§ 170 StPO
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. StPO § 203 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bieten die Ermittlungen...
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. StPO § 203 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bieten die Ermittlungen...