§ 170 StPO
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. StPO § 203 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bieten die Ermittlungen...
Der § 170 StPO ist eine Bürgertäuschung durch die Juristendominanz im Staatswesen. StPO § 203 Entscheidung über eine Anklageerhebung (1) Bieten die Ermittlungen...
Recht und Gerechtigkeit wird durch die Auswirkungen von monetären Interessen und der Risikofähigkeit streitender Parteien auf die Rechtsfindung zerstört....