§ 170 StPO
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. StPO § 203 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bieten die Ermittlungen...
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. StPO § 203 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bieten die Ermittlungen...
WICHTIG: Hier füge ich chronologisch, teilweise einer Aktualisierung unterworfene Kurzkommentare, möglicherweise mit einem Link zu eigenen Beiträgen oder Drittb...
Haben wirklich alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Wahlrecht, ein Stimmrecht, ein Mitbestimmungsrecht? …Frankfurter Paulskirche 1848, geschmüc...