Einspruch an das AG Coesfeld in der Sache 10 VI 5/06

Wenn leibliche Kinder, das Vermächtnis der Eltern missachtend, fehlgeleitet ein Chaos anrichten, dann ist Einsatz gefordert um den LetztenWillen der Eltern zu schützen.

Ich erhebe beim AG Coesfeld Einspruch gegen die Feststellung der Erbberechtigten testamentarischer Erbfolge und gegen den daraus resultierenden Gemeinschaftlichen Erbschein.

Anlagen zu diesem Einspruch hier: AÜbertragungsvertrag von 1974, BAktenvermerk / Kanzlei Rump in Nottuln, CReaktion Helmut Hinsenhofen vom 29.07.2021 / Reaktion Friedhelm Hinsenhofen vom 16.08.2021, DReaktion Helmut Hinsenhofen vom 17.02.2022, ESchreiben Rump & Partner, Nottuln, vom 24.09.2021

 

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