massenmails kommerzieller Natur belasten das System und die persönlichen Ressourcen und dienen oft höchst zweifelhaften Interessen.

Alle Internetteilnehmer müssen sich in einem persönlichen Impressum als für die eigenen Inhalte zwingend persönlich haftbar verpflichten. Keine Firma XY, keine Scheinidentitäten. Unterlassung oder Falschangaben führen zur Löschung von amtswegen und Strafverfolgung.

Inhalte im Internet, Fotos, Graphiken, Formulare, Schreibgut, sind solange zunächst frei für jedermann verfügbar, solange als diese nicht als geschützt vom vermeintlichen Rechteinhaber erklärt, deutlich gekennzeichnet werden und erkennbar sind. Bei vermeintlicher Verletzung des Urheberrechtes, hat der vermeintliche Rechteinhaber vor einer Rechtsauseinandersetzung eine kostenlose Begründung seiner Rechte gekoppelt mit einer kostenlosen Unterlassungsaufforderung an den vermeintlichen Verletzer zu senden, in der eine angemessene Frist zur Bereinigung, nicht unter 4 Wochen (unverschuldetes Fristversäumniss führt automatisch in den Stand, als wenn die Fristwahrung gegeben wäre), eingeräumt werden muss. Dies gilt auch und insbesondere für Abmahnvereine.

Die Inkassomafia. Die Demokratiefeindin par excellence.

Grundgesetzliche Anforderung an Abmahnvereine und Inkassomaffia, wenn wir solche überhaupt zu lassen wollen:

Inkassounternehmen haben bei ihrer ersten Forderungsaufstellungen alle relevanten Hintergründe des vermeintlichen Anspruches dem Anspruchsgegener im Detail aufzuzeigen und nur diese, dort genannten Gründe können bei einer späteren, eventuell folgenden gerichtlichen Auseinandersetzung verwendet werden. Die Kommunikation zwischen dem eigentlichen oder ehemaligen, vermeintlichen Gläubiger und dem vermeintlichen Schuldner sind bei Beauftragung eines Inkassounternehmens oder beim Verkauf der vermeintlichen Forderung an ein Inkassounternehmen in gleichem Maße für das betroffene Inkassounternehmen relevant wie es für den vermeintlichen Gläubiger ist oder war.

Droht ein Inkassounternehmen dem vermeintlichen Schuldner mit weiteren Inkassomaßnahmen und führt diese dann nicht fristgemäß durch, sind diese als verbotene, erpresserische Bedrohung zu erkennen und müssen zwangsläufig zu einer Strafverfolgung von amtswegen gegen das Inkassounternehmen führen. Der Psychoterror, wie er von angeblichen Gläubigern und von Inkassounternehmungen betrieben wird, ist eines Rechtsstaates nicht würdig und muss zu Strafverfolgungen von amtswegen führen. Die ungleichen Machtverhältnisse der Beteiligten in Forderungsangelegenheiten führen hier offensichtlich zu einem, nur als asozial zu bezeichnenden Verhalten der Juristenkaste. Kommunikationsverweigerung, keine faktenorientierte Kommunikation, immer wiederkehrende, zeitnah getaktete Drohbriefe mit immer neuen Gebührenforderungen sollen den angeblichen Schuldner mürbe machen und dazu führen, angesichts der Übermacht, seine Rechte aufzugeben und Forderungen plus irrer Gebühren zu zahlen.

Für Forderungen unter einer gewissen Grenze (zum Beispiel 1000€) wird eine verminderte Verjährungsfrist von einem Jahr festgelegt.

Droht ein Inkassounternehmen mit Mahnbescheid, oder beantragt ein Inkassounternehmen einen Mahnbescheid, hat das Inkassounternehmen unabwendbar, sollte der vermeintliche Schuldner widersprechen und/oder nicht zahlen, Klage vor dem, für den vermeintlichen Schuldner zuständigen Gericht zu erheben, keine Ausnahme. Mit Beantragung eines Mahnbescheides durch den vermeintlichen Gläubiger gegen, den vermeintlichen Schuldner endet die Verjährungsfrist und wird durch eine Erledigungsfrist ersetzt. Die Erledigungsfrist beginnt mit Zustellung des Mahnbescheides und endet nach vier Wochen nach Zustellung des Mahnbescheides, wenn kein Antrag auf Gerichtsentscheidung erfolgt. Danach ist die Forderung verjährt. Erfolgt ein Antrag auf Gerichtsentscheidung, kann der Prozess nicht nach Aktenlage geführt werden, wenn eine der Parteien einem solchen Verfahren widerspricht. Sollte ein Inkassounternehmen den Prozess nicht fristgemäß führen, bedeutet dies a) keine weitere Verfolgung der angeblichen Forderung, auch nicht durch Dritte, b) Aufgabe der vermeintlichen Forderung wegen fehlender Rechtsgrundlage und c) ist dies als der Versuch der Übervorteilung zu werten und von amtswegen strafrechtlich zu ahnden.

Hiermit wird angeblichen Gläubigern die Einschüchterungsmethode „ich kann dich noch verklagen“, mit dem angebliche Gläubiger einem angeblichen Schuldnern drei Jahre lang drangsalieren und drohen können, aus der Hand genommen. Wenn ein Gläubiger eine zu Recht bestehende Forderung hat und der vermeintliche Schuldner zahlt nicht, dann hat der Schuldner ein Recht darauf, dass zeitnah die Forderung, notfalls per Gericht, geklärt wird. Die Fristen in denen angebliche Gläubiger dem vermeintlichen Schuldner drohen und einschüchtern können, müssen deutlich gekürzt werden. Auch ein angeblicher Schuldner hat ein Recht auf Entlastung, die Abhilfe durch eine Feststellungsklage seitens des vermeintlichen Schuldners ist keine Alternative, schon deswegen nicht weil der angebliche Schuldner oftmals den konkreten Forderungsgrund nicht kennt oder nachvollziehen kann.

Weiter steht dem vermeintlichen Schuldner, sollte eine Mahnung oder ein Mahnbescheid nicht weiter verfolgt werden, eine Zahlung seitens des involvierten Inkassounternehmens an den vermeintlichen Schuldner in Höhe der angeblichen Schuld zu.

Die Macht der Inkassounternehmen beruht weitestgehend auf die Erzeugung von Angst bei angeblichen Schuldnern. Die massenhaften Drohbriefe bekommen den Charakter der Erpressung. In diesem Zusammenhang bedient man sich auch gern eines gewissen staatlichen Anstrichs in der datenschutzverletzenden Form des Mahnbescheides, der eine Datenschutzverletzung von staatswegen darstellen könnte.

Wikipedia sagt dazu Folgendes:

Auszug „Das Verfahren wird von einem Rechtspfleger oder sogar voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Beweismittel müssen bei der maschinellen Erfassung nicht mitgesandt werden. Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht. Ziel des Verfahrens ist zunächst, einen Schuldner zur Zahlung zu bewegen. Am Ende des Mahnverfahrens steht jedoch der Vollstreckungsbescheid. Das ist ein Vollstreckungstitel, mit dem der Gläubiger seine Geldforderung vollstrecken kann (§ 794 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).“

Anmerkung zum Mahnbescheid: Hier wird dem anrüchigen Gewerbe der Inkassounternehmen, in dem tausende von Juristen und andere tätig sind, zu Lasten der Bürger und unter Verletzung von Rechtsstaatsprinzipien,Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), von staatswegen massive Unterstützung gewährt. Kein Wunder bei juristenlastigen Parlamenten. Der Staat beteiligt sich so an diesem Schmuddelgeschäft. Das Inkassounternehmen gibt damit seiner Forderung quasi einen staatlichen Anstrich. Ganz ohne Not macht sich der Staat hier zum Diener der Inkassomafia. Schon die optische Aufmachung und Beschriftung von verwendeten Briefumschlägen, für jedermann einsehbar, stellen nicht nur eine Rufschädigung und Drangsalierung Betroffener dar, sondern sind auch ein Verstoß gegen den Datenschutz und das Brief- und Postgeheimniss. Wenn Inkassounternehmen mit gerichtlicher Eintreibung von vermeintlichen Forderungen drohen, so hat der Staat sich dabei neutral zu verhalten, also keine quasi öffentliche Indiskretion mit Prangerwirkung.

Von staatswegen benutzte Materialien und Beschriftungen beim Versand von Schriftstücken, dürfen keinen öffentlichen Rückschluss auf den Inhalt von Briefen zulassen, dürfen das Brief- und Postgeheimnis nicht verletzen. Monetäre Interessen von öffentlichen Haushalten, hier sind die für die Ausstellung und den Versand von Mahnbescheiden anfallende Gerichtsgebühren gemeint, dürfen nicht dazu führen, dass die Bürgerrechte verletzt werden. Wenn es nur auf den Inhalt von Briefen ankommt, und nur darauf kommt es in diesen Fällen an, dann tut in diesem Sinne ein schlichter weißer Umschlag mit Absenderangabe ohne irgendwelche, den Inhalt reflektierende Zusätze, seinen neutralen Dienst. Auch wenn damit der Mahnbescheid für die Inkassomafia damit an Attraktivität verliert, das wäre nämlich die Folge, und öffentliche Haushalte weniger Gebühren kassieren.

Da regen sich alle, übrigens zu Recht, über die massenhaften Verletzungen des Datenschutzes im Internet auf und er Staat selbst macht Geld mit massenhaften Verletzungen des Datenschutzes!? Eine Folge der juristenlastigen Administration und eine Schande für unsere, angeblich rechtsstaatliche Demokratie.

Bürger wie du und ich die mit Mahnbescheiden überzogen werden können, lösen, schon wegen derer ehrverletzende Aufmachung, Ängste aus, was soll der Postbote, was der Nachbar denken? Mahnbescheide, oder die Drohung damit soll aus der Perspektive der Inkassounternehmungen Eindruck und Angst beim vermeintlichen Schuldner erzeugen und der Mahnbescheid beeindruckt und macht dem Betroffenen Angst, auch weil es nicht seine Alltäglichkeit spiegelt. Unter diesem Druck und der unberechenbaren aber vom Inkassounternehmen wohlkalkulierten Angstauslösung werden betroffene Bürger massenweise zu Zahlungen gepresst, um nicht zu sagen erpresst, die in dem Stadium ohne haltbaren rechtlichen, mindestens aber streitbaren Hintergrund sind.

Ein ganz wesentliches Detail dieser Verfahren ist die optisch jedermann zugängliche Art der Umsetzung, die nichts anderes als Rufschädigung und Verletzung des Briefgeheimnisses darstellen. Briefzustellungen, die optisch (gelber Umschlag) und durch Absenderangaben (Mahngericht / zentrales Mahngericht) schüren zunächst Vermutungen Dritter über den Empfänger, die diffamierenden Charakter haben und geeignet sind seinen Ruf zu schädigen.

Dies ist umso mehr verwerflich und verstößt gegen jeden Datenschutz, weil der Mahnbescheid mit dem tatsächlichen Vorhandensein von Schulden nichts zu tun haben muss und der Staat beteiligt sich an diesem „Schmudelgeschäft“.

In diesem Sinne wirken die derzeitgen Strukturen auf angebliche Schuldner wie eine Vorverurteilung, die nicht sein darf. Entspricht das der Würde einer repräsentativen, parlamentarischen, rechtsstaatlichen oder gar gerechten Demokratie?

Hier in Deutschland wird von staatswegen das Schmuddelgeschäft der Inkassounternehmen unterstützt. Aber nicht nur das, der Staat selbst beschädigt damit auch sein Monopol der Rechtsprechung, was auch auf Zivilprozesse zutrifft.

Am 18.01.2018 informierte ich den Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und erhielt am 08.02.2019 die Reaktion unter der Geschäftsnummer  12-221 II#1255 die den aufgezeigten, diskriminierenden Fakten ausweicht.

Meine Antwort und Fragen per mail vom 08.02.2019. ( Link Artikel 10 GG und Link Artikel 206 StGB.

Reaktion Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit vom 13.02.2019, 001 13 02 2019 Reaktion 6080_2019.

Dieser Reaktion folgend, richtete ich mein Anliegen am 13.02.2019 an den Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD), Prof. Dr. Thomas Petri: 000 Datenschutz Bayer

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat am 21.02.2019 geantwortet, fühlt sich aber für den Datenschutz in Bayern nicht verantwortlich. Ja, sie lesen richtig, der Datenschutz ist nicht für den Schutz ihrer Daten zuständig.

Die Interpretation der Einlassungen des bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz führt letztendlich zum Ergebnis, dass Inkassounternehmen mit der Beantragung eines Mahnbescheides quasi richterliche Gewalt bekommen. Diese Schlussfolgerung resultiert aus folgendem Zitat aus der Einlassung des bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz:

-Zitatanfang- Das Zustellen von Beschlüssen durch das Amtsgericht Coburg – Zentrales Mahngericht steht im organisatorischen Zusammenhang mit einem gerichtlichen Verfahren. Der Mahnbescheid wird nach §§ 3 Nr. 3, 20 Nr. 1 Rechtspflegergesetz (RPflG) vom Rechtspfleger erlassen und dieser bestimmt über die Art der Zustellung des Bescheides. Der Bescheid hat auch bei maschineller Erstellung die Rechtsnatur eines gerichtlichen Beschlusses. Der Rechtspfleger ist bei seiner Entscheidung gem. § 9 RPflG sachlich unabhängig. Danach sind die Rechtspfleger insoweit den Richtern gleichgestellt. -Zitatende-

Also die Abfolge ist: Das Inkassounternehmen beantragt einen Mahnbescheid, zum Beispiel beim AG Coburg, die Daten gehen nahtlos in die Datenverarbeitung des Amtsgerichtes und danach erfolgt automatisch die Aussendung eines Mahnbescheides und dieser ist damit einem richterlichen Beschluss gleichgestellt!!! Kaum zu glauben aber Realität in einem juristendominierten Staatswesen.

Dieser, „richterlicher Beschluss“ darf die Normen, die unsere Rechtssprechung hat nicht aushebeln. Das heißt, dass die Wahrheitspflicht der streitenden Parteien, wie vor unseren Zivilgerichten gefordert, anzuwenden ist. Vor dem „richterlichen Beschluss“ aus Mahnverfahren aber hat der vermeintliche Schuldner das Recht sich zu wehren. Wie soll das funktionieren? Der Datenfluss zwischen vermeintlichem Gläubiger und „Mahngericht“ ist keine Gewähr dafür, dass die streitenden Parteien, hier der vermeintliche Gläubiger, der Wahrheitspflicht nachkommt. Ein nicht genau und umfassend spezifizierter Forderungshintergrund in einem Mahnbescheid, ist auf den Wahrheitsgehalt nicht überprüfbar und birgt damit den Anfangsverdacht des versuchten Prozessbetruges in sich. Auch wenn das Verhalten einer Person oder Institution, die mit einem Mahnbescheid überzogen wird, zu einem vollstreckbaren Titel führt, ist der Tatbestand des Prozessbetruges erfüllt, falls der Wahrheitshintergrund des Mahnbescheides zweifelhaft ist. Allenfalls darf bei Privatpersonen nicht davon ausgegangen werden, dass Schweigen als Zustimmung zu einer Behauptung ausgelegt wird. Ist der Mahnbescheid wegen ungenauer oder unvollständiger Beschreibung des Forderungsgrundes nicht überprüfbar, oder wird der Forderungsgrund nicht überprüft, kann es zu einem vollstreckbaren Titel kommen obwohl das Risikos, dass dieser Titel auf der Basis eines Prozessbetruges stehen könnte, nicht ausgeräumt ist.  Hier wird also der Abmahnmafia ein, dem unseren Artikel 3 GG widersprechender Vorteil gewährt mit dem Risiko, dass massenhaft Prozessbetrug begangen wird, der sich jeglicher Folgen für die Betrüger entzieht.

Wenn ich es nicht schwarz auf weiß lesen würde, würde ich es nicht glauben wollen. Da haben doch die Verantwortlichen für unsere Rechtsstaatlichkeit den geldgeilen Inkassounternehmen richterliche Gewalt in die Hand gegeben! Durch diesen Automatismus in Mahnbescheidsverfahren wird die richterliche Gewalt in die Hand von privatwirtschaftlichen Konstrukten gegeben, eine Bankrotterklärung unseres Rechtsstaates.

Hier liegt ein ganz wesentlicher Rechtswiderspruch vor. Wenn also jemand, der einen Mahnbescheid gegen einen vermeintlichen Schuldner beantragt mit der Behauptung die Forderung zu recht zu haben unterliegt diese Behauptung, wenn daraufhin ein Mahnbescheid zugestellt wird, der Wahrheitspflicht welche im Zivilprozess gefordert wird, merke „der Mahnbescheid ist einem richterlichen Beschluss gleichgestellt“. Ist die Forderungsbegründung des angeblichen Gläubigers dem Grunde oder der Höhe nach unwahr, unklar, unvollständig oder nicht klar nachvollziehbar, kann ein Verstoss nach §153 StGB vorliegen, derzu bestrafen ist, ist das der Einstieg in den Prozessbetrug. Wer also eine nicht klar nachvollziehbare angebliche Forderung per Mahnbescheid versucht einzutreiben, begeht Prozessbetrug, ein Verstoss gegen §138 ZPO, zu bestrafen nach §263 StGB.

Auszug Wikipedia: Das Mahnverfahren ist damit eine schnelle und kostensparende Alternative zum gewöhnlichen Zivilprozess, die sich besonders für Ansprüche eignet, über die kein Streit besteht.

Mindestens latent behauptet also jemand mit der Beantragung eines Mahnbescheides, dass über die geforderte Summe kein Streit besteht. Wenn aber im Vorfeld der Beantragung eines Mahnbescheides der angebliche Schuldner die Forderung bestritten hat, es also doch ein Streit besteht, muss auch diese unterschwellige Aussage der Wahtheitspflicht unterworfen werden. Ist also eine Forderung strittig, stellt sich diese Tatsache der Beantragung eines Mahnbescheides in den Weg. Dem vermeintlichen Gläubiger bleibt der Weg der Zivilklage gegen den vermeintlichen Schuldner.

Einerseits ist die Falschaussage im Zivilprozess zu recht mit Strafe bedroht, andererseits entzieht sich unser Staat im Bereich des Mahnbescheides, der die Qualität eines richterlichen Beschlusses hat, der daraus resultierenden Pflicht sicher zu stellen, dass im Zivilprozess nicht gelogen wird, indem er die Kontrolle zunächst unterbindet und damit dem Beantragenden eines Mahnbescheides Rechtsvorsprung verschafft.

Bei genauerer Betrachtung wird es noch drastischer.

Das was in der Einlassungen des bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz als „maschinelle Erstellung“ bezeichnet wird ist ja nichts Anderes als eine systembedingt, abgestimmte Datenübernahme aus der Datenverarbeitung der Inkassomafia, ich bleibe mal bei der Bezeichnung um besser verstanden zu werden, in die Datenverarbeitung eines Gerichtes. Da werden also massenhaft Daten von Bürgern ungeprüft verarbeitet mit dem Ergebnis dreier Produkte. 1) Kostenausgleich der Inkassomafia gegenüber dem Gericht, 2) Aussendung eines in der Form einem richterlichen Beschluss gleichgestelltem Mahnbescheides und 3) Ausübung eines psychischen Druckes, auch mit Hilfe verleumderischer Verletzung des Rechtes auf Datenschutz, auf den vermeintlichen Schuldner mit dem Hintergrund diesen zur Zahlung einer ungeprüften Forderung nebst horrenden Kostenberechnungen an die Inkassomafia zu pressen.

Was hier so beschrieben wird ist ein reines Produkt der Wirtschaft, die im Bereich der Massendatenverarbeitung tätig ist, also Strom, Telefon, Abos u.s.w.. Diese Massendatenverarbeitung befasst sich solange mit deren individuellen Kerngeschäft, als Kunden ohne Widerspruch zahlen. Kommt es zu Differenzen mit einem Kunden, verweigert man zunächst die faktenorientierte Kommunikation und geht dann zu Drohungen über. Führt auch das nicht zum gewollten Ergebnis, nämlich Kunde bezahlt, gibt es eine wirtschaftlich ökonomische Entscheidung. Man schreibt diese vermeintlichen, meistens mindestens strittigen Forderungen ab und übergibt die vermeintlichen, meisten strittigen Forderungen an ein Inkassounternehmen in Form von Weitergabe von Kundendaten, ohne das der Bürger der Weitergabe zugestimmt hätte. Das Inkassounternehmen übernimmt diese Daten und formuliert diese um zu Forderungen mit horrenden Kostenaufschlägen ohne sachliche Prüfung des Forderungshintergrundes. Auch das läuft wieder über eine systembedingt abgestimmte Datenübernahme aus der Datenverarbeitung der jeweiligen Wirtschaft. Auch das Inkassounternehmen bombardiert den vermeintliche Schuldner zunächst mit massenhaften Drohungen um Zahlungen herauszupressen. So drangsaliert zahlen viele Betroffene weil sie entweder aus wirtschaftlichen Gründen kein Kostenrisiko eingehen können, oder weil sie auch aus ökonomischen Gründen, Zeit- und Geldaufwand mit einem unkalkulierbaren Prozessrisiko verbunden ist unberechtigte oder zweifelhafte Forderungen, sie kaufen sich also auch mit Zashlung einer unberechtigten Farderung frei von der Inkassomafia. Schutzgelderpressung der besonderen Art. Zahlt der Kunde nicht entscheidet das Inkassounternehmen Abschreibung oder Antrag auf Mahnbescheid. Von einer Abschreibung und Vernichtung kundenbezogener Daten wird der vermeintliche Schuldner nicht informiert. Erfolgt der Antrag auf Mahnbescheid und der vermeintliche Schuldner widerspricht, setzt man weitere Drangsalierung des vermeintlichen Schuldners fort bis hin zum Rat den Widerspruch zu widerrufen. Zahlt der vermeintliche Schuldner immer noch nicht fällt eine weitere Entscheidung seitens des Inkassounternehmens, nämlich den vermeintlichen Schuldner zu verklagen ja oder nein. Der Klageaufwand ist hoch und im Ausgang ungewiss, was meisten dann aus wirtschaftlichen Gründen zur Abschreibung der vermeintlichen Forderung führt. Auch in diesem Falle wird der vermeintliche Schuldner von einer Abschreibung und Vernichtung kundenbezogener Daten nicht informiert. So hält man ihn mindestens noch bis zur noch gültigen Verjährungsfrist psychisch unter Druck.

Das was sich da zwischen Inkassomafia und Gericht abspielt, also massenhafte Verarbeitung von ungeprüften Bürgerdaten ist also nicht nur eine Datenbewegung zwischen der Inkassomafia und Gericht, sondern beginnt schon in der Massendaten verarbeitenden Wirtschaft. Real liegt es also in der Hand der Massendaten verarbeitenden Wirtschaft, ob am Ende einem Bürger ein Mahnbescheid auf den Tisch flattert mit der Qualität eines richterlichen Beschlusses, den nie ein Richter gefällt hat, geschweige denn, dass ein vermeintlicher Schuldner sich, aus unterschiedlichen Gründen, hat dagegen hätte wehren können, resultierend aus massenhaftem Datenmissbrauch.

Die maschinelle Einstellung in unserem Rechtssystem ist der Tod der Demokratie und Angela Merkel, CDU, schaut gelassen zu.

Rechtsstaatlichkeit muss ein Produkt der Gerechtigkeit sein und bleiben. Juristendominanz in den Parlamenten wird so die Gerechtigkeit verhindern und so die Geldquelle Inkassomafia schützen. Die vom Volk gefühlte Ungerechtigkeit ist nicht nur eine gefühlte, sondern eine faktische Ungerechtigkeit.

Mein Beitrag über die Hamburger Justiz gibt weitere Einblicke in unsere Rerchtsstaatlichkeit.

Die Überschrift „Rechtsstaat am Abgrund“ war zunächst provokant gedacht, ich hätte mir nicht träumen lassen, wie zutreffend diese Überschrift ist. Hier greifen die Zahnräder der Juristendominanz in den Parlamenten und Regierungen zugunsten der Juristen sauber ineinander. Das hat mit Rechtsstaatlichkeit wirklich nichts mehr zu tun – armes Deutschland, Demokratie ade!

Das Postgesetz selber hat hier auch eine eindeutige Anforderung. Der §2 Regulierung, 2/1: „die Wahrung der Interessen der Kunden sowie die Wahrung des Postgeheimnisses“. Abschnitt 9, §39 Postgeheimniss/Datenschutz: „Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt“.

Hier zeigt sich deutlich, was es bedeutet, wenn ein Staat in seinen Organen, wie in Deutschland, von einer nahezu 50% Juristendominanz beherrscht wird, die hier nichts anders tut als dass sie diese Mehrheit nutzt um ihr Klientel, wo tausende von Anwälten die in diesem Schmuddelgeschäft tätig sind, zu bedienen. Es ist höchste Zeit, dass hier auch die, für den Datenschutz in Deutschland zuständigen Behörden, dafür sorgen, dass Bürger, solange als unbescholten zu gelten haben, dazu gehört auch die Makellosigkeit von Namen und Ruf, als ein ordentliches Gericht in einem ordentlichen Gerichtsverfahren nicht geurteilt hat.

Die Daten des Bürgers sind zu schützen.

Ah – wie war ihre Frage: „Wie kann das in einer von Juristen*innen dominierten Politik funktionieren?“ Das kann ich auch nicht so genau beantworten. Öffentlicher Druck ist eher unwahrscheinlich, weil bei aller Verwerflichkeit des hier Geschilderten, noch nicht die Mehrheit von diesen Machenschaften direkt betroffen sind. Aber Gerechtigkeit fängt nicht bei Mehrheiten an. Gefordert ist hier die Politik, Recht und Gerechtigkeit ist keine Sache von Mehrheiten sondern ein Individualrecht. Mein einziger Rat ist, um Revolten zu vermeiden, wählen sie keine Partei, die sich nicht eindeutig zu unserer Rechtsstaatlichkeit bekennt, unser Grundgesetz und die Unverletzlichkeit der Person achtet und entsprechend handelt.

Meine Kenntnis aus diesem Milieu beruht auf persönlichen Erfahrung, nachdem ein Telefonanbieter, hier O2, und ein Stromanbieter, hier e-on, nicht nachvollziehbare Rechnungen erstellten und diese auch nicht erklären wollten oder konnten. Beiden Anbietern kündigte ich fristgerecht und erklärte, dass ich die strittige Forderung nicht bezahlen werde. Meine Willenserklärung war also eindeutig. Wenn die vermeintlichen Gläubiger geglaubt hätten, eine rechtmäßige Forderung zu haben, dann stand ihnen der Weg zu einem ordentlichen Gericht offen. Die vermeintlichen Gläubiger, wichen aber dem Gericht aus und überschütteten mich mit Bergen von Briefen, die leider nicht faktenorientiert waren, dafür aber massive Drohungen enthielten.

Nachdem alle Drohungen mich nicht zur Zahlung ungerechtfertigter Rechnungen bewegen konnten, traten dann unterschiedliche Inkassounternehmungen, infoscore Forderungsmanagment GmbH, Rainer Haas § Kollegen, auf den Plan und setzten das Spiel mit Drohungen fort, obwohl ich deutlich zu verstehen gab, dass ich die Rechtmäßigkeit der Rechnungen bestreite. Auch hier machte ich meine Willenserklärung eindeutig. Schließlich arbeitete infoscore Forderungsmanagment GmbH, mit zwei Mahnbescheiden, denen ich widersprach. Folge, die Inkassomafia forderte mich auf den Widerspruch, entgegen meiner Willenserklärung, zurückzunehmen, dem ich natürlich nicht folgte. Eine Klageeinreichung erfolgte bis zum 06.12.2020 nicht. Um aber endlich die Briefpest loszuwerden, belegte ich alle Beteiligte mit einer Kontaktsperre. Jetzt ist seit über zwei Jahren Ruhe eingekehrt. Ich warte immer noch auf die Klagezustellung. Es war wohl ein Versuch nicht gerechtfertigte Forderungen von schließlich und endlich von insgesamt über 1.000€ zu kassieren. Mein Basisscore bei der Schufa: 99,38%.

ANFORDERUNG an unseren Staat.

Alle vertretungsberechtigten Juristen*innen teilen sich bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung erfolgsabhängig, proportional eine Gebühr. Schluss mit der Methode, fasst du meine Büroklinke an, habe ich mein Honorar verdient. Auch Juristen*innen haben ein Berufsrisiko und sich den Regeln einer Marktwirtschaft zu unterwerfen, also Bezahlung nach Erfolg. Auch das wird die Gerichte entlasten.

Staatsbeamtete die sich in Ausübung ihres Amtes nicht eindeutig zu unseren Gesetzen bekennen, sind fristlos zu entlassen und verlieren ihrer Bezüge und Altersbezüge.

Richter*innen, die sich in Ausübung ihres Amtes sich nicht eindeutig zu unseren Gesetzen bekennen, sind fristlos zu entlassen und verlieren ihrer Bezüge und Altersbezüge.

Staatsanwälte die unser Recht nicht von amtswegen umsetzen oder manipulieren sind fristlos zu entlassen und verlieren ihre Bezüge und Altersbezüge.

Juristen, die in Ausübung ihrer anwaltlichen Tätigkeit für Klientel selbst straffällig werden, verlieren ihre Zulassung.

Es gibt viel zu tun, wählen sie überlegt und richtig im Sinne der Wahrung unserer Demokratie!

Kommentar:

Die Abmahn- und Inkassobranche zerstört unser Rechtssystem.

Jeder Bürger hat das Recht auf Irrtum und kostenfreier Klärung eines vermeintlichen Verstoßes gegen Rechte anderer. Diese faire Formel wird in vielen Ländern schon lange angewendet. Es ist die Folge einer Anpassung an einen internetgeprägten Markt. Marktteilnehmer sind alle Bürger, passiv oder aktiv. Diese Teilnahme darf nicht durch unangemessene Anforderungen gestört werden. Die Praxis der Abmahn- und Inkassobranche unterstellt zunächst allen Marktteilnehmern, dass sie ausgebildet und versiert rechtskundig sind. Diese Unterstellung ist objektiv falsch. Sollte also ein Marktteilnehmer gegen vermeintliche Rechte anderer verstoßen, so ist zunächst davon auszugehen, dass dies nicht absichtlich oder gar böswillig geschieht. Wenn ein Rechteinhaber also glaubt, dass ein Marktteilnehmer gegen das Recht des Rechteinhabers verstößt, hat der Rechteinhaber zunächst zu klären, ob dies absichtlich oder böswillig geschah und zwar kostenneutral, das gleiche gilt für den vermeintlichen Rechteverletzer. Dies ist eine nicht unbillige Anforderung an alle Markteilnehmer in modernen Wirtschaftsstrukturen.

Texte oder Bilder im Internet sind zunächst als frei verfügbar anzusehen, es sei denn dass derjenige der durch die Einstellung im Internet erst die Möglichkeit schaffte, dass andere davon Gebrauch machen, klar, objektgebunden bei der Einstellung ins Internet sein Urheberrecht (Das Urheberrecht bezeichnet zunächst das subjektive und absolute Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Wikipedia) erklärt.

Unser Rechtssystem muss gemäß der Anforderung der überwiegend juristischen Laien im Volk folgen, indem es die Voraussetzung dafür schafft, dass alle Bürger sich ohne Ängste im Internet bewegen können. Dafür spricht auch, dass damit Kreativität gefördert wird.

Es ist inhuman, erniedrigend und demokratiefeindlich mit Heckenschützenmethoden, die außerdem auch noch von Gerichten gestützt werden, die freie Bewegung des Bürgers im Markt zu bedrohen.

(§ 8 Abs. 4 UWG)

Juristenprivileg

politische Imunität

Bundesjustizministerium

Bundesamt für Verfassungschutz

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