Allgemein Einspruch an das AG Coesfeld in der Sache 10 VI 5/06 Veröffentlicht am 14. Juni 2022 von Norbert Hinsenhofen / 0 Kommentare Wenn leibliche Kinder, das Vermächtnis der Eltern missachtend, fehlgeleitet ein Chaos anrichten, dann ist Einsatz gefordert um den LetztenWillen der Eltern zu schützen. Ich erhebe beim AG Coesfeld Einspruch gegen die Feststellung der Erbberechtigten testamentarischer Erbfolge und gegen den daraus resultierenden Gemeinschaftlichen Erbschein. Anlagen zu diesem Einspruch hier: A — Übertragungsvertrag von 1974, B — Aktenvermerk / Kanzlei Rump in Nottuln, C — Reaktion Helmut Hinsenhofen vom 29.07.2021 / Reaktion Friedhelm Hinsenhofen vom 16.08.2021, D — Reaktion Helmut Hinsenhofen vom 17.02.2022, E —Schreiben Rump & Partner, Nottuln, vom 24.09.2021 Demokratie, Egon Hinsenhofen, Erbe, Friedhelm Hinsenhofen, Grundrechte, Justiz, Korruption, Norbert Hinsenhofen, Vermögen, Wirtz-Hinsenhofen Norbert Hinsenhofen Alle Beiträge von Norbert Hinsenhofen ansehen →