§ 170 StPO
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. StPO § 203 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bieten die Ermittlungen...
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. StPO § 203 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bieten die Ermittlungen...
WICHTIG: Hier füge ich chronologisch, teilweise einer Aktualisierung unterworfene Kurzkommentare, möglicherweise mit einem Link* zu eigenen Beiträgen oder Dritt...
Haben wirklich alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Wahlrecht, ein Stimmrecht, ein Mitbestimmungsrecht? …Frankfurter Paulskirche 1848, geschmüc...