§ 170 StPO
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. Strafprozeßordnung (StPO) § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bi...
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. Strafprozeßordnung (StPO) § 170 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bi...
Haben wirklich alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland ein Wahlrecht, ein Stimmrecht, ein Mitbestimmungsrecht? …Frankfurter Paulskirche 1848, geschmüc...
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