Erbschleicherei

Anscheinend ja, von Juristen entworfen und begleitet wird das Erbrecht leiblicher Kinder, §14/1 GG, BGB §1922, abgeschafft! Eine berechnete, zielführende Ehe einer Frau mit einem, auf den ersten Blick, vermögenden Mann bei der, die sich einschleichende Frau einen angeblichen Sohn mit unklarer Vaterschaft durch eine Erwachsenenadoption in die Position der Erbberechtigung bringt, ist nur ein beliebtes Vorgehen von vielen Machenschaften der verabscheungswürdigen, unmoralischen Erbschleicherei. Dabei wird das gesetzliche Erbrecht leiblicher Kinder * durch illegale Manipulationen, ausgeführt von skrupellosen, honorargeilen Anwälten und Notaren, die unsere Verfassung beugen, ausgehebelt und Staatsanwaltschaften und Gerichte spielen, aus welchen Gründen auch immer, mit.

Artikel 3 Gundgesetz suggeriert die Gleichheit „aller Menschen“ vor dem Gesetz. Ein schöner, Rechtsstaatlichkeit suggerierender Paragraph, wenn, ja wenn alle Menschen gleiche Voraussetzungen mitbringen würden, was nicht der Fall sein kann und auch nicht ist. Voraussetzung für den Schutz unserer Verfassung ist, dass derjenige, der den Schutz unserer Verfassung erwartet, Zugang zu diesem Schutz bekommt und den bekommt er nur, wenn er über das notwendige Risikokapital verfügt und bereit ist dieses, ohne Rücksicht auf die Familie, einzusetzen indem er es Anwälten und Notaren in den Rachen schmeißt und dies ohne eine Erfolgsgarantie zu bekommen. Und nicht nur das, sondern auch noch, im Falle, dass Anwälte und Notare nicht das erreichen was erreicht werden sollte, auch noch den gesamten Aufwand zu tragen hat. Zeitaufwand, Gerichtskosten, Kosten des eigenen und des gegnerischen Anwaltes mit einer beliebten, systembedingten Möglichkeit auch den Ritt durch die Instanzen in die Honorarfalle geraten**. Das bedeutet, dass ein Bürger, der dem GG vertraut „alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich „, ein unüberschaubares, finanzielles  Risiko eingehen muss, will er dann seine Chance auf den Schutz des Rechtsstaates  erreichen, ohne dass er sicher sein kann, das er das erreicht, was er erreichen wollte. Von Juristen für Juristen für Juristen gestrickt.

Da ist Politik auf allen Ebenen gefragt unsere Verfassung zu schützen! Das Dilemma ist, dass die Juristendominants in den Regierung- und Kontrollorganen wie eine Sebstkontrolle wirken und die hat noch nie funkioniert. Ist es Absicht, Dummheit oder reicht schon die Geldgier aus um unseren Staat zu erschüttern? Wenn Winkeladvokaten das Fundamentale in unserem Grundgesetz aushebeln und in Staatsanwälten willfährigen Schutz finden, ist es nicht verwunderlich, dass Radikalisierung um sich greift.

*Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) besteht insgesamt aus 5 Büchern, wobei sich das 5. Buch im BGB mit Erbrecht befasst. Das BGB Erbrecht beinhaltet zahlreiche Gesetze und Bestimmungen und ist in neun Abschnitte und viele Paragraphen, Titel und Untertitel unterteilt.

**Das ist so als wenn ein Architekt ein „Standarthaus“ entwirft und für seine Arbeit ein Monatshonorar berechnet. Dieses Standarthaus verkauft er, hie und da noch einen Fahrradunterstand oder Gartenzaun einarbeitend, 183 mal und berechnet sein Honorar 183 mal, die Sonderleistungen, Fahrradunterstand oder Gartenzaun natürlich oben drauf und verdient 183 mal einen Montnatsverdienst. Ich will dieses Beispiel nicht unbedingt als vollumpfänglich zutreffend deklarieren, es zeigt aber das was ich meine. In der Anwalts- und Notarkaste ist es nicht viel anders. Standartverträge werden ausgearbeitet, hie und da den Umständen angepasst und dem arglosen Bürger verkauft. Der Unterschied ist, dass der Aufwand jedenfalls geringer ist als der eines Architekten. Und noch eins, einen Architekten können Sie verklagen, wenn seine Leistung mangelhaft ist. Einen Anwalt wegen mangelhafter Leistung zu verklagen, kann ich nicht anraten, denn Sie müßten sich an einen Anwalt wenden?

Beide Modelle haben eins gemeinsam eine Multiplizierung von Honoraransprüchen, die nur eine Tätigkeit mit minimalem Materialaufwand als Hintergrund, bei Anwälten kommt hinzu, dass der Auftraggeber nicht einmal eine Erfolgsgarantie bekommt, denn die Tätigkeit des Juristen besteht darin, dass er tätig wurde, nicht dass er in ihrem Sinne ein bestimmtes Ergebnis erzielt, seine, zu bezahlende Tätigkeit besteht darin tätig gewesen zu sein, sei das Ergebnis seiner Leistung auch noch so unbefriedigend.

Erbschleicherei ist kein Kavaliersdelikt, welches man als juristischen Balanceakt auf den Werten unserer Demokratie sehen kann, sondern Nichts anderes als Raub an den Werten unserer Gesellschaft und Kultur. Personen, die sich nicht scheuen auf diese Art und Weise, ohne eigene Leistungen einzubringen, Werte abzugreifen, sind Parasiten unserer  Gesellschaft. Dazu zählen auch Personen und Institutionen, die manipulierende Hilfestellung leisten, zum Beispiel Juristen, Notare, Banken, Staatsanwaltschaften, Gerichte. Wir Alle sind gefordert solche, demokratiezerstörende Barbareien zu unterbinden. Auch Unterlassung kann ein Delikt sein. Da sollte der Staat, und der Staat sind wir, wachsam sein und der Zerstörung unserer Verfassung, dazu zählen nicht nur Gesetze und Bestimmungen, sondern auch Werte wie Gerechtigkeit, Humanität, Menschenrechte, nicht auch noch mit dem Geld der Bürger zu finanzieren, denn Parlamente mit allen untergeordneten Institutionen werden von uns Bürgern finanziert. Klare Kante auf der Basis unserer Verfassung verhindert Überlastungen in den Gerichten. Wenn unsere Staatsanwälte und Gerichte als Korrektiv im Alltag unseres Lebens versagen, bedeutet dies, dass Egomane in Wirtschaft, Politik und im Gemeinwesen die Verfassung nach Belieben aushebeln können.

Natürlich sind solche Vorgänge von hilfreichen, beratenden, charakterlosen Anwälten und Notaren begleitet und wohl initiiert, Nichts als ihre Honorare fest im Blick, Demokratie gefährdend. Jede Beratung, jede Klage, jede Klageerwiderung, jeder Brief, jeder Grundbucheintrag bringt bei einem Millionenobjekt für die handelnde Juristenkaste fette Beute. Juristen*innen haben durch die Gebührenordnung, RVG, die natürlich von Juristen gestrickt wurde, kein finanzielles Risiko, haben also elementar kein Interesse daran streitvermeidend zu wirken, im Gegenteil.

Zudem ist die Beute im Falle der Erbschleicherei auch noch durch die ergaunerte Erbmasse vor einem Ausfallrisiko geschützt. Feiner geht es doch nicht, oder? Es ist eine ganz bestimmte Sorte von Juristen, die längst erkannt haben, nur der Streit bringt fette Beute, egal ob Mandanten aktiv oder passiv vertreten werden. Beide, an einer gerichtlichen Auseinandersetzung beteiligten Anwälte verdienen gleichermaßen, egal ob sie im Sinne ihrer Mandanten siegen oder verlieren.

Der Staat hat das Privileg ein Rechtsstaat zu sein längst an staatszerstörende Elemente aus der Kaste der Juristen*innen verloren. Diese Kaste macht mit dem Bürger was sie will indem sie das Rrechtssystem nicht der, von einem demokratischen Staat zu fordernden Ethik, Moral und Gerechtigkeit unterwerfen, sondern allein den monetären Interessen der Juristenkaste.

Nur zur Klarstellung. Ja es gibt auch Juristen*innen, die sehr wohl von Ethik geleitet der Demokratie dienen. Ich spreche hier von systemischen Fehlern, die Demokratie verachtendes Handeln zulassen dem dann der Bürger wehrlos gegenüber steht.

Betrogen werden hier Eltern, die ihre sechs leiblichen Kinder ausgewogen am Erbe, welches zu Kriegszeiten, aus der der Vater kriegsverletzt zurückkam, schwer erworben und erhalten wurde, beteiligt wissen wollten, und von Todes wegen machtlos sind. Und damit das schlechte Gewissen von Erbschleichern, falls sie eines haben, nicht allzu sehr belastet wird, wird das Grab der Erblasser durch die Erbschleicher vom Friedhof in Nottuln schnellstens, ohne die leiblichen Kinder der dort zur letzten Ruhe Gebetteten zu befragen, entfernt um der visuellen Begegnung mit den eigenen persönlichen Verbrechen nicht zu einer Dauerbelastung werden zu lassen.

Es wird der Tag kommen, da ich an dieser Stelle und auf dieser Plattform Ross und Reiter, wie auch die wesentlichen Dokumente, auch Anwälte, Notare, Behörden, Gemeindeverwaltungen, Gerichte, Banken, Richter, Staatsanwälte, sogenannte Staatsdiener, nennen werde, die sich zu solchen, unsere Gesellschaft zerstörenden Machenschaften hergeben und zur öffentlichen Diskussion stellen, in einem Block oder ich gebe die Inhalte für einen anders gestalteten Beitrag frei. Da es sich bei dem Erbrecht leiblicher Kinder, GG Artikel 14/1, handelt wird letztendlich das Verfassungsgericht entscheiden müssen.

Ein Rechtssystem ohne Ethik und Moral zerstört die Zivilisation, zerstört die Demokratie, ohne Demokratie keine Achtung der Menschenrechte, ohne Achtung der Menschrechte kein Frieden, ohne Frieden im eigenen Land, keine lebenswerte Zukunft für die derzeitige und den kommenden Generationen. Wenn wir, und mit „wir“ meine ich den Staat, wir sind der Staat, es hinnehmen, dass unser Verfassung mit seinen Gesetzen von fragwürdigen Vertretern aus der Juristenkaste bis zur Unkenntlichkeit verbogen wird, werden wir den Status ein Rechtsstaat zu sein verlieren, wenn wir ihn nicht schon verloren haben sollten.

Deutliches Zeichen der haltlosen Verwahrlosung ist der CUMEX Streit. Dort wird tatsächlich von Winkeladvokaten für rechtens erklärt, dass nicht gezahlte Steuern vom Finanzamt zurückgefordert werden können. Dies ist nicht nur ein logischer Unsinn bei dem jedem Erstklässler die Haare zu Berge stehen, sondern eine ganz klare Manipulation seitens der Finanzmafia die sich direkt aus dem Steueraufkommen der Bürger bediente. Die Akteure sind Banken, die Damen und Herren in Schlips und Kragen, von den Politikern*innen hofiert. Allein, dass der Staat sich da auf eine Diskussion einlässt, zeigt die ganze Verwahrlosung in der Juristenkaste hüben wie drüben. Und unsere Politker*innen und Verfassungsrichter*innen unter der Präsidentschaft des Stephan Harbarth schaut gelassen und gelangweilt, vielleicht auch interessengeneigt, zu. Na ja, die Allianz SE gehört zu den Globalplayern, eine mächtige Sippschaft auf wirtschaftlicher wie auch politischer Ebene!

Nur eine von vielen staatszerstörenden Mafiamethoden in Deutschland, die von Politikern*innen hingenommen werden. Es ist halt ungefährlicher Bürgern per Steuerforderung zu plündern als sich mit der Finanzmafia anzulegen.

Wenn wir die Sensibilität, zwischen Recht und Unrecht zu unterscheiden, verlieren, verlieren wir die Demokratie. Wenn Staatsanwälte sich eher als Teil einer skrupellosen Juristenkaste verstehen und nicht als, dem Volk verpflichtete Wächter unseres Grundgesetzes agieren, verlieren wir Alles, unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie, die Menschenrechte und das Recht auf Frieden. Wenn einige Staatsanwälte und Gerichte in Persona eher die persönliche Kariere und ihr eigenes Portemonnaie im Visier haben, auch weil es oft einfacher ist, als unseren Rechtsstaat zu verteidigen, dann machen sie sich zu Komplizen der Winkeladvokaten und der Honorargier einer Kaste der sie selbst letztendlich zugehören.

Der Begriff „Zivilisation“ beschreibt allgemein die Entwicklung des Zusammenlebens von Menschen, die zu einem möglichst friedlichen und aggressionsfreien Miteinander führen soll. Eine Grundlage hiefür ist die Achtung der Grund- und Menschenrechte, aber auch der Gesetze unseres Staates.

Zivilisiertheit klingt heute bieder.  Zivilisiertheit ist eine Frage der sozialen Kompetenz und Bildung und damit ein Bestandteil eines humanen Zusammenlebens. Eine Grundlage dafür ist die Achtung der Grund- und Menschenrechte. Es ist an der Zeit die zivilisierte Gesellschaft wieder herzustellen. Dies gilt auch für die Gemeinde Nottuln!

Leider ist auch in Deutschland das so wertvolle Konstrukt der Demokratie von interessengeleiteten Politikern*innen derart verbogen, dass es dem Bürger fremd geworden ist und ihm klar wurde, dass er kaum reale Möglichkeiten hat dies zu ändern. Wir sollten dennoch nicht müde werden uns für den Erhalt der Demokratie einzusetzen. Jeder Einzelne von uns ist gefordert.

Öffentlichkeit ist da, leider, oft die letzte Möglichkeit die Folgen staatlichen Versagens deutlich zu machen. Ich werde im Rahmen meiner Möglichkeiten davon Gebrauch machen.

„Seien Sie ein*e Bürger*in, die / der sich für Gerechtigkeit im Rahmen einer demokratischen Staatsordnung in unserem Land einsetzt.“

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